Frage zur Wohnungskündigung

Hallo,

Herr X möchte heute seine Wohnung kündigen. Praktischerweise ist die Hausverwaltung im selben Haus.
Muss Herr X sich seine Kündigung nochmal schriftlich bestätigen lassen, oder reicht eine Kopie seiner Kündigung mit Eingangsstempel und Unterschrift?

Viele Grüße
Maternus

Hallo Maternus,

grundsätzlich reicht es beweisen zu können, dass man die Kündigung fristgerecht abgegeben hat, z. B. Zeuge, Einwurf-Einschreiben.

Eingangsstempel und Unterschrift der Verwaltung ist natürlich perfekt.

Eine schriftliche Bestätigung ist nicht erforderlich. Eine ordentliche Hausverwaltung wird die Kündigung aber von sich aus bestätigen.

Gruß Reni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Reni,

danke für deine Antwort. Dann wird Herr X das so machen.

Viele grüße

Maternus