Frage zur Wohnungsübergabe

Hallo,

angenommen nachfolgender Sachverhalt. Ggf. entbehrliche Infos bitte ich zu entschuldigen, da es sich bei dem Verfasser um einen absoluten Mietrechtslaien handelt:

Person A wohnt in Rosenheim und hat sich in München beruflich bedingt eine Zweitwohnung angemietet. Diese Zweitwohnung kündigt sie zum 31.01.2006 (unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist), zieht aber schon am 28.12.2006 aus der Wohnung aus und möchte diese bis Ende 2006 an den Vermieter übergeben, weil A zu Jahresbeginn beruflich bedingt drei Monate in Frankfurt am Main tätig ist und somit im Januar 2007 nur am Wochenende übergeben könnte. Der Vermieter ist, obwohl A ihm sein Anliegen geschildert hat, zu keiner Übergabe in 2006 mehr bereit (und sträubt sich gegen die von A angegebotenen Wochenendtermine).

Kann A gesetzlich (Mietvertrag enthält keine entsprechende Klausel) zu einer Wohnungsübergabe unter der Woche gezwungen werden, obwohl ihr diese - aufgrund der Entfernung zw. Frankfurt und München - unter der Woche eigentlich unzumutbar ist?

(Nur nachrichtlich: A hat dem Vermieter einen Schlüssel überreicht, damit dieser Besichtigungen mit Mietinteressenten ohne seine Anwesenheit durchführen kann.)

Für die rechtliche Würdigung vorab vielen Dank.

Gruß
Bilko

Hallo

ob man den Vermieter dazu zwingen kann mag ich nicht beurteilen.

Ich würde jedoch den Schlüssel für die Wohnung zurückfordern, dann kann der Vermieter keine Interessenten mehr reinlassen und mir dann zähneknirschend einen Tag frei nehmen und die Übergabe machen.
Alternative: mit einem Zeugen die Wohnung gemeinsam abnahmen, alles notieren ggf. fotografieren, dem Vermieter das Abnahmeprotokoll per Einschreiben zusenden einschl. der Wohnungsschlüssel.

Scheint ein etwas „bösartiges“ Exemplar zu sein.

Gruß

Hallo

ob man den Vermieter dazu zwingen kann mag ich nicht
beurteilen.

Ich würde jedoch den Schlüssel für die Wohnung zurückfordern,
dann kann der Vermieter keine Interessenten mehr reinlassen
und mir dann zähneknirschend einen Tag frei nehmen und die
Übergabe machen.

Dieser Vorschlag ist nicht gut. Als Mieter ist man verpflichtet (steht sicher so im Mietvertrag), zu vernünftigen Zeiten Mietinteressenten in die Wohnung zu lassen.

Alternative: mit einem Zeugen die Wohnung gemeinsam abnahmen,
alles notieren ggf. fotografieren, dem Vermieter das
Abnahmeprotokoll per Einschreiben zusenden einschl. der
Wohnungsschlüssel.

Man könnte auch einen Freund, Kollegen, Anwalt o.ä. als Bevollmächtigten zur Abnahme schicken.

Wolfgang D.

Hallo

klar ist der Vorschlag nicht gut, aber das was der Vermieter veranstaltet auch nicht, deswegen mein „schlechter“ Vorschlag, grummel.

Gruß

Hallo Irene
ich finde es etwas daneben, immer gleich Bösartigkeit zu unterstellen, wenn einer nicht das tut, was für den anderen gut wäre.

Vielleicht will auch der Vermieter einfach nur die paar Tage Urlaub um Weihnachten/Silvester geniessen - so wie jeder andere Mensch auch (zumal ja die Wohnungsrückgabe erst Ende Januar fällig ist)?

Kann A gesetzlich zu einer Wohnungsübergabe unter der Woche gezwungen werden

Andersrum formuliert wäre das:
„Kann Vermieter zu einer Wohnungsübergabe am Wochenende gezwungen werden“
Klares NEIN, den zu einem Übergabetermin außerhalb üblicher Arbeitszeiten (wie sie z.B. ein Hausmeister/Wohnungsverwalter hätte) besteht rein rechtlich kein Anspruch - weder von Seiten des Mieters noch des Vermieters.

Im übrigen besteht zu einer gemeinsamen Abnahme keine Pflicht.
Daher halte ich die beschriebene

Alternative: mit einem Zeugen die Wohnung gemeinsam abnahmen, alles notieren ggf. fotografieren, dem Vermieter das Abnahmeprotokoll per Einschreiben zusenden einschl. der Wohnungsschlüssel.

für einen durchaus praktikable und sinnvolle Lösung, die BEIDEN Seiten gerecht wird.

Hallo Rudi,

na, da bin ich ja froh, dass du doch noch was positives an meinem Beitrag findest *lol*

Ich unterstelle doch auch keine bösen Absichten, ich denke nur, dass es nicht gerade „nett“ ist vom Vermieter einem vorzeitigen Termin am Wochenende nicht zuzustimmen, denn die Entfernung ist ja nicht gerade wenig und da sollte man als Vermieter auch mal entgegenkommend sein.
Man kennt natürlich das Verhältnis V/M nicht.

Gruß

Hallo Irene,
und ich bin froh dass du das jetzt nicht in den falschen Hals gekriegt hast!

Sonst finde ich die deine Ansätze i.d.R. auch sehr vernünftig - ein gesundes Mass an Vernuft ist m.E. genau das, was Vertragsparteien/Geschäftspartner haben sollten.
Allerdings ist für mich zwischen „bösartig“ und „nicht nett“ ein recht großer Unterschied. Leider wird solche Stimmungsmache „böser Vermieter“ ja in den Medien oft genug unbegründet betrieben. DAMIT löst man aber keine Probleme, sondern verursacht manchmal erst welche …

Ein Mietverhältnis, in dem (auch gegen Ende) beide Vertragsparteien entgegenkommend mit einander umgehen, halte ich für das „gesündeste“.
Ich finde aber auch, dass man nicht gleich einen Mieter oder Vermieter für böse halten sollte, der einfach nur auf seinem Recht besteht.

Ich wünsche Dir jedenfalls einen „Guten Rutsch“
Gruß Rudi

Hallo Rudi

na, dann sind ja alle Unklarheiten beseitigt *lol*

Auch dir einen guten Rutsch und ein gesundes Neues Jahr.

Gruß
Irene