Hi,
Ich schreibe egrade eine Hausarbeit und verzweifle gerade bei dem sogenannten Düsseldorfer Gutachten II.
Da steht ein Satz: Blah blub.Neben diesem Satz steht dann die Hochzahl 57 (Verweis auf Fn. 57.).
In der Fußnote 57 steht dann:
„Siehe dazu auch den Überblick bei Nolting/Knopf […]“
Muss man das nun in das Literaturverzeichnis mit aufnehmen (bzw muss man den Autor Nolting/Knopf beim sinngemäßen zitat angeben, ala Nolting/Knopf zit in. Düsseldorfer […]) oder ist das einfach nur ein Verweis auf ein Werk, welches man nicht angeben/zitieren muss?
Einzusehen hier: Seite 27 für adobe PDF Seiteneinteilung
http://www.duesseldorf.de/download/dgll.pdf
Mein Verstand sagt mir, dass man das nicht muss, weil es nur ein Verweis auf ein Werk ist, aus dem nicht zitiert wurde, wo aber weitere Ibnformationen über das Thema gefunden werden können.
Ich weiß es aber nicht sicher.
Die Unsicherheit will ich weg haben. 
Danke…
Hallo,
also, wenn Du das Zitat oder den Satz, der auf ein anderes Werk verweist zitierst, dann solltest Du das Original raussuchen und es auch in die Literaturliste aufnehmen. Niemals sollte man Zitate aus einem Werk zitieren, sondern immer die Originalquelle raussuchen. So würde ich es dann auch mit einem Satz machen, der sich direkt auf ein anderes Werk bezieht.
Liebe Grüße,
Ramona
hi,
also, wenn Du das Zitat oder den Satz, der auf ein anderes
Werk verweist zitierst, dann solltest Du das Original
raussuchen und es auch in die Literaturliste aufnehmen.
Niemals sollte man Zitate aus einem Werk zitieren, sondern
immer die Originalquelle raussuchen. So würde ich es dann auch
mit einem Satz machen, der sich direkt auf ein anderes Werk
bezieht.
die hinweise von ramona sind natürlich richtig und stellen die ideale lösung dar.
im konkreten fall hier lässt sich schon eine einfachere lösung verantworten, finde ich. das „düsseldorfer gutachten“ verweist ja mit „siehe“ schon im text auf sich selbst (!) und dann noch innerhalb dieses verweises in der fußnote auf einen beitrag in einem sammelband und einen weiteren sammelband.
außerdem stellt das „düsseldorfer gutachten“ ja hier eine behauptung auf (in der schule treten präventionsaspekte am stärksten hervor …). diese behauptung lässt sich aus dem gutachten selbst zitieren.
m.