Frage zur zulässigen Arbeitszeit

Hallo,

jemand arbeitet als Verkauffahrer/-in - meiner Meinung nach viel zu lange und gegen das Gesetz. Leider kenne ich mich nicht so genau mit dem Arbeitszeitgesetz aus. Deshalb frage ich nun mal Euch.

Man verlässt so gegen 6 das Haus, fährt mit PKW zur Arbeit fängt dort um 6:30 an den Verkaufswagen zu beladen und macht sich dann auf zum Markt. Standzeit(Verkaufszeit) ist meistens 10:00 bis 19:00. Aber ab 10 muss Grillware bereit sein, deshalb ist man entsprechend früher auf dem Markt.
Abends nach 19:00 geht es zurück in die Firma, wo dann Ausladen der Restware und Abrechnen der Tageseinnahmen erfolgt.
Fahrzeiten mit dem Verkaufswagen sind unterschiedlich zwischen 20 Minuten und 1-2 Stunden. Jedenfalls ist man abends etwa zwischen 20:30 und 21:30 wieder zu Hause. Das ganze 4 Tage die Woche.

Ist das so zulässig ?

Regelmäßig ist man also 15h bis 16h ausser Haus.

Danke für jeden Hinweis!

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html# da die Einzelnorm.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/ und da der gesamte Gestzestext.
Daraus geht hervor, dass die genannte Arbeitszeit von täglich weit über 10 Stunden, evtl. sogar ohne Pause(n), nicht zulässig ist, wenn sie nicht unter eine der im Gesetz angeführten, Sonderregelungen fällt.
MfG ramses90

Wenn ich die Auslegungen in dem Gesetzestext richtig verstehe, ist alles möglich - auch dass man tot umkippen darf. * Scherz* Im Ernst -das ist total schwammig!

Also Tarifvertrag gibt es nicht, damit stellt es sich für mich so dar:

a) Arbeitsbereitschaft -> ok, es sind nicht immer Kunden da, aber wieviel darf dadurch verlängert werden?

b) verlängert wird auf mehr als 12 h täglich-> mehr als 48h pro Woche. Das ist nur kein Verstoß, weil auf das Jahr hochgerechnet wird und durch 24AT U dann warscheinlich gerade so

Man verlässt so gegen 6 das Haus, fährt mit PKW zur Arbeit fängt
dort um 6:30 an den Verkaufswagen

Wann man das Haus verläßt,ist uninteressant,der Gesetzgeber interessiert sich nur für die Arbeitszeit die um 06:30 Uhr
beginnt.

Abends nach 19:00 geht es zurück in die Firma, wo dann Ausladen
Restware und Abrechnen der Tageseinnahmen erfolgt.

Das wäre eine deutliche Überschreitung,die
maximal zulässige Tägliche Arbeitszeit darf
12 Stunden nicht überschreiten.

Zu beachten ist aber dabei,das Pausen NICHT zur Arbeitszeit zählen.Sind Pausenzeiten vorhanden können sich so maximal
13 Stunden Gesamt-Zeit am Arbeitsplatz ergeben.Danach muss dem
Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zur Verfügung stehen.

Von Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen mal abgesehen.

Danke für Die Antwort.

Wann man das Haus verläßt,ist uninteressant,der Gesetzgeber
interessiert sich nur für die Arbeitszeit die um 06:30 Uhr
beginnt.

OK soweit. Arbeitszeiterfassung (Stempeln) gibt es aber wohl nicht.

Zu beachten ist aber dabei,das Pausen NICHT zur Arbeitszeit
zählen.Sind Pausenzeiten vorhanden können sich so maximal
13 Stunden Gesamt-Zeit am Arbeitsplatz ergeben.Danach muss dem
Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11
Stunden zur Verfügung stehen.
Von Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen mal
abgesehen.

Ich glaube hier ist der Interessante Punkt: Es gibt keine festgelegten Pausen. Pause ist halt wenn keine Kunden vor dem Wagen stehen.
Wie komme ich an diese Sonderregelungen ? Können die auch nur für den einzelnen Betrieb gelten ?
Ich habe mal die Arbeitszeit überschlägig hochgerechnet: Ergibt 47 Wochenstunden bei einer 4-Tage-Woche (!).

Wann man das Haus verläßt,ist uninteressant,der Gesetzgeber
interessiert sich nur für die Arbeitszeit die um 06:30 Uhr
beginnt.

OK soweit. Arbeitszeiterfassung (Stempeln) gibt es aber wohl nicht

Muss es auch nicht…Zeiterfassungsgeräte sind nicht zwingend vorgeschrieben und auch längst nicht in allen Branchen zu finden

Zu beachten ist aber dabei,das Pausen NICHT zur Arbeitszeit
zählen.Sind Pausenzeiten vorhanden können sich so maximal
13 Stunden Gesamt-Zeit am Arbeitsplatz ergeben.Danach muss dem
Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11
Stunden zur Verfügung stehen.
Von Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen mal
abgesehen.

Ich glaube hier ist der Interessante Punkt: Es gibt
keine festgelegten Pausen. Pause ist halt wenn keine Kunden vor dem
Wagen stehen.
Wie komme ich an diese Sonderregelungen ? Können die auch nur
für den einzelnen Betrieb gelten ?

Nein,das ist keine Pause…sondern
Arbeitsbereitschaft
diese darf mit bis zu 50 Prozent angesetzt werden.Als Beispiel 2 Stunden im Verkaufsraum anwesend sein,davon 50 % wären 1 Stunde Arbeitszeit und 1 Stunde Arbeitsbereitschaft.

Der Arbeitsvertrag müsset in dem Beispielfall die Regelungen enthalten…ansonsten Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Guten Tag,

schau doch einfach mal ins Arbeitszeitgesetz rein!
da ist klar definiert was die maximalzeiten sind .
Nicht mehr als 10 Std am tag mit entsprechenden pausen.
und das auch nicht auf dauer!

gruss
ratzaschors

Guten Tag,

da ist klar definiert was die maximalzeiten sind
Nicht mehr als 10 Std am tag mit entsprechenden pausen. und das auch nicht auf dauer!
gruss
ratzaschors

Im Allgemeinen gar kein Problem - Nur geht es hier im Beispiel um zu viele Sonderfälle. Die aus dem Gesetz heraus zu lesen, ist für den Laien mit vielen Fallstricken verbunden.
Arbeitszeit von 6:30 bis 21:00 , dazwischen Fahrzeiten, Arbeitsbereitschaft und Tätigkeit in der Firma Morgens/Abends. Alles Ohne Tarifrahmen.

Ich lese im Gesetz dazu nur schwammiges. In Summe verstehe ich es so, dass auf das Jahr gesehen, 48 Wochenstunden nicht überschritten werden dürfen.
Tut es auch nicht: Es wären etwa 47 Wochenstunden!
Auch für die Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen gibt es Sonderregelungen…

Also, was würdest Du tun, wenn jemand, der Dir bekannt ist, so arbeiten müsste ???

Gruß

Hallo,

Ich glaube hier ist der Interessante Punkt: Es gibt keine
festgelegten Pausen. Pause ist halt wenn keine Kunden vor dem
Wagen stehen.

Diese Definition von Pause wird kaum durchgehen. Der AN muss schließlich jederzeit bereit sein, den nächsten Kunden zu bedienen.
So könnte jeder Supermarkt gänzlich auf Pausen verzichten, wenn man die 1-2 Minuten, die immer mal keine Kunden an der Kasse sind, gleich als Pause aufaddiert.

Als nächstes würde dann beim Schmied gesagt, Pause ist zwischen den Hammerschlägen:wink:

Gruß

Holygrail

Hi,

Diese Definition von Pause wird kaum durchgehen. Der AN muss
schließlich jederzeit bereit sein, den nächsten Kunden zu
bedienen.
So könnte jeder Supermarkt gänzlich auf Pausen verzichten,
wenn man die 1-2 Minuten, die immer mal keine Kunden an der
Kasse sind, gleich als Pause aufaddiert.

Als nächstes würde dann beim Schmied gesagt, Pause ist
zwischen den Hammerschlägen:wink:

Ja, das Stimmt schon, kann man aber nicht wirklich vergleichen… im Supermarkt sind mehrere Kassiererinnen - da kann man mal eine Springerin einsetzen.
Auf dem Verkaufswagen bist Du den ganzen Tag alleine. Wer sollte den AN da ablösen ?

Grüße.