Frage zur Zuzahlungsbefreiung

Hallo Leute,

es geht hier um meine Schwiegermutter, derzeit Pflegestufe I, Pflugestufe II ist beantragt

Nun möchte ich versuchen, sie von der Zuzahlung befreien zu lassen. Und nun meine Frage?

Kann ich die Kosten, die an die Sozialstation über das Pflegegeld hinaus gezahlt wurden, weil das Pflegegeld nicht ausreichte, auch geltend machen? Ich meine damit zählen diese Beträge zu den Aufwendungen dazu, die zunächst vom Patienten selbst erbracht werden müssen um die Befreiung zu erhalten (1 %)?

Werden auch diese Beträge (falls eine Überzahlung übe rdem einen Prozent vorliegt) ggf. auch von der Krankenkasse wieder zurück erstattet?

Danke
S

Hallo Susanne,
ich denke, am besten ist es, diese Fragen stellst du der zuständigen Pflegekasse. Da sprichst du mit kompetenten Leuten und bekommst zuverlässige Auskünfte. So habe ich es jedenfalls immer gehalten.
Ich habe im Haushalt meinen pflegebedürftigen Schwiegervater
(Stufe III)und habe mich bei ungeklärten Fragen immer an die Pflegekasse gewandt (in unserem Fall AOK.

Alles Gute für dich und deine Schwiegermutter!
Birgitt

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Hallo Susanne,
das kommt darauf an, was die Schwiegermutter für „Einkünfte“ hat. Zu den Einkünften zählt alles, was an Geldzuwendungen für das Pflegeheim gezahlt wird. Wenn ihr selbst die Beträge für das Heim aufbringen müßt, dass bekommt die Schwiegermutter erst nach einer 1% igen Zuzahlung ihre Befreiung. Das hört sich komisch an, ist aber so. In unserer Familie ist es so, dass mein Vater das Pflegeheim für meine Mutter (Pflegestufe 3) allein bezahlen muß aus dem lebenslang ersparten Geld. Da die Kosten sich pro Monat auf ca. 1500 Euro belaufen, wird diese Summe meiner Mutter als Einkommen angerechnet. Es müssen also erst 150,- Euro an Zuzahlungen geleistet werden (weil chron. Krank = 1%)Erst danach ist sie von den Zuzahlungen befreit. Aber Achtung: Du kannst, sofern Du für das Pflegeheim die Kosten zahlen mußt, bei der Krankenkasse den Antrag auf Befreiung für Dich selbst stellen. Denn das, was Du zahlst, wird von Deinem Einkommen abgerechnet, so dass Du ja weniger Einkommen hast. Auch beim Finanzamt- nicht vergessen die von Dir geleisteten Zahlungen abzusetzen!

Ich wünsche Dir viel Kraft!

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