Hallo Leute,
es geht hier um meine Schwiegermutter, derzeit Pflegestufe I, Pflugestufe II ist beantragt
Nun möchte ich versuchen, sie von der Zuzahlung befreien zu lassen. Und nun meine Frage?
Kann ich die Kosten, die an die Sozialstation über das Pflegegeld hinaus gezahlt wurden, weil das Pflegegeld nicht ausreichte, auch geltend machen? Ich meine damit zählen diese Beträge zu den Aufwendungen dazu, die zunächst vom Patienten selbst erbracht werden müssen um die Befreiung zu erhalten (1 %)?
Werden auch diese Beträge (falls eine Überzahlung übe rdem einen Prozent vorliegt) ggf. auch von der Krankenkasse wieder zurück erstattet?
Danke
S