Einen guten Morgen an alle Wissenden
Herr X hat ein junges Pferd, das er als Freizeitreiter nutzen möchte. Dieses Pferd ist über die übliche Tierhaftpflichtversicherung versichert (incl. Fremdreiterrisiko, Kutschfahrten und, und, und…).
Da Herr X nur ein Amateur ist, übergibt er sein Pferd zum Einreiten für 4 Wochen einem professionellen Reitlehrer und bezahlt auch einen angemessenen (nicht geringen) Betrag dafür.
Wie stellt sich die Versicherungsfrage, wenn
- der Reitlehrer beim Einreiten einen Unfall erleidet
- das Pferd während des Aufenthalts beim Reitlehrer andere Schäden anrichtet?
Ist dafür die Tierhaftpflichtversicherung von Herrn X zuständig oder sollte der Reitlehrer entsprechende Versicherungen haben?
Für alle Antworten dankt schon mal
Frank
Hallo,
als Pferdehalter haftest du in jedem Fall mit der Gefährdungshaftung. Das heisst, egal ob du für den Schaden verantwortlich bist oder nicht haftest du als Pferdehalter. Das fängt die Pferdehalterhaftpflichtversicherung ab.
Alternativ hat der „Einreiter“ wahrscheinlich eine Betriebshaftpflichtversicherung, die von ihm verschuldete Fälle übernimmt. Wenn diese die Haftung, aus welchen Gründen auch immer, ablehnt bist du wieder in der Verantwortung.
Hallo,
in Ergänzung zur Antwort von Lars noch dies:
- der Reitlehrer beim Einreiten einen Unfall erleidet
Das ist das Problem des Reitlehrers, damit hat der Pferdebesitzer nichts zu tun.
- das Pferd während des Aufenthalts beim Reitlehrer andere
Schäden anrichtet?
Dann wäre zu prüfen, ob dem Reitlehrer ein Verschulden trifft. In diesem falle wäre er zu belangen.
Ist dafür die Tierhaftpflichtversicherung von Herrn X
zuständig oder sollte der Reitlehrer entsprechende Versicherungen haben?
Wer als Selbststsändiger seinen Betrieb nicht entpsrechend versichert hat, dem ist nicht zu helfen.
Gruß
Nordlicht
kleine Ergänzung
Hallo Frank,
Herr X hat ein junges Pferd, das er als Freizeitreiter nutzen
möchte. Dieses Pferd ist über die übliche
Tierhaftpflichtversicherung versichert (incl.
Fremdreiterrisiko, Kutschfahrten und, und, und…).
Kleine Ergänzung hierzu: Es ist zu empfehlen, darauf zu achten, dass sowohl das aktive wie das passive Fremdreiterrisiko mitversichert ist.
Ähnlich wie beim „Schlüsselverlust“ in der PHV verstehen manche Versicherer unter einem solchen Begriff Verschiedenes.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Hallo auch Frank,
worin besteht der Unterschied zwischen aktivem und passivem Fremdreiterrisiko?
Kann man das in wenigen einfachen Sätzen erklären?
Danke schon mal
Frank
Hallo,
gemeint ist hiermit, dass sowohl Schäden versichert sind, die der Fremdreiter durch die Nutzung des Pferdes selbst erleidet (Fremdreiter = Geschädigter), als auch diejenigen, die er beim Reiten Dritten gegenüber verursacht (Fremdreiter = Schädiger).
Viele Grüße
Frank Hackenbruch