Frage zuständig ist welches amt bei umzug

hallo leute wir wollen zum 1.5 nach berlin ziehen der arbeitsmarkt ist bedeutend größer und die familie wohnt hier zurzeit wohnen wir aber noch in wismar. unser problem ist das amt in berlin sagt für die neue wohnung ist wismar zu ständig und wismar wieder rum berlin ist zu ständig für die übernahme der wohnkosten,kaution usw.aber ohne wohnsitz in berlin bekommt man sehr schwer arbeit,kommen leider vom amt aber mein mann hat mehrere vorstellungsgespräche wenn es klappt mit arbeit dann ist es einfacher umzuziehen aber es gibt uns keiner die sicherheit. was nun wer übernimmt die kosten erstmal für die wohnung arge wismar oder arge berlin?kann uns jemand das beantworten?

Hallo,

generell ist geregelt, dass bei einem Wegzug in einen anderen ALG2-Bereich die derzeitige ARGE den Um/Wegzug genehmigen muss. Dies ist m.W. bundeseinheitlich geregelt und soll den Zweck erfüllen, dass nur aus beruflichen Gründen in einen anderen Arge-Bezirk verzogen werden kann.

Wenn ein Arbeitsplatz gefunden ist und ein Umzug aus beruflichen Gründen erforderlich wird, zahlt hier dann die Arge die Umzugskosten.

Also wäre erst die Arbeit zu finden wobei nur ganz wenige Firmen
eine Arbeitsstelle aus diesen obgen gennanten Gründen ablehnen würden.

Schönen Tag noch.

Zunächst muss man ein Wohnangebot für eine Wohnung in Berlin haben, damit geht zum jetzt (noch) zuständige Jobcenter, in dem Fall Wismar.
Wenn man schon in Berlin zur Wohnungsbesichtigung ist, kann man gleich ein Jobcenter in Berlin besuchen und sich erkundigen, ob die Miete für Berlin angemessen ist und sich das schriftlich geben lassen, denn das will der Sachbearbeiter in Wismar sehen. Eigentlich kann man jedes Jobcenter in Berlin fragen, aber vorteilhaft wäre es, dass für den Wohnsitz zuständige Jobcenter zu besuchen. Am besten eignet sich der Donnerstag, Behördentag, geöffnet bis 18 Uhr.
Wenn das geklärt ist, nächste Frage … die Zuständigkeit.
Erfolgt der Umzug wegen Arbeitsaufnahme, entscheidet der Arbeitsvermittler. Jedoch heißt „Arbeitsaufnahme“, man hat ein Arbeitsvertrag vorzulegen oder zumindest eine Bestätigung des künftigen Arbeitgebers.
Erfolgt der Umzug, wenn kein konkretes Arbeitsverhältnis in Aussicht ist, dann entscheidet der Bearbeiter in der Leistungsabteilung.

Ist dem Umzug schriftlich (!) zugestimmt worden, zahlt das abgegebende Jobcenter den Umzug.
Das künftig zuständige Jobcenter übernimmt die Miete und die Mietkaution auf Darlehen.

Hallo

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