Einige Unternehmen lassen Fragebogen ausfüllen. Welche Fragen müssen eigentlich beantwortet werden und welche sind nicht erlaubt. Z. B. die Frage: „Wie hoch ist ihr jetziges Nettogehalt?“ oder „Warum haben sie in der Vergangenheit ausgeübte Tätigkeiten gekündigt?“ oder „Warum wurde ihnen die jetzige Anstellung gekündigt oder wollen sie ihre jetzige Anstellung kündigen?“ oder „Wenn sie geschieden sind, was war der Grund für ihre Scheidung?“ oder „Würden sie mit einer Kollegin oder einem Kollegen eine Beziehung beginnen?“ oder „Wurde in der Vergangenheit eine Kontopfändung bei ihnen druchgeführt?“
Was muß man von solchen Fragen halten und müssen diese beantwortet werden?
„Wenn sie geschieden sind, was war der Grund für ihre Scheidung?“
Tendenziell ok
Hää? Was bitte geht das den AG an?
Wie gesagt: tendenziell. Das kann genausogut in die andere Richtung laufen… Ausserdem gibt es noch AG mit Kirchenrecht im Hintergrund.
„Wurde in der Vergangenheit eine Kontopfändung bei ihnen
druchgeführt?“
Tendenziell ok
In der Vergangenheit? Warum sollte das den AG was angehen?
Das könnte durchaus interessant sein, z.B. wenn das Unternehmen im Finanzbereich arbeitet oder Ärger mit wenig solventen Mitarbeitern verhindern will (Unterhaltsschuldner).
Danke für die Antworten.
Allerdings ist der Fragebogen weder von einem AG mit kirchlichem Hintergrund noch bewegt man sich im Finanzbereich. Der AN hatte eine Anstellung in der Tourismusbranche angestrebt, dabei wurde er mit diesem Fragebogen konfrontiert. Er hat ihn nicht ausgefüllt und damit auch den Job nicht bekommen.
ich erinnere mich an folgende Situation vor ein paar Jahren:
Bewerbungsgespräch. Ich war Gesprächspartner auf Unternehmerseite. Der Bewerber sollte unmittelbar vor Gespräch einen harmlosen Bewerbungsfragebogen ausfüllen. Das Gespräch beginnt und der Bewerber „eröffnet“ dieses, in dem er sich aufregt, das die Frage nach Name und Beruf seiner Frau unzulässig wären. Das ginge den AG ja wohl gar nichts an und daher sei er nicht verpflichtet diese Fragen zu beantworten. Ich habe darauf nur entgegnet, dass er auch nicht verpflichtet sei, sich bei uns zu bewerben, habe ihm freundlich den Weg zur Tür gezeigt und das Gespräch damit beendet.
Wieviel und was man in einem solchen Bogen beantwortet, muss man letztendlich selbst entscheiden. Braucht man den Job dringend und ist es nur ein „Job“ zum Geldverdienen? Dann kann man alles beantworten und muss sich bei Fragen, die unzulässig sind oder die man dafür hält, nicht unbedingt an die Wahrheit halten. Ist man auf den Job nicht angewiesen, sollte man sich natürlich die Frage stellen, wie der AG denn so drauf ist, wenn er so etwas fragt. Ist hier eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu erwarten? Wird sich der AG um geltende Gesetze und ein gutes Klima kümmern?
Ich denke, dass es im Einzelfall, und sofern man sich das leisten kann, durchaus zulässig ist, den AG direkt darauf anzusprechen, dass ihn diese und jene Frage einen Dreck angeht, sich für die Einladung zu bedanken, die Bewerbung zurück zu ziehen und zu verschwinden.
Gruß
S.J.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wieviel und was man in einem solchen Bogen beantwortet, muss
man letztendlich selbst entscheiden. Braucht man den Job
dringend und ist es nur ein „Job“ zum Geldverdienen? Dann kann
man alles beantworten und muss sich bei Fragen, die unzulässig
sind oder die man dafür hält, nicht unbedingt an die Wahrheit
halten. Ist man auf den Job nicht angewiesen, sollte man sich
natürlich die Frage stellen, wie der AG denn so drauf ist,
wenn er so etwas fragt. Ist hier eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit zu erwarten? Wird sich der AG um geltende
Gesetze und ein gutes Klima kümmern?
Es ist wahr mit der Verantwortung was man beantwortet und was nicht. Jedoch wenn einem das Unternehmen diesen Fragebogen zusendet mit der Bitte ihn auszufüllen und Herr XY es für richtig hält die Frage zu seinem Scheidungsgrund nicht beantwortet ebenfalls nicht die Frage bezüglich der Beziehung mit einer Kollegin oder Kollegen. Alle anderen wurden wahrheitsgemäß beantwortet auch die mit der Kontopfändung in der Vergangenheit obwohl Herr XY dies für unrechtmässig hielt, er hat nicht zu verbergen. Den Fragebogen dann bei Beginn des Vorstellunggespräches abgibt. Der Gesprächspartner diesen überfliegt (nicht durchliest das ist bei 6 A4 Seiten so schnell nicht möglich) und als Eröffnug des Gespräches offeriert der Fragebogen sei nicht vollständig beantwortet da seien zwei Fragen nicht augefüllt. Es wurde darauf gedrängt die offenen Fragen noch zu beantworten. Daraufhin fragte Herr XY ob es um einen Job den er machen möchte gehe oder ob er das Unternehmen heiraten soll.
Damit war das Gespräch beendet und der Job dahin. Egal ob man es sich leisten kann oder nicht, da finde ich sollte es doch bestimmt Grenzen geben oder etwa nicht. Ist das nicht eine Form der Erpresseung? Wenn du nicht die Hosen runterläßt und uns alles preis gibst wollen wir dich nicht. Egal wie hoch die Qualifikation und die Kompetenz der jenigen Person ist. Man versucht nicht mal herauszufinden ob diese Person geeignet ist oder nich. Abhänig vom Fragebogen, zwei Fragen nicht beantwortet, eine Entscheidung gefällt.
Was muß man von solchen Fragen halten und müssen diese
beantwortet werden?
Den zweiten Teil Deiner Frage, nämlich ob man solche Fragen beantworten muss, kann ich Dir kurz und knapp beantworten: Nein, niemand MUSS solche Frage beantworten.
Der erste Teil Deiner Frage bedarf einiger Erläuterung: Die Frage nach dem Grund einer Scheidung ist grundsätzlich persönlich und in der hier dargestellten Forum unsensibel. Es geht die Firma schlicht nichts an. Da aber in der Firma jemand der Meinung ist, die Frage stellen zu müssen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, darauf zu antworten:
Man dreht sich um und geht. Wer weiß, was die da noch wissen wollen in den nächsten Wochen? Dann ist der Job dahin.
Man denkt sich was schickes aus, zum Beispiel dass die Scheidung wegen eines Streits um die Farbe von neuen Stuhlkissen der Küchenstühle entstanden ist. Das ist witzig und sinnlos. Wenn der Gegenüber einen Funken Verstand hat, wird er merken, dass seine Frage dämlich ist.
Der AN hatte eine Anstellung in der Tourismusbranche
angestrebt, dabei wurde er mit diesem Fragebogen konfrontiert.
Er hat ihn nicht ausgefüllt und damit auch den Job nicht
bekommen.
Da lässt sich wohl in Richtung AGG noch was machen…(FA f. Arbeitsrecht befragen)
Obwohl: ob man wirklich in einem Unternehmen arbeiten will, welches sich nicht an Gesetze hält ?!
natürlich ist das ärgerlich. Man könnte so etwas gesetzlich unterbinden. Dann werden die Fragen nicht vor der Einstellung gestellt sondern bei Arbeitsbeginn. Im Regelfall ist der Arbeitnehmer böse überrascht, wenn der Arbeitgeber dann sein „echtes Gesicht“ zeigt. Mir persönlich ist da schon lieber, wenn man im Vorwege merkt, mit was für schrägen Typen man es da zu tun hat und sich die Möglichkeit bietet noch rechtzeitig abzuspringen.
Man kann Fragen gesetzlich verbieten, man kann aber nicht auf die generelle Einstellung dieses Arbeitgebers gesetzlich Einfluss nehmen. Über kurz oder lang wird der Arbeitgeber aber den kürzeren ziehen, denn „gute“ Arbeitnehmer haben idR. mehr als ein Jobangebot. Und beim ihm werden nur die Duckmäuser oder die Verlierer, die absolut keinen anderen Job bekommen, anfangen wollen.
Auch wenn man diesen Job aufgrund der Weigerung, diese Fragen nicht zu beantworten, nicht bekommmen hat, kann man nur froh sein, die Situation rechtzeitig erkannt und Rückgrat bewiesen zu haben. Das ist im Leben vielleicht viel wichtiger.
Gruß
S.J.
Es ist wahr mit der Verantwortung was man beantwortet und was
nicht. Jedoch wenn einem das Unternehmen diesen Fragebogen
zusendet mit der Bitte ihn auszufüllen und Herr XY es für
richtig hält die Frage zu seinem Scheidungsgrund nicht
beantwortet ebenfalls nicht die Frage bezüglich der Beziehung
mit einer Kollegin oder Kollegen. Alle anderen wurden
wahrheitsgemäß beantwortet auch die mit der Kontopfändung in
der Vergangenheit obwohl Herr XY dies für unrechtmässig hielt,
er hat nicht zu verbergen. Den Fragebogen dann bei Beginn des
Vorstellunggespräches abgibt. Der Gesprächspartner diesen
überfliegt (nicht durchliest das ist bei 6 A4 Seiten so
schnell nicht möglich) und als Eröffnug des Gespräches
offeriert der Fragebogen sei nicht vollständig beantwortet da
seien zwei Fragen nicht augefüllt. Es wurde darauf gedrängt
die offenen Fragen noch zu beantworten. Daraufhin fragte Herr
XY ob es um einen Job den er machen möchte gehe oder ob er das
Unternehmen heiraten soll.
Damit war das Gespräch beendet und der Job dahin. Egal ob man
es sich leisten kann oder nicht, da finde ich sollte es doch
bestimmt Grenzen geben oder etwa nicht. Ist das nicht eine
Form der Erpresseung? Wenn du nicht die Hosen runterläßt und
uns alles preis gibst wollen wir dich nicht. Egal wie hoch die
Qualifikation und die Kompetenz der jenigen Person ist. Man
versucht nicht mal herauszufinden ob diese Person geeignet ist
oder nich. Abhänig vom Fragebogen, zwei Fragen nicht
beantwortet, eine Entscheidung gefällt.