Hallo,
mich würde mal folgender Fall interessieren:
Das Finanzamt verschickt ein Schreiben, in dem um das Ausfüllen eines Fragebogens gebeten wird. Es geht um den Erwerb eines Grundstückes, vermutlich um die Ermittelung der Grunderwerbssteuer.
In dem Schreiben ist keine Rechtsgrundlage angegeben, nach der eine Verpflichtung zu irgendwelchen Angaben bestünde, es steht auch von einer Verpflichtung nichts da.
Hinzu kommt, dass gar kein Fragebogen vorhanden ist, er wurde offenbar vergessen. Der Empfänger soll also zu einem angegebenen Stichtag ein Formular ausfüllen, das gar nicht vorhanden ist.
Desweiteren nehmen wir mal an, eine andere Steuerbehörde hat bereits die Grunderwerbsteuer angefordert und diese wurde auch bezahlt.
Also, die Frage: Woran erkenne ich, wann ich zu einer Auskunft verpflichtet bin, und muss ggf. die Rechtsgrundlage angegeben sein?
Gruß, hirsebrei