Fragebogen Grunderwerbssteuer

Hallo,

mich würde mal folgender Fall interessieren:

Das Finanzamt verschickt ein Schreiben, in dem um das Ausfüllen eines Fragebogens gebeten wird. Es geht um den Erwerb eines Grundstückes, vermutlich um die Ermittelung der Grunderwerbssteuer.

In dem Schreiben ist keine Rechtsgrundlage angegeben, nach der eine Verpflichtung zu irgendwelchen Angaben bestünde, es steht auch von einer Verpflichtung nichts da.

Hinzu kommt, dass gar kein Fragebogen vorhanden ist, er wurde offenbar vergessen. Der Empfänger soll also zu einem angegebenen Stichtag ein Formular ausfüllen, das gar nicht vorhanden ist.

Desweiteren nehmen wir mal an, eine andere Steuerbehörde hat bereits die Grunderwerbsteuer angefordert und diese wurde auch bezahlt.

Also, die Frage: Woran erkenne ich, wann ich zu einer Auskunft verpflichtet bin, und muss ggf. die Rechtsgrundlage angegeben sein?

Gruß, hirsebrei

Das Finanzamt verschickt ein Schreiben, in dem um das
Ausfüllen eines Fragebogens gebeten wird. Es geht um den
Erwerb eines Grundstückes, vermutlich um die Ermittelung der
Grunderwerbssteuer.

Wohl eher um herauszufinden, ob mit dem Gebäude steuerpflichtige Einkünfte erzielt wurden, und ob zum Kauf des Gebäudes nicht zufällig das schweizer Bankkonto geplündert wurde…

In dem Schreiben ist keine Rechtsgrundlage angegeben, nach der
eine Verpflichtung zu irgendwelchen Angaben bestünde, es steht
auch von einer Verpflichtung nichts da.

§ 90 AO

Hinzu kommt, dass gar kein Fragebogen vorhanden ist, er wurde
offenbar vergessen. Der Empfänger soll also zu einem
angegebenen Stichtag ein Formular ausfüllen, das gar nicht
vorhanden ist.

Wie wärs wenn der Empfänger dies dem FA (evtl auch telefonisch) mitteilt? Schon mal daran gedacht, dass im Finanzamt keine Roboter, sondern Menschen sitzen?

Vielleicht geht es ja um den Einheitswert des Grundstücks.

Schon mal daran gedacht, dass im
Finanzamt keine Roboter, sondern Menschen sitzen?

Ich habs gewusst, dass sowas kommt. Sagen wir es so: Wenn ich von Behörden und Quasi-Behörden wie Telekomanbieter oder Krankenkasse ständig aus Textbausteinen zusammengesetzte Schreiben erhalte, wäre eine Roboter-Assoziation jedenfalls nachvollziehbar.

Davon abgesehen könnte man natürlich anrufen. Das sieht dann erfahrungsgemäß so aus, dass man eine Stunde oder auch einen halben Vormittag am Telefon hängt in der Hoffnung durchzukommen. Wohl dem, der nicht arbeiten muss. Falls man es tatsächlich schafft, ist Frau Schibrowski grad im Urlaub. (Ja, ich weiß, schreiben geht auch.)

Meine (eher allgemeingültige) Frage war eigentlich: Woran erkenne ich, wann ich zu einer Auskunft verpflichtet bin, und muss ggf. die Rechtsgrundlage angegeben sein? (So, wie bei einem Bescheid ja auch eine Rechtsbehelfsbelehrung dasteht.) Sonst kann ja jeder kommen …

Die Frage gilt eigentlich für alle Behörden, aber ich weiß, das hier ist das Steuer-Brett.

Hi,

Davon abgesehen könnte man natürlich anrufen. Das sieht dann
erfahrungsgemäß so aus, dass man eine Stunde oder auch einen
halben Vormittag am Telefon hängt in der Hoffnung
durchzukommen.

echt? beim Finanzamt ausprobiert?
Telefonische Erreichbarkeit wird großgeschrieben.

Nichtsdestotrotz kann man schreiben oder mittlerweile eine Email schicken. Das Finanzamt ist schnell im Internet gefunden und alle Post wird sowieso an die dortige Poststelle geschickt. Die sortiert das dann wie Briefe an die richtige Stelle.

In jedem Schreiben sollte genannt sein, was man geschickt bekommen hat. Bei einer Email kann man das eingescannt dranhängen oder in Kopie beim Brief. Die versehentlich nicht mitgeschickten Vordrucke werden sicher zugeschickt, wenn man danach fragt.

Meine (eher allgemeingültige) Frage war eigentlich: Woran
erkenne ich, wann ich zu einer Auskunft verpflichtet bin, und
muss ggf. die Rechtsgrundlage angegeben sein? (So, wie bei
einem Bescheid ja auch eine Rechtsbehelfsbelehrung dasteht.)
Sonst kann ja jeder kommen …

Aufforderungen vom Finanzamt sind immer vom Gesetz gedeckt, da die Mitwirkungspflichten im Steuerverfahren sehr umfangreich sind. Es gibt dazu die Abgabenordnung und für jede Steuerart ein Gesetz mit entsprechenden Vorschriften. Mir würde keine Frage einfallen, die ein Finanzbeamter nicht stellen darf (solange sie für die Festsetzung von Steuer relevant ist).
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__90.html

Einkommensteuer z.B.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html

Schöne Grüße
C.

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echt? beim Finanzamt ausprobiert?

Ja. Allerdings nicht grad vor einer Woche, zugegeben.

Mir würde keine Frage einfallen, die ein
Finanzbeamter nicht stellen darf

Och, fragen kann man mich alles … Naja, schon klar, es läuft also über die Mitwirkungspflicht. Danke für den Link.

Gruß, hirsebrei