Anfang Dezember waren wir beim Notar und haben ein Grundstück gekauft.
Einen Werkvertrag zum Bau des Hauses haben wir mit einem anderen Anbieter gemacht, also das Grundstück in Eigeninitative gesucht.
Den Werkvertrag haben wir vor dem Kauf des Grundstückes unterschrieben.
Baufirma und Grundstücksverkäufer stehen also nicht in Verbindung.
Das einzige was der Grundstücksverkäufer macht, ist uns die Bodenplatte für unser Haus errichten, dafür haben wir dasd Grundstück günstiger bekommen.
Jetzt ist ja so, das man in dem Fragebogen wg. einer Baufirma usw. befragt wird.
Nun haben wir Angst, das wir die Erwerbssteuer auf das Grundstück und das Haus bezahlen müssen.
Was meint Ihr wie sollten wir vorgehen?
Bis zum 3.3.08 haben wir noch Zeit den Fragebogen abzugeben.
Die Fragen darin sind so dermaßen doof gestellt, wenn man da versehentlich eine Falsche Antwort gibt, dann ziehen die beim FA gleich ein Strick.
Servus,
erfreulicherweise ist die Finanzverwaltung genau an das gleiche Gesetz gebunden wie der Steuerpflichtige. Und die Frage, was genau die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist, steht da drin, genauer gesagt in § 8 GrEStG
http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__8.html
und § 9 GrEStG
http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__9.html
Da kann man Stricke drehen und wenden, wie man will.
Wenn das Grundstück gekauft wurde, wie es liegt und steht, ist der vereinbarte Kaufpreis Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Wenn es einschließlich Keller und Bodenplatte für ein zu errichtendes Haus gekauft wurde, dann der dafür insgesamt vereinbarte Kaufpreis.
Jedenfalls nicht der Preis, der an irgendjemand anderen als den Verkäufer dafür bezahlt wird, dass der irgendwas mit dem Grundstück macht (Park anlegt, Haus darauf baut etc.).
Ein Problem könnte sich daraus ergeben, dass es wirtschaftlich gänzlich sinnlos ist, jemanden mit dem Bau eines Hauses auf einem Grundstück zu beauftragen, das einem (noch) gar nicht gehört; dieses in Verbindung mit der heftigen Betonung, dass der Bauunternehmer mit dem Verkäufer gar nichts zu tun habe. Vermutlich fehlen hier ein paar Einzelheiten zum Sachverhalt, die dann natürlich auch nicht beurteilt werden können.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Danke für die Antwort!
Natürlich würde das Grundstück in etwa im selben Zeitraum Reserviert, indem auch der Werksvertrag mit der Hausbaufirma gemacht wurde.
In der Zeit hat sich halt nur etwas mit dem Notartermin verschoben, da noch gewisse Bedingungen geschaffen werden mussten damit wir das Grundstück kaufen (Baufeldverschiebung). (es gab noch andere Grundstücke vom selben Anbieter)
Ok das wir ggf. noch für die Errichtung der Bodenplatte mit belangt werden, können wir noch verschmerzen…
Nur nicht Haus + Grundstück, das haben wir nicht kalkuliert…
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