Ich muß einen Fragebogen von unserer neuen Gehaltskasse ausfüllen. Einiges hat mich sehr verwundert: Z.B. Vorstrafen,Ermittlungsverfahren,Haftstrafen, Lohnpfändung,abgeleistete eidesstattliche Versicherungen.
Muß man solche Fragen beantworten, gibt es dafür rechtliche Grundlagen.
Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Vio
Ich muß einen Fragebogen von unserer neuen Gehaltskasse ausfüllen.
Sicher, daß du zum Ausfüllen gezwungen bist?
Einiges hat mich sehr verwundert: Z.B. Vorstrafen,Ermittlungsverfahren,Haftstrafen,Lohnpfändung,abgeleistete eidesstattliche Versicherungen.
Muß man solche Fragen beantworten, gibt es dafür rechtliche Grundlagen.
Grundsätzlich dürfen nur Daten erhoben werden, die für die jeweilige Aufgabe zwingend erforderlich sind (Datensparsamkeit). Inwieweit das bei deinem Bsp. gegeben ist, kann ich natürlich nicht abschätzen.
Kann es sein, daß einige der Angaben bzw. die ganze Befragung freiwillig ist? Dann würdest du diese Daten implizit freiwillig abgeben, was natürlich ebenfalls zulässig ist.
Wirklich konkret kann ich dir leider nicht weiterhelfen, aber wende dich doch mal an den zuständigen Datenschutzbeauftragten - entweder den des Betriebs oder den deiner Region. Die helfen sicher gerne weiter.