Fragebogen steuerliche Erfassung Freiberufler

Ich habe soweit bis auf 4 Sachen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung durch.

Leider habe ich speziell am Anfang kein Geld für einen Steuerberater und muß mich um den Krempel leider selber kümmern…

-Bei der Kleinunternehmerregelung heißt es ja das der Gewinn im Gründungsjahr unter 17500€ sein soll. Wir sind jetzt im Dezember 09 heißt das das ich im Monat Dezember (17500/12x1) nicht mehr wie 1458,33€ Gewinn machen darf für die Kleinunternehmerregelung? Im Folgejahr 2010 Also Jan 2010-Dez 2010 darf mein Gewinn nicht höher wie 50 000€ sein oder geht das mit den 17500€ bis ins nächste Jahr rein so das genau 12 Monate abgelaufen sind? Wäre für mich ja sonst praktisch den Antrag noch schnell beim FA reinzuschmeißen dann könnte ich ab Jan 2010 bis 50.000€ Gewinn machen und immer noch von der Kleinunternehmerregleung profitieren.

-Angaben zur Festsetzung des Vorauszahlungen(Einkommenssteuer, Gewerbesteuer)
Ehrlich gesagt kann ich kaum abschätzen wieviel Gewinn ich machen werde. Wie habt
Ihr das gehandhabt??

Meine Einkünfte im Jahr der Betriebseröffnung also Dez 2009 sind das weiß ich 100%
bei 0€. Wenn der eine Monat als Betriebseröffnung zählt…

Im Folgejahr 2. Hälfte könnte so langsam der erste Gewinn als Freiberufler kommen schätze ich mal. Ist es sinnvoll den Gewinn erstmal niedrig zu schätzen?

Was sind Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben bzw. Steuerabzugsbeträge?

-Steuerbefreiung (Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gem. §4 USTG ausgeführt)

Da bei mir ja die Kleinunternehmerregelung voraussitlich greifen wird kann ich das getrost wegstreichen? Oder solte ich da JA ankreuzen und programmieren reinschreiben als steuerfreier Umsatz?

-Steuersatz (Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gem. §12 Abs. 2 USTG unterliegen)

Nein oder JA ankreuzen und was reinschreiben(Programmieren)???

Bin ansonsten soweit durch…

Hallo cwolfmail (eine Anrede ist ja generell nett - und noch besser wenn man den dann auch den Namen weiß) :smile:

Leider habe ich speziell am Anfang kein Geld für einen
Steuerberater und muß mich um den Krempel leider selber
kümmern…

Na ja, sooo viel ist das auch nicht. In deinem Falle bist du mit ca. max 300,00 Euro schon dabei.

-Bei der Kleinunternehmerregelung heißt es ja das der Gewinn
im Gründungsjahr unter 17500€ sein soll. Wir sind jetzt im
Dezember 09 heißt das das ich im Monat Dezember (17500/12x1)
nicht mehr wie 1458,33€ Gewinn machen darf für die
Kleinunternehmerregelung? Im Folgejahr 2010 Also Jan 2010-Dez
2010 darf mein Gewinn nicht höher wie 50 000€ sein oder geht
das mit den 17500€ bis ins nächste Jahr rein so das genau 12
Monate abgelaufen sind? Wäre für mich ja sonst praktisch den
Antrag noch schnell beim FA reinzuschmeißen dann könnte ich ab
Jan 2010 bis 50.000€ Gewinn machen und immer noch von der
Kleinunternehmerregleung profitieren.

Also, Abrechnungstechisch relevant für das Finanzamt ist immer das Kalenderjahr, unabhängig von den Monaten. Es gibt also auch keine 1/12 Regelung.
Ob die Kleinunternehmerregelung überhaupt sinnvoll ist hängt weiterhin davon ab, ob deine Kunden Privatmenschen oder weitere Unternehmen sind.
Sind es weitere Unternehmen ist sie nämlich überhaupt nicht sinnvoll, du verschenkst dann Geld.

-Angaben zur Festsetzung des Vorauszahlungen(Einkommenssteuer,
Gewerbesteuer)
Ehrlich gesagt kann ich kaum abschätzen wieviel Gewinn ich
machen werde. Wie habt
Ihr das gehandhabt??

Ganz einfach, eine Gründung im selbstständigen Bereich setzt immer eine Umsatz- und Rentabilitätsvorausschau sinnvoller Weise voraus. Sprich u.a. einen Busnessplan und damit verbunden eine realistische Analyse ob sich das Unternehmen überhaupt lohnt. Hast du dieses gemacht, weisst du was du ungefähr verdienen wirst. Hast du dieses nicht gemacht, stoppe alle Aktivitäten und hole es nach.
Weiterhin kannst du alle Zahlen bzgl. den Vorabzahlungen jederzeit beim FA-Amt korregieren.

Meine Einkünfte im Jahr der Betriebseröffnung also Dez 2009
sind das weiß ich 100%
bei 0€. Wenn der eine Monat als Betriebseröffnung zählt…

Im Folgejahr 2. Hälfte könnte so langsam der erste Gewinn als
Freiberufler kommen schätze ich mal. Ist es sinnvoll den
Gewinn erstmal niedrig zu schätzen?

Kannst du mit Geld umgehen und Rücklagen bilden? Nach Beantwortung dieser Frage kannst du erahnen was ich dann als sinnvoll empfehle.

Was sind Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben bzw.
Steuerabzugsbeträge?

Bitte - geh zum Steuerberater.

-Steuerbefreiung (Es werden ganz oder teilweise steuerfreie
Umsätze gem. §4 USTG ausgeführt)

Da bei mir ja die Kleinunternehmerregelung voraussitlich
greifen wird kann ich das getrost wegstreichen? Oder solte ich
da JA ankreuzen und programmieren reinschreiben als
steuerfreier Umsatz?

-Steuersatz (Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder
teilweise dem ermäßigten Steuersatz gem. §12 Abs. 2 USTG
unterliegen)

Nein oder JA ankreuzen und was reinschreiben(Programmieren)???

Bin ansonsten soweit durch…

Auch hier meine Antwort:
Eindringliche Empfehlung - geh zum Steuerberater oder du wirst sehr viel Lehrgeld in den nächsten Jahren bezahlen.
Der Steuerberater holt die dieses Lehrgeld 3x wieder rein.

LG
Alex

Sorry, das kann ich nicht leisten.

Schönen Abend
Roland Schillinger

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