Hallo Drehtrommel,
Fallstricke im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Die Fragen wirken vielleicht etwas skurril, weil erwartet wird, dass man all seine Motivation und Beweggründe offenlegt; teilweise sind die Fragen schon sehr persönlich. Das liegt aber daran, dass der Fragebogen für ganz unterschiedliche Fälle verwendet wird.
Wie sollte man da antworten?
Im Zweifel mit der Wahrheit
Es gibt bei den Fragen für dich ja kaum Spielraum. Allerdings reicht es, wenn du deine Motivation kurz und unemotional darlegst - zu viele - vielleicht persönliche - Details brauchst du nicht preiszugeben.
- Warum haben Sie zunächst mit Ihrer Lehre/Ausbildung zum/zur ________________ begonnen?
kurz und knapp: Das Fach hat dich immer schon interessiert.
- Entsprach die Wahl Ihrer zunächst genossenen Ausbildung Ihren Neigungen?
Ja (sonst würdest du es ja jetzt nicht durch ein Studium vertiefen…)
- Basierte die Wahl Ihrer bisherigen Ausbildung auf Ihrem eigenen Entschluss oder auf dem Ihrer Eltern?
Hintergrund der Frage ist, dass du theoretisch argumentieren könntest, dass du eine andere/ eine zweite Ausbildung machen willst, weil deine Eltern dich zu der ersten Ausbildung gedrängt haben, dich das Fach aber noch nie interessiert hat. Das scheint bei dir aber nicht so zu sein (zum Glück für dich) - also: Ausbildungswahl basiert auf eigenem Entschluss.
- Warum wollen Sie den erlernten Beruf nicht mehr ausüben?
Wie du selbst schon in deiner Frage geschrieben hast: Du möchtest dich weiterqualifizieren, um beruflich weiterzukommen.
- Waren Sie nach Abschluss der Lehre/Ausbildung in Ihrem erlernten Beruf weiter berufstätig?
a) Wenn ja, nennen Sie bitte Gründe hierfür:
Z. B.: Um Geld zu verdienen
b) Wenn nein, nennen Sie bitte Gründe hierfür:
z. B.: Um das Studium beginnen zu können (fließender Übergang)
- Wann haben Sie sich genau zu dieser Studienaufnahme entschlossen?
Ende 2011 nachdem klar war, dass sich meine Berufsschulergebnisse sehr gut entwickeln
- Warum haben Sie sich zu diesem Studium entschlossen?
Weil es eine sinnvolle Ergänzung und Weiterentwicklung meiner Ausbildung darstellt und ich mir davon noch bessere Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten erhoffe.
- Unterliegt dieser Studiengang dem numerus-clausus?
Ja/Nein - ist für das Bafög-Amt in deinem Fall egal.
- Unterliegt dieser Studiengang einem landesweiten Verteilungsverfahren durch die ZVS?
Ja/Nein - ist für das Bafög-Amt in deinem Fall egal.
- Haben Sie sich unmittelbar nach Abschluss der Lehre/Ausbildung um die Aufnahme dieses Studiums bemüht?
Ja --> Bewerbungen beifügen
(Du bist verpflichtet, deine Ausbidlung / dein Studium zielstrebig voranzutreiben, um Unterhalt von deinen Eltern bekommen zu können - deshalb diese komische Frage.)
- Haben Sie die gesamte Ausbildungsplanung vorher mit Ihren Eltern abgesprochen?
Dass du das nur mit deiner Mutter besprochen hast, ist völlig in Ordnung, wenn zu deinem Vater kein Kontakt besteht. Du solltest aber überlegen, ob du der Fairness halber deinen Vater informierst, denn ggf. wird er nun weiter Unterhalt zahlen müssen, und da wäre es schon gut, wenn er davon wüsste und sich darauf einstellen könnte.
Habe Ausbildung hinter mir Kfz Bereich und studiere jetzt Fahrzeugtechnik, denke mein Vater ist nicht mehr unterhaltspflichtig?
Da deine Ausbildung und dein Studium in einem engen inhaltlichen Zusammenhang stehen und direkt aneinander anschließen, wird das Bafög-Amt voraussichtlich argumentieren, dass es sich bei deinem Studium um die Fortführung deiner Berufsausbildung handelt. In diesem Fall bleiben deine Eltern unterhaltspflichtig. Deshalb solltest du auch deinen Vater über deine Studienpläne in Kenntnis setzen.
Der enge inhaltliche Zusammenhang lässt sich übrigens nicht wegdiskutieren oder durch geschickte Formulierungen verschleiern; deshalb lohnt es sich nicht, sich Sorgen über etwaige Fallstricke zu machen. Einfach die Dinge kurz und knapp beschreiben, wie sie sind - denn wenn dir hinterher jemand auf die Schliche kommt, dass du in deinem Antrag absichtlich falsche/ unvollständige Angaben gemacht hast, wird das im schlimmsten Fall als Sozialleistungsbetrug geahndet. Und das ist es definitiv nicht wert.
Er hat immer regelmäßig und pünktlich Unterhalt an mich bezahlt, die Unterhaltspflicht endete im Sommer letzten Jahres, da meine Ausbildungsvergütung sich erhöht hatte
Die Unterhaltspflicht endete aber nicht dem Grunde nach (du warst ja immer noch in Ausbildung), sondern weil du dich mit deiner Ausbildungsvergütung selbst versorgen konntest. Das ist dir mit der Aufnahme deines Studiums nicht mehr möglich, weshalb die Unterhaltspflicht wahrscheinlich wieder entsteht.
Der einfachste Weg, das herauszufinden, ist, den Antrag beim Bafög-Amt abzugeben - anhand des erteilten Bescheids kannst du sehen, wie die Sachlage beurteilt wird.
Viel Erfolg beim Ausfüllen der Papiere
Viele Grüße
tinastar