Fragebogen vom Studentenhilfswerk

Fragebogen zur Unterhaltspflicht der Eltern
Hallo, wer kann helfen beim ausfüllen?
Fragebogen zur Bestimmung der Unterhaltspflicht der Eltern. Trotzdem mal die Frage in die Runde: Seht Ihr hier Fallstricke? Und wenn ja, wo? Wie sollte man da antworten?
Habe Ausbildung hinter mir Kfz Bereich und studiere jetzt Fahrzeugtechnik, denke mein Vater ist nicht mehr unterhaltspflichtig? Er hat immer regelmäßig und pünktlich Unterhalt an mich bezahlt, die Unterhaltspflicht endete im Sommer letzten Jahres, da meine Ausbildungsvergütung sich erhöht hatte.
Hier der Fragebogen:

  1. Warum haben Sie zunächst mit Ihrer Lehre/Ausbildung zum/zur ________________ begonnen?

  2. Entsprach die Wahl Ihrer zunächst genossenen Ausbildung Ihren Neigungen?

  3. Basierte die Wahl Ihrer bisherigen Ausbildung auf Ihrem eigenen Entschluss oder auf dem Ihrer Eltern?

  4. Warum wollen Sie den erlernten Beruf nicht mehr ausüben?

  5. Waren Sie nach Abschluss der Lehre/Ausbildung in Ihrem erlernten Beruf weiter berufstätig?
    a) Wenn ja, nennen Sie bitte Gründe hierfür:
    b) Wenn nein, nennen Sie bitte Gründe hierfür:

  6. Wann haben Sie sich genau zu dieser Studienaufnahme entschlossen?

  7. Warum haben Sie sich zu diesem Studium entschlossen?

  8. Unterliegt dieser Studiengang dem numerus-clausus?

  9. Unterliegt dieser Studiengang einem landesweiten Verteilungsverfahren durch die ZVS?

  10. Haben Sie sich unmittelbar nach Abschluss der Lehre/Ausbildung um die Aufnahme dieses Studiums bemüht?
    a) Wenn ja, belegen Sie bitte durch Beifügung von Bewerbungen
    b) Wenn nein, nennen Sie bitte Gründe hierfür

  11. Haben Sie die gesamte Ausbildungsplanung vorher mit Ihren Eltern abgesprochen?

zu 11. Habe nur mit meiner Mutter Studiumabsicht und Bewerbung besprochen, mich für Maschinenbau und Fahrzeugtechnik beworben. Habe meinen Vater nicht informiert, da kein Kontakt besteht und ich davon ausgehe, dass er nicht mehr zahlen muss. Kann ich das so schreiben? Habe mich erst Ende 2011 zum Studium entschieden/beworben, da ich sehr gute Leistungen in Berufsschule habe und beruflich weiterkommen möchte! Danke vorab für die Antwortern!

Hallo Drehtrommel,
ich vermute hier gehts um Bafög. Hierzu wird das Einkommen selbst und dass der (auch geschiedenen)Eltern herangezogen. Wenn Sie selbst bereits Einkommen haben und ihr Vater nicht mehr unterhaltsverpflichtet ist, sehe ich hier keinen Fallstrick in der Beantwortung der Fragen, da ja der Vater sowieso keinen Unterhalt mehr zahlen muss und ich davon ausgehe, dass Sie kein Bafög erhalten.
Alles Gute

hallo,

sorry, da kann ich nicht weiter helfen…

lisa

ich denke wenn, dann bekommen Se höchstens Bafög. Das auch nur wenn Ihre Eltern wenig verdienen.Dann tritt es so ein das Ihre Eltern zu viel verdienen und darum bekommen Sie kein Bafög und Ihre Eltern brauchen nicht bezahlen, wie Sie auch schon sagten.

Gruss
Agnes

Hallo Drehtrommel,

Fallstricke im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Die Fragen wirken vielleicht etwas skurril, weil erwartet wird, dass man all seine Motivation und Beweggründe offenlegt; teilweise sind die Fragen schon sehr persönlich. Das liegt aber daran, dass der Fragebogen für ganz unterschiedliche Fälle verwendet wird.

Wie sollte man da antworten?

Im Zweifel mit der Wahrheit :smile: Es gibt bei den Fragen für dich ja kaum Spielraum. Allerdings reicht es, wenn du deine Motivation kurz und unemotional darlegst - zu viele - vielleicht persönliche - Details brauchst du nicht preiszugeben.

  1. Warum haben Sie zunächst mit Ihrer Lehre/Ausbildung zum/zur ________________ begonnen?

kurz und knapp: Das Fach hat dich immer schon interessiert.

  1. Entsprach die Wahl Ihrer zunächst genossenen Ausbildung Ihren Neigungen?

Ja (sonst würdest du es ja jetzt nicht durch ein Studium vertiefen…)

  1. Basierte die Wahl Ihrer bisherigen Ausbildung auf Ihrem eigenen Entschluss oder auf dem Ihrer Eltern?

Hintergrund der Frage ist, dass du theoretisch argumentieren könntest, dass du eine andere/ eine zweite Ausbildung machen willst, weil deine Eltern dich zu der ersten Ausbildung gedrängt haben, dich das Fach aber noch nie interessiert hat. Das scheint bei dir aber nicht so zu sein (zum Glück für dich) - also: Ausbildungswahl basiert auf eigenem Entschluss.

  1. Warum wollen Sie den erlernten Beruf nicht mehr ausüben?

Wie du selbst schon in deiner Frage geschrieben hast: Du möchtest dich weiterqualifizieren, um beruflich weiterzukommen.

  1. Waren Sie nach Abschluss der Lehre/Ausbildung in Ihrem erlernten Beruf weiter berufstätig?
    a) Wenn ja, nennen Sie bitte Gründe hierfür:

Z. B.: Um Geld zu verdienen

b) Wenn nein, nennen Sie bitte Gründe hierfür:

z. B.: Um das Studium beginnen zu können (fließender Übergang)

  1. Wann haben Sie sich genau zu dieser Studienaufnahme entschlossen?

Ende 2011 nachdem klar war, dass sich meine Berufsschulergebnisse sehr gut entwickeln

  1. Warum haben Sie sich zu diesem Studium entschlossen?

Weil es eine sinnvolle Ergänzung und Weiterentwicklung meiner Ausbildung darstellt und ich mir davon noch bessere Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten erhoffe.

  1. Unterliegt dieser Studiengang dem numerus-clausus?

Ja/Nein - ist für das Bafög-Amt in deinem Fall egal.

  1. Unterliegt dieser Studiengang einem landesweiten Verteilungsverfahren durch die ZVS?

Ja/Nein - ist für das Bafög-Amt in deinem Fall egal.

  1. Haben Sie sich unmittelbar nach Abschluss der Lehre/Ausbildung um die Aufnahme dieses Studiums bemüht?

Ja --> Bewerbungen beifügen
(Du bist verpflichtet, deine Ausbidlung / dein Studium zielstrebig voranzutreiben, um Unterhalt von deinen Eltern bekommen zu können - deshalb diese komische Frage.)

  1. Haben Sie die gesamte Ausbildungsplanung vorher mit Ihren Eltern abgesprochen?

Dass du das nur mit deiner Mutter besprochen hast, ist völlig in Ordnung, wenn zu deinem Vater kein Kontakt besteht. Du solltest aber überlegen, ob du der Fairness halber deinen Vater informierst, denn ggf. wird er nun weiter Unterhalt zahlen müssen, und da wäre es schon gut, wenn er davon wüsste und sich darauf einstellen könnte.

Habe Ausbildung hinter mir Kfz Bereich und studiere jetzt Fahrzeugtechnik, denke mein Vater ist nicht mehr unterhaltspflichtig?

Da deine Ausbildung und dein Studium in einem engen inhaltlichen Zusammenhang stehen und direkt aneinander anschließen, wird das Bafög-Amt voraussichtlich argumentieren, dass es sich bei deinem Studium um die Fortführung deiner Berufsausbildung handelt. In diesem Fall bleiben deine Eltern unterhaltspflichtig. Deshalb solltest du auch deinen Vater über deine Studienpläne in Kenntnis setzen.
Der enge inhaltliche Zusammenhang lässt sich übrigens nicht wegdiskutieren oder durch geschickte Formulierungen verschleiern; deshalb lohnt es sich nicht, sich Sorgen über etwaige Fallstricke zu machen. Einfach die Dinge kurz und knapp beschreiben, wie sie sind - denn wenn dir hinterher jemand auf die Schliche kommt, dass du in deinem Antrag absichtlich falsche/ unvollständige Angaben gemacht hast, wird das im schlimmsten Fall als Sozialleistungsbetrug geahndet. Und das ist es definitiv nicht wert.

Er hat immer regelmäßig und pünktlich Unterhalt an mich bezahlt, die Unterhaltspflicht endete im Sommer letzten Jahres, da meine Ausbildungsvergütung sich erhöht hatte

Die Unterhaltspflicht endete aber nicht dem Grunde nach (du warst ja immer noch in Ausbildung), sondern weil du dich mit deiner Ausbildungsvergütung selbst versorgen konntest. Das ist dir mit der Aufnahme deines Studiums nicht mehr möglich, weshalb die Unterhaltspflicht wahrscheinlich wieder entsteht.

Der einfachste Weg, das herauszufinden, ist, den Antrag beim Bafög-Amt abzugeben - anhand des erteilten Bescheids kannst du sehen, wie die Sachlage beurteilt wird.

Viel Erfolg beim Ausfüllen der Papiere
Viele Grüße
tinastar

Hallo und herzlichen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner umfangreichen Frage. Ich habe, sofort nach Zusage zum Studienplatz, meinen Vater per SMS informiert und ihm den Fragebogen 3 zugesandt. Daraufhin SMS zurückbekommen, dass er diesen nicht ausfüllen wird. Habe dies dem Bafögamt so geschildert, diese schrieben meinen Vater dann an, woraufhin er Angaben gemacht hat. Es stellte sich heraus, dass ich kein Bafög erhalte, weil er zuviel Einkommen hat. Nun habe ich Fragebogen 8 ausgefüllt, da ich nicht wieder in Kontakt mit meinem Vater treten wollte. Er erhält nun Ladung um sich zu äußern. Ich soll Vorausleistung erhalten und es wird geprüft ob mein Vater zurückzahlen muss. Nun erhielt ich den u.a. Fragebogen und war nIcht sicher ob ich da etwas verkehrt machen kann, und wozu das eigentlich gut sein soll?! Hm…

Gruß und schönen Abend… Drehtrommel

Fallstricke im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Die Fragen
wirken vielleicht etwas skurril, weil erwartet wird, dass man
all seine Motivation und Beweggründe offenlegt; teilweise sind
die Fragen schon sehr persönlich. Das liegt aber daran, dass
der Fragebogen für ganz unterschiedliche Fälle verwendet wird.

Wie sollte man da antworten?

Im Zweifel mit der Wahrheit :smile: Es gibt bei den Fragen für dich
ja kaum Spielraum. Allerdings reicht es, wenn du deine
Motivation kurz und unemotional darlegst - zu viele -
vielleicht persönliche - Details brauchst du nicht
preiszugeben.

  1. Warum haben Sie zunächst mit Ihrer Lehre/Ausbildung zum/zur ________________ begonnen?

kurz und knapp: Das Fach hat dich immer schon interessiert.

  1. Entsprach die Wahl Ihrer zunächst genossenen Ausbildung Ihren Neigungen?

Ja (sonst würdest du es ja jetzt nicht durch ein Studium
vertiefen…)

  1. Basierte die Wahl Ihrer bisherigen Ausbildung auf Ihrem eigenen Entschluss oder auf dem Ihrer Eltern?

Hintergrund der Frage ist, dass du theoretisch argumentieren
könntest, dass du eine andere/ eine zweite Ausbildung machen
willst, weil deine Eltern dich zu der ersten Ausbildung
gedrängt haben, dich das Fach aber noch nie interessiert hat.
Das scheint bei dir aber nicht so zu sein (zum Glück für dich)

  • also: Ausbildungswahl basiert auf eigenem Entschluss.
  1. Warum wollen Sie den erlernten Beruf nicht mehr ausüben?

Wie du selbst schon in deiner Frage geschrieben hast: Du
möchtest dich weiterqualifizieren, um beruflich
weiterzukommen.

  1. Waren Sie nach Abschluss der Lehre/Ausbildung in Ihrem erlernten Beruf weiter berufstätig?
    a) Wenn ja, nennen Sie bitte Gründe hierfür:

Z. B.: Um Geld zu verdienen

b) Wenn nein, nennen Sie bitte Gründe hierfür:

z. B.: Um das Studium beginnen zu können (fließender Übergang)

  1. Wann haben Sie sich genau zu dieser Studienaufnahme entschlossen?

Ende 2011 nachdem klar war, dass sich meine
Berufsschulergebnisse sehr gut entwickeln

  1. Warum haben Sie sich zu diesem Studium entschlossen?

Weil es eine sinnvolle Ergänzung und Weiterentwicklung meiner
Ausbildung darstellt und ich mir davon noch bessere Arbeits-
und Verdienstmöglichkeiten erhoffe.

  1. Unterliegt dieser Studiengang dem numerus-clausus?

Ja/Nein - ist für das Bafög-Amt in deinem Fall egal.

  1. Unterliegt dieser Studiengang einem landesweiten Verteilungsverfahren durch die ZVS?

Ja/Nein - ist für das Bafög-Amt in deinem Fall egal.

  1. Haben Sie sich unmittelbar nach Abschluss der Lehre/Ausbildung um die Aufnahme dieses Studiums bemüht?

Ja --> Bewerbungen beifügen
(Du bist verpflichtet, deine Ausbidlung / dein Studium
zielstrebig voranzutreiben, um Unterhalt von deinen Eltern
bekommen zu können - deshalb diese komische Frage.)

  1. Haben Sie die gesamte Ausbildungsplanung vorher mit Ihren Eltern abgesprochen?

Dass du das nur mit deiner Mutter besprochen hast, ist völlig
in Ordnung, wenn zu deinem Vater kein Kontakt besteht. Du
solltest aber überlegen, ob du der Fairness halber deinen
Vater informierst, denn ggf. wird er nun weiter Unterhalt
zahlen müssen, und da wäre es schon gut, wenn er davon wüsste
und sich darauf einstellen könnte.

Habe Ausbildung hinter mir Kfz Bereich und studiere jetzt Fahrzeugtechnik, denke mein Vater ist nicht mehr unterhaltspflichtig?

Da deine Ausbildung und dein Studium in einem engen
inhaltlichen Zusammenhang stehen und direkt aneinander
anschließen, wird das Bafög-Amt voraussichtlich argumentieren,
dass es sich bei deinem Studium um die Fortführung deiner
Berufsausbildung handelt. In diesem Fall bleiben deine Eltern
unterhaltspflichtig. Deshalb solltest du auch deinen Vater
über deine Studienpläne in Kenntnis setzen.
Der enge inhaltliche Zusammenhang lässt sich übrigens nicht
wegdiskutieren oder durch geschickte Formulierungen
verschleiern; deshalb lohnt es sich nicht, sich Sorgen über
etwaige Fallstricke zu machen. Einfach die Dinge kurz und
knapp beschreiben, wie sie sind - denn wenn dir hinterher
jemand auf die Schliche kommt, dass du in deinem Antrag
absichtlich falsche/ unvollständige Angaben gemacht hast, wird
das im schlimmsten Fall als Sozialleistungsbetrug geahndet.
Und das ist es definitiv nicht wert.

Er hat immer regelmäßig und pünktlich Unterhalt an mich bezahlt, die Unterhaltspflicht endete im Sommer letzten Jahres, da meine Ausbildungsvergütung sich erhöht hatte

Die Unterhaltspflicht endete aber nicht dem Grunde nach (du
warst ja immer noch in Ausbildung), sondern weil du dich mit
deiner Ausbildungsvergütung selbst versorgen konntest. Das ist
dir mit der Aufnahme deines Studiums nicht mehr möglich,
weshalb die Unterhaltspflicht wahrscheinlich wieder entsteht.

Der einfachste Weg, das herauszufinden, ist, den Antrag beim
Bafög-Amt abzugeben - anhand des erteilten Bescheids kannst du
sehen, wie die Sachlage beurteilt wird.

Viel Erfolg beim Ausfüllen der Papiere
Viele Grüße
tinastar

hallo !

Selbstverständlich ist dein Vater weiterhin unterhaltspflichtig.

Nur wenn du nach einer 3 jährigen Ausbildung 3 Jahre gearbeitet hast, dann gilt das Studium als 2. Ausbildung.

Da du weder gearbeitet hast, noch einen Fachrichtungswechsel vollzogen, also das Studium auf deine Ausbildung aufbaut, wird das Studium noch als Erstausbildung gewertet.

Der Fragebogen will dies klären.
Da gibt es keine Fallstricke. Beantworte einfach wahrheitsgemäß die Fragen.

Sollte das Bafög-Amt entscheiden, dass dein Vater nicht mehr unterhaltspflichtig ist (wovon wie gesagt nicht auszugehen ist), dann bekommst du den Höchstsatz minus dem Teil, den deine Mutter als Unterhalt zahlen muss.

Wenn aber dein Vater unterhaltspflichtig ist, dann zahlt dir das BAföG einen Unterhaltsvorschuss ( sieht ja so aus, als hättest du genau diesen Antrag gestellt ) und holt sich das Geld bei deinem Vater wieder.

mfg
Stefaniel

Hallo und herzlichen Dank für deine Antwort. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass mein Vater nicht mehr unterhaltspflichtig ist, da er mich ja während der 3,5 Jahre Ausbildung unterstützt hat.

MfG Drehtrommel

Hallo Drehtrommel,
dann hast du soweit alles richtig gemacht. Wenn du Vorausleistung erhältst, bist du auf der sicheren Seite: Du bekommst auf jeden Fall die Unterstützung, die du zum Studieren brauchst, und das Bafög-Amt wird sich selbst darum kümmern, ob dein Vater die Vorauszahlung ans Amt zurückerstatten muss.

Nun erhielt ich den u.a. Fragebogen und war nIcht sicher ob ich da etwas verkehrt machen kann, und wozu das eigentlich gut sein soll?! Hm…

Den Fragebogen hast du geschickt bekommen, damit das Bafög-Amt feststellen kann, ob dein Vater noch unterhaltspflichtig ist. Mach einfach überall deine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Dann wird das Bafög-Amt das prüfen. Dabei gibt es nur zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1) Sie stellen fest, dass dein Vater unterhaltspflichtig ist. Dann muss er dir den Bafög-Höchstsatz zahlen (weil die Einkommensüberprüfung ergeben hat, dass er genug Geld verdient, um das machen zu können). Wenn er sich weigert, streckt dir das Amt das Geld vor und fordert es von deinem Vater zurück. Du bist da zum Glück außen vor, was ich persönlich gut finde, denn sonst müsstest du selbst (im schlimmsten Fall vor Gericht) den Unterhalt einklagen.

Möglichkeit 2) Sie stellen fest, dass dein Vater nicht unterhaltspflichtig ist. Dann erhältst du elternunabhängiges Bafög.

Ich vermute, dass es auf Möglichkeit 1 herausläuft, da die zeitliche und inhaltliche Nähe von Ausbildung und Studium hier offensichtlich ist. Ist für dich aber letztlich (fast) egal - wichtig ist, dass du dein Studium finanziell abgesichert aufnehmen kannst.

Viel Erfolg an der Uni :smile:
Viele Grüße
tinastar

Hallo,

da das Studium auf die Ausbildung aufbaut, kann es durchaus sein, dass die BEIDEN Eltern unterhaltspflichtig sind.

Gruß