Fragebogen zu steuerl. Erfassung - Frage?

Guten Abend zusammen,

ich habe eine Frage zum Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Unter Punkt 3 müssen Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen gemacht werden. Das Gewerbe wird nur nebenberuflich betrieben, d.h. bei der nichtselbständigen Arbeit wird das Bruttoeinkommen eingetragen, richtig? Wie sieht es bei den Eintragungen zum Gewerbebetrieb aus? Die Kleinunternehmerregelung wird dabei in Anspruch genommen.
Angenommen die Ware wird mit 20% mehr verkauft, als der Einkaufswert beträgt, d.h. der Gewinn beträgt in diesem Fall 20% … muss dann bei dem Punkt Gewerbebetrieb der Gewinn oder insgesamt der Umsatz eingetragen werden?

Für Eure Hilfe bedanke ich mich im voraus.

Einen schönen Abend
Hatschepsut22

Servus,

Unter Punkt 3 müssen Angaben zur
Festsetzung der Vorauszahlungen gemacht werden.

Genauer: Es müssen Angaben zu den voraussichtlichen Einkünften gemacht werden.

bei der
nichtselbständigen Arbeit wird das Bruttoeinkommen
eingetragen, richtig?

Nein, sondern die Einkünfte. Das sind Einnahmen (= Bruttogehalt) minus Werbungskosten. Zur Höhe der Werbungskosten vgl. Steuerbescheide aus früheren Veranlagungen.

Wie sieht es bei den Eintragungen zum Gewerbebetrieb aus?

Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Gewinn. Beim Überschussrechner, der hier vermutlich vorliegt: Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

Die Kleinunternehmerregelung wird dabei in Anspruch genommen.

Die bezieht sich auf die Umsatzsteuer. Für die Einkommensteuer ist sie ganz egal.

Angenommen die Ware wird mit 20% mehr verkauft, als der
Einkaufswert beträgt, d.h. der Gewinn beträgt in diesem Fall
20% …

Das täte er nur, wenn es außer dem Wareneinkauf keine Betriebsausgaben gäbe. Das halte ich für unwahrscheinlich.

muss dann bei dem Punkt Gewerbebetrieb der Gewinn
oder insgesamt der Umsatz eingetragen werden?

Der voraussichtliche Gewinn, s.o.

Schöne Grüße

MM