Jemand hat seine Steuererklärung für das vergangene Jahr über einen STB machen lassen.
Bestandteil der Steuererklärung sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem Teil eines Gebäudes.
Der andere Teil des Gebäudes gehört einem Familienmitglied und wird ebenfalls vermietet.
Den Bescheid hat er bereits vor 3 Wochen über den STB mit 1 Monat Verspätung zugeschickt bekommen.
Nun schickt der STB eine „Anmeldung einer Gesellschaft“ zu.
Beigefügt ist ein Anschreiben vom Finanzamt vom gleichen Datum wie der Steuerbescheid mit Fristsetzung, welche bereits seit 1 Monat abgelaufen ist.
Weiterhin beigefügt ist eine Vollmacht für den STB, welche ausgefüllt werden soll und eine „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage“ für das vergangene Jahr.
Der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, welcher zum Schreiben vom FA gehört, fehlte. Der Mandant musste diesen Fragebogen beim STB abholen um Einsicht zun erhalten.
Diese Anmeldung zu einer Gesellschaft ist an den STB adressiert und gibt bereits eine Firmenbezeichnung vor (z.B. GbR).
Der Mandant soll also eine Gesellschaft mit seinem Familienmitglied gründen.
Kann der Mandant gegen die Überschreitung der Frist noch etwas machen, denn er hat die Überschreitung der Frist nicht verursacht.
Abgesehen davon möchte weder er noch sein Familienmitglied eine Gesellschaft gründen.
Warum muss
Muss das Finanzamt solch ein Schreiben nicht direkt an den Mandanten schicken?
Der Mandant hat den STB nur für die Steuererklärung beauftragt.
Warum liegt die „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage“ für das vergangene Jahr bei?
Wie ist es zu erklären, dass auf dem Schreiben vom Finanzamt bereits eine Gesellschaft benannt wird, welche noch gar nicht existiert?
Das Problem konnte leider nicht kürzer dargestellt werden!
Ich hoffe, dass jemand trotzdem diese Zeilen liest!
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Herzlichst
BUK