Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Jemand hat seine Steuererklärung für das vergangene Jahr über einen STB machen lassen.
Bestandteil der Steuererklärung sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem Teil eines Gebäudes.
Der andere Teil des Gebäudes gehört einem Familienmitglied und wird ebenfalls vermietet.

Den Bescheid hat er bereits vor 3 Wochen über den STB mit 1 Monat Verspätung zugeschickt bekommen.

Nun schickt der STB eine „Anmeldung einer Gesellschaft“ zu.
Beigefügt ist ein Anschreiben vom Finanzamt vom gleichen Datum wie der Steuerbescheid mit Fristsetzung, welche bereits seit 1 Monat abgelaufen ist.
Weiterhin beigefügt ist eine Vollmacht für den STB, welche ausgefüllt werden soll und eine „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage“ für das vergangene Jahr.
Der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, welcher zum Schreiben vom FA gehört, fehlte. Der Mandant musste diesen Fragebogen beim STB abholen um Einsicht zun erhalten.

Diese Anmeldung zu einer Gesellschaft ist an den STB adressiert und gibt bereits eine Firmenbezeichnung vor (z.B. GbR).
Der Mandant soll also eine Gesellschaft mit seinem Familienmitglied gründen.

Kann der Mandant gegen die Überschreitung der Frist noch etwas machen, denn er hat die Überschreitung der Frist nicht verursacht.
Abgesehen davon möchte weder er noch sein Familienmitglied eine Gesellschaft gründen.
Warum muss

Muss das Finanzamt solch ein Schreiben nicht direkt an den Mandanten schicken?
Der Mandant hat den STB nur für die Steuererklärung beauftragt.
Warum liegt die „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage“ für das vergangene Jahr bei?
Wie ist es zu erklären, dass auf dem Schreiben vom Finanzamt bereits eine Gesellschaft benannt wird, welche noch gar nicht existiert?

Das Problem konnte leider nicht kürzer dargestellt werden!
Ich hoffe, dass jemand trotzdem diese Zeilen liest!

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Herzlichst
BUK

Jemand hat seine Steuererklärung für das vergangene Jahr über
einen STB machen lassen.
Bestandteil der Steuererklärung sind Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung aus einem Teil eines Gebäudes.
Der andere Teil des Gebäudes gehört einem Familienmitglied und
wird ebenfalls vermietet.

hi buk,

sehr sehr spanisch. also, ich gehe davon aus, dass hier ein haus vorliegt. A und B sind miteigentümer, A vermietet auf eigene rechnung seins, B auf seine rechnung seinen anteil. das finanzamt geht davon aus, dass hier eine grundstücksgemeinschaft (deswegen GbR) vorliegt, da ein grundstück mit zwei eigentümern.

ich wunder mich, dass diese problematik nicht bei erstellung der steuererklärung von A erläutert wurde? wenn der steuerberater nicht mehr mann des vertrauens ist (nehme ich nach den schilderungen an), sollte ein neuer zu rate gezogen werden, der die frage von oben klärt. ein anruf beim finanzamt sollte genügen, die fristversäumnis zu erklären. der steuerpflichtige sollte dem finanzamt mitteilen, dass er das mandatschaftsverhältnis zum StB gekündigt hat, keine postzustellungsvollmacht mehr existiert und der neue StB sich um den sachverhalt kümmert, gleichzeitig sollte eine fristverlängerung von 4 wochen beantragt werden.

der neue StB sollte sich dann mal grundbuchauszug, kaufverträge und mietverträge ansehen und am besten gleich beide „eigentümer“ vor sich haben.

mfg vom

showbee

Hallo Showbee,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Trotz der „spanischen“ Schilderung hast Du den Sachverhalt sehr treffend zusammengefasst.

Zwei Fragen hätte ich noch:

das
finanzamt geht davon aus, dass hier eine
grundstücksgemeinschaft (deswegen GbR) vorliegt, da ein
grundstück mit zwei eigentümern.

ist bei einer grundstücksgemeinschaft immer eine Gesellschaft zu gründen? Genügt es nicht wenn das Haus vom Grundriss aufgeteilt ist (wie z.B. getrennte Eingänge) und dies notariell beurkundet ist?

der
steuerpflichtige sollte dem finanzamt mitteilen, dass er das
mandatschaftsverhältnis zum StB gekündigt hat, keine
postzustellungsvollmacht mehr existiert und der neue StB sich
um den sachverhalt kümmert, gleichzeitig sollte eine
fristverlängerung von 4 wochen beantragt werden.

Muss der Steuerpflichtige dem jetzigen StB schriftlich kündigen?
Die Erteilung des Auftrages für die Steuererklärung wurde nur „mündlich“ gemacht.
Mit der Postzustellungsvollmacht meinst Du sicher, den Eintrag auf der Steuererklärung, dass der Bescheid an den StB gehen soll.
Ich meine, dass das Schreiben vom Finanzamt in dem es um „Anmeldung einer Gesellschaft“ geht, direkt an den Mandanten hätte gehen müssen.
Denn die Steuererklärung war bereits erledigt.

der neue StB sollte sich dann mal grundbuchauszug,
kaufverträge und mietverträge ansehen und am besten gleich
beide „eigentümer“ vor sich haben.

das hatte der alte StB auch alles vorliegen.
Ausserdem wurden bereits zwei Steuererklärungen gemacht, bei denen A und B getrennt voneinander Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angegeben hatten.
Was hälst Du davon?

Hoffentlich bis bald,
und Grüsse
buk

hi,

wenn es sich um eine art doppelhaushälfte handelt und auch 2 grundbücher bestehen ist keine grundstücksgemeinschaft vorliegend. dann sollte das finanzamt das auch mitbekommen, wenn sie die unterlagen mal gesehen haben.

ich denke das muss dem finanzamt nur mitgeteilt werden. das FA geht von 2 eigentümern an einem objekt aus. wenn tatsächlich rechtlich selbständige objekte vorliegen, liegt auch keine grundstücksgemeinschaft vor. eine GG muss nicht extra gegründet werden, diese entsteht vielmehr dadurch, das zwei personen eigentümer sind (bsp. ehegatten kaufen ein haus, sie haben automatisch eine grundstücksgemeinschaft). und wenn in einer GG nicht nur die ehegatten gemeinschafter sind, dann muss eine „gesonderte und einheitliche feststellung“ erstellt werden.

vielleicht reicht also ein anruf im finanzamt.

zum steuerberater: schriftlich hat beweissicherung.

mfg vom

showbee

hi Showbee,

jetzt ist der Groschen gefallen.
Grundstücksgemeinschaft=Gesellschaft=„einheitliche Feststellung“
Kann man eigentlich nachträglich eine Grundstücksgemeinschaft trennen und zwei unabhängige Grundbucheinträge erstellen lassen?

der Mandant ist noch nicht sicher ob er den StB wechseln sollte.
Wenn er nun beim Finanzamt anruft, wird er die postzustellungsvollmacht für den jetzigen StB erst einmal aufheben und um Fristverlängerung bitten.
Oder ist es wichtig dass er schon jetzt einen anderen StB angibt?

Das Familienmitglied hat seinen eigenen StB und durch diese „einheitliche Feststellung“ wäre ja eh nur noch ein StB notwendig, oder?

Liebe Grüsse
buk