Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Hallo,

Was gibt man bei den „Angaben zur Festsetzung der Vorausszahlung“ am besten an ? (im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Unternehmensneugründung). Welche Beträge werden bei einem Einzelhandel für Gebrauchtartikel gerade noch akzeptiert. Es ist ja auch schwer abzuschätzen wie viele Sonderausgaben usw man haben wird. -> Was zählt überhaupt konkret dazu ?
Ziel ist es auch langfristig die Kleinunternehmerregelung nutzen zu können, d.h. Umsatz unter 17.500, ggf soll die Geschäftstätigkeit so eingeschränkt werden dass es nicht mehr wird.
Wahrscheinlich werden die ausweisbaren Betriebsausgaben sehr gering sein, so dass 80% des Umsatzes Gewinn sein werden.

Vielen Dank ! Günter

Hallo Günter,

mit dieser Fragestellung:

Welche Beträge werden
bei einem Einzelhandel für Gebrauchtartikel gerade noch
akzeptiert.

begibst Du Dich von vornherein in den Kriegszustand mit dem Fiskus. Die im Fragebogen angeforderten Angaben richten sich nicht nach dem, was „akzeptiert“ wird, sondern nach Deiner eigenen sachgerechten Schätzung. Also dem, was in Deinem Plan für die Unternehmung drin steht. Das kann hier im Brett niemand wissen.

Vorsätzlich falsche Angaben in diesem Zusammenhang können (müssen nicht) je nach Verhältnissen des Einzelfalls Steuerhinterziehung sein. Das ist eine Straftat. Mit „alles easy“ kommt man da nicht weiter.

Es ist ja auch schwer abzuschätzen wie viele
Sonderausgaben usw man haben wird. -> Was zählt überhaupt
konkret dazu ?

Hierzu: § 10 EStG. Soll das etwa heißen, dass Du Dir noch keine Gedanken über Deine Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Altersversorgung) gemacht hast, wenn Du mit dem Unternehmen startest?? Die geplanten Sonderausgaben sind sehr viel einfacher zu schätzen als die geplanten Umsätze. Wenns da schon Schwierigkeiten gibt: Lieber nicht anfangen.

rät mit einem schönen Gruß

MM

begibst Du Dich von vornherein in den Kriegszustand mit dem
Fiskus. Die im Fragebogen angeforderten Angaben richten sich
nicht nach dem, was „akzeptiert“ wird, sondern nach Deiner
eigenen sachgerechten Schätzung.

ja, ja, schön und gut. Es dürfte allerdings doch sinnvoll sein auf diese Frage den einen oder anderen strategischen Gedanken zu verschwenden und den Betrag im Zweifel niedrig anzusetzen um keine übertrieben Erwartungshaltung beim Fiskus zu wecken. M.W. gibt es Tabellen aus denen hervorgeht welche Ertragsentwicklung bei einzelnen Gewerben zu erwarten ist. Das alles sind sicherlich Faktoren die man halbwegs im Auge behalten sollte gerade um sich KEINEN Ärger einzuhandeln.

keine Gedanken über Deine Vorsorgeaufwendungen
(Krankenversicherung, Altersversorgung) gemacht hast, wenn Du
mit dem Unternehmen startest?? Die geplanten Sonderausgaben

aha, also einfach die (anrechenbaren) Versicherungen zusammenzählen und das wars… na schön !

Hallo nochmal,

zur Erläuterung ein konkretes Beispiel aus meiner Nachbarschaft:

Habe kürzlich ein wenig in die Planung für die Gründung eines selbständigen Übersetzerbüros reingeschaut. Die einigermaßen realistischen Annahmen führten zu der Perspektive, dass sich das Projekt nach etwa 18 Monaten zu tragen anfangen kann.

Wenn jetzt ein Übersetzer aus Anstellung heraus nach Auflösung der Sprachabteilung weiterhin für seinen bisherigen Arbeitgeber arbeitet, ist er von Anfang an bei etwa dem Umsatz, der im ersten Beispiel nach knapp zwei Jahren erwartet wird.

Wenn er die Planzahlen vom Beispiel eins angeben würde, wäre dieses falsch. Wenn in Beispiel eins seine Planzahlen angegeben würden, wäre die Gründerin schon nach kurzer Zeit allein wegen der Vorauszahlungen auf ESt zahlungsunfähig.

Um die ganze Kiste ein bissel zu relativieren:

Die Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dienen nicht der Festsetzung von Steuern, sondern der Festsetzung von Vorauszahlungen. Außerdem zur Festsetzung der Abgabefristen bei USt-VAn und LSt-Anmeldungen.

Dass man nicht von vornherein sagen kann, was die Zukunft bringen wird, ist auch dem Sachbearbeiter beim FA klar.

Aber Dir von hier aus zu sagen, welche Umsätze und Erträge Du in einem Jahr erzielen wirst, wo Du selber es schon nicht sagen kannst, ist schlicht ein Ding der Unmöglichkeit.

Schöne Grüße

MM

Wenn er die Planzahlen vom Beispiel eins angeben würde, wäre
dieses falsch. Wenn in Beispiel eins seine Planzahlen
angegeben würden, wäre die Gründerin schon nach kurzer Zeit
allein wegen der Vorauszahlungen auf ESt zahlungsunfähig.

GENAU !

Es kann also wohl nur darum gehen die Vorauszahlung möglichst klein zu halten.
Bei den Sonderausgaben kann man wohl eben mal den Maximalwert von 5736 Eurs ansetzen.

Da sich der Umsatz/Gewinn nach unten beliebig beeinflussen läßt und sich nach oben eh nicht richtig abschätzen läßt dürfte ein eher niedriger Ansatz OK sein ?

Damit sollten sich die Einkünfte nach Sonderausgaben locker unter die Freigrenze drücken lassen - oder spielt da das FA nicht mit ??

Verstehe ich da was falsch ??

Danke ! Günter

Hallo Günter,

zunächst ist in dem Fragebogen alles ok, was nicht gänzlich unplausibel ist - wie etwa Gewerbebetrieb mit 2.000 € Gewinn als einzige Einkunftsquelle und in den Vorjahren nie mehr als 15.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte oder sowas.

Bei starken Abweichungen des tatsächlichen Ergebnisses vom vorab angegebenen passiert folgendes:

(1) Keine Stundung von Nachzahlungen
(2) Keine Fristverlängerung für die Erklärungen der Folgejahre
(3) Falls Nachzahlungen uneinbringlich sind: Wegen der Angaben im Fragebogen zur Erfassung mindestens Erwägung, ob ein OWi-Verfahren eingeleitet werden soll. Skala nach oben offen…

Schöne Grüße

MM