Fragebogen zur steuerlichen Erfassung -

Hallo,
wenn man sich mit dem Onlinehandel mit gebrauchten Büchern nebenberuflich selbstständig macht und als Privateinlage ca.500 Bücher mitbringt - muß der geschätzte Gebrauchteinkaufspreis im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung unter Punkt 3.2 „Voraussichtliche Höhe der Steuerabzugsbeträge“ eingetragen werden,da dieser Posten ja die Steuerlast mindert?

Grüsse

Nein…mit steuerliche Abzugsbeträge sind nur steuerliche Sondertatbestände gemeint wie z. B. der Abzug für Spenden, haushaltnahe Dienstleistungen u. ä…

Dies dient der Schätzung des zu versteuernden Einkommens.

Hallo und danke für die schnelle Antwort!!