Hallo,
wenn man sich mit dem Onlinehandel mit gebrauchten Büchern nebenberuflich selbstständig macht und als Privateinlage ca.500 Bücher mitbringt - muß der geschätzte Gebrauchteinkaufspreis im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung unter Punkt 3.2 „Voraussichtliche Höhe der Steuerabzugsbeträge“ eingetragen werden,da dieser Posten ja die Steuerlast mindert?
Grüsse