Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung

Hallo,
Es wurde am 23.08.2010 ein Gewerbe mit der Tätigkeit: „Online-Handel mit Unterhaltungsmedien“
angemeldet.
Dies wird nebenberuflich neben einer Hauptbeschäftigung aus nichtselbsttändiger Tätigkeit ausgeführt, und die Kleinunternehmer-Regelung wird in Anspruch genommen.

Fragen zum „Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung“ vom Finanzamt:

1.7 Bisherige Persönliche Verhältnisse

  • Waren Sie in den letzten drei Jahren für Zwecke der Einkommensteuer steuerlich erfasst ?
    Wird damit aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit gemeint ?
  1. Angaben zur Festsetzung der Voruaszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

3.1 Voraussichtiliche Einkünfte aus:

Gewerbebetrieb oder Selbständiger Arbeit, was trifft da zu ?

Muss das überhaupt ausgefüllt werden da als Kleinunternehmer doch keine Vorauszahlungen getätigt werden müssen wie Einkommensteuer und Gewerbesteuer ?

  1. Gewinnermittlungsart

Hier steht zur Auswahl „Einnahmenüberschussrechnung“ und „Vermögensvergleich“
Es trifft sicherlich die „Einnahmenüberschussrechnung“ zu, reich
diesbezüglich auch eine formlose Gewinn-Verlust Rechnung ?

  1. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

Der Abschnitt kann doch sicherlich ignoriert werden da dies ein
„1 Personen“ Kleinunternehmen ist ?

  1. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

7.1 Gesamtumsatz (geschätzt)

Im Jahr der Betriebseröffnung werden Umsätze von 500 EUR erwartet
Im Folgejahr werden Umsätze von 7000 EUR erwartet.

Wenn das dort so eingetragen wird heißt doch automatisch das der jenige Umsatzsteuerbefreit ist,
oder muss das an einer anderen Stelle im Fragebogen angegeben werden ?

Hallo,

1.7 Bisherige Persönliche Verhältnisse

  • Waren Sie in den letzten drei Jahren für Zwecke der
    Einkommensteuer steuerlich erfasst ?
    Wird damit aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit
    gemeint ?

Es gibt noch mehr Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen. Da man hauptberuflich nichtselbständig tätig ist, ist man sicher auch steuerlich erfasst.

  1. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
    (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)
    3.1 Voraussichtliche Einkünfte aus:
    Gewerbebetrieb oder Selbständiger Arbeit, was trifft da zu ?

Also Handel klingt nach Gewerbe.

Muss das überhaupt ausgefüllt werden da als Kleinunternehmer
doch keine Vorauszahlungen getätigt werden müssen wie
Einkommensteuer und Gewerbesteuer?

Kleinunternehmeregelung ist Umsatzsteuerrecht. Gewerbe- und Einkommensteuervorauszahlungen haben damit nichts zu tun.
Einfach den geschätzten Gewinn angeben, nicht den Umsatz.

Hier steht zur Auswahl „Einnahmenüberschussrechnung“ und
„Vermögensvergleich“
Es trifft sicherlich die „Einnahmenüberschussrechnung“ zu,
reicht diesbezüglich auch eine formlose Gewinn-Verlust Rechnung?

Wenn man mal von der Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung ausgeht, ist das möglich. Aber wenn man denn will, kann man auch einen Vermögenvergleich machen.

  1. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
    Der Abschnitt kann doch sicherlich ignoriert werden da dies
    ein „1 Personen“ Kleinunternehmen ist?

Ja.

  1. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
    7.1 Gesamtumsatz (geschätzt)
    Im Jahr der Betriebseröffnung werden Umsätze von 500 EUR
    erwartet
    Im Folgejahr werden Umsätze von 7000 EUR erwartet.
    Wenn das dort so eingetragen wird, heißt doch automatisch das
    der jenige umsatzsteuerbefreit ist,

Naja, korrekterweise muss man sie lediglich nicht abführen und darf sie dann mit Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung auch nicht auf seinen Rechnungen ausweisen.

oder muss das an einer anderen Stelle im Fragebogen angegeben werden?

Nö.

Grüße

Die erste Betriebsausgabe sollte immer die Erstberatung beim Steuerberater sein…

Ein paar ergänzende Fragen habe sind noch offen .

Zu:
2.2 Anschrift des Unternehmens

Bezeichnung: Kann dort auch einfach der Name eingetragen werden, oder kann auch einfach ein Name ausgedacht werden ?

Zu:
7.7 Soll- /Istversteuerung der Entgelte

Zitat aus dem Fragebogen:
„Ich berechne die Umsatzsteuer nach:“

„vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung)“

oder

„vereinnahmten Entgelten. Ich beantrage hiermit die Istversteuerung“

Was muss dort angekreutzt werden, da als Kleinunternehmer doch eigentlich keine Umsatzsteuer ausgewiesen und gezahlt wird ?

Zu:
3.1 Vorausichtliche Einkünfte aus:

Hier wird also der geschätzte Betrag dess Gewinnes oder Umsatzes angegeben ?
Muss hier nur der aus der selbständigkeit sprich aus dem Gewerbebetrieb angegeben werden,
oder auch aus der Nichtselbständigen Arbeit von dem Betrieb wo man angestellt ist ?

Zu:
3.2 Vorausichtliche Höhe der

Sonderausgaben
Steuerabzugsbeträge

Was ist damit gemeint ?

Hallo,

was ist den das für ein besch… Finanzamt. Gabs da keine Ausfüllhilfe dazu? Besser kann man das eigentlich nicht erklären.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/0/form/…

Grüße

Moin,

was ist den das für ein besch… Finanzamt.

=> was kann das FA dazu?

Gabs da keine
Ausfüllhilfe dazu? Besser kann man das eigentlich nicht
erklären.

=> klar, die liegt dem Fragebogen auch bei…

Wenn es aber schon daran scheitert, den Fragebogen allein auszufüllen, dann sollte man ein paar Eus in die steuerliche Beratung stecken…

1 Like

Hallo,

was ist den das für ein besch… Finanzamt.

=> was kann das FA dazu?

Das bezog sich allein auf die Frage, ob da denn keine Ausfüllhilfe dabei war.

Gabs da keine Ausfüllhilfe dazu? Besser kann man das eigentlich nicht erklären.

=> klar, die liegt dem Fragebogen auch bei…

Dachte ich mir eigentlich auch.

Gruß

Dann sind wir ja d’accord :wink: