Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Hallo!
Möchte gerne nebenberuflich als Freiberufler arbeiten und dies beim Finanzamt anmelden. Hierzu muss ich o.g. Fragebogen ausfüllen. Angegeben werden sollen vorauss. Einnahmen und Ausgaben. Bei den Einnahmen wird unterschieden in Einnahmen aus nicht-selbst. Arbeit, aus selbst. Arbeit, aus Kapital, aus Renten etc. Bei den Ausgaben nicht.
D.h. ich gebe einfach alle absehbaren Sonderausgaben dort ein, egal welche Tätigkeit sie betreffen?
Wenn ich Fortbildungskosten (Sonderausgaben) habe, ist es dann egal, ob diese die freiberufl. Tätigkeit betreffen oder meine angestellte Tätigkeit betreffen? Ich habe mir sowohl den Mantelbogen als auch die Anlage S in Voraussicht auf die nächste Steuererklärung angesehen und soweit ich es verstanden habe, müsste ich jegliche Sonderausgaben in den Mantelbogen eintragen, weil ich in Anlage S dafür keine Rubrik gefunden habe. Ist das also korrekt, dass es bei den Ausgaben auf die Gesamthöhe ankommt, aber zweitrangig ist, welcher Tätigkeit sie zuzurechnen sind?
Vielen Dank für die Auskunft.
Sanja

P.S.: Ich weiss - keine offizielle Steuerberatung, alles ohne Gewähr und nur persönliche Einschätzung - Danke.

D.h. ich gebe einfach alle absehbaren Sonderausgaben dort ein,
egal welche Tätigkeit sie betreffen?

Nein. Sonderausgaben sind ja gerade deshalb Sonderausgaben, weil sie nicht mit Einkünften zusammenhängen. Anderenfalls handelt es sich um Betriebsausgaben oder Werbungskosten, und die werden bei der jeweiligen Einkunftsart, bei welcher sie anfallen, von den Einnahmen abgezogen.

Wenn ich Fortbildungskosten (Sonderausgaben) habe, ist es dann
egal, ob diese die freiberufl. Tätigkeit betreffen oder meine
angestellte Tätigkeit betreffen?

Wenn es sich um Fortbildungskosten handelt, sind es keine Sonderausgaben. Fortbildungskosten fallen nämlich nur in einem Beruf an, den man bereits hat; also auch bei einer Einkunftsart, die man bereits hat. Lediglich Ausbildungskosten (= Kosten der Ausbildung in einem noch nicht ausgeübten Beruf) sind Sonderausgaben.

Ich habe mir sowohl den
Mantelbogen als auch die Anlage S in Voraussicht auf die
nächste Steuererklärung angesehen und soweit ich es verstanden
habe, müsste ich jegliche Sonderausgaben in den Mantelbogen
eintragen, weil ich in Anlage S dafür keine Rubrik gefunden
habe.

In Anlage S sind ja auch nicht die Sonderausgaben einzutragen, sondern der Gewinn (= Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben) aus der selbststängigen = freiberuflichen Tätigkeit.

Ist das also korrekt, dass es bei den Ausgaben auf die
Gesamthöhe ankommt, aber zweitrangig ist, welcher Tätigkeit
sie zuzurechnen sind?

Eben nicht, s.o.