Hallo!
Möchte gerne nebenberuflich als Freiberufler arbeiten und dies beim Finanzamt anmelden. Hierzu muss ich o.g. Fragebogen ausfüllen. Angegeben werden sollen vorauss. Einnahmen und Ausgaben. Bei den Einnahmen wird unterschieden in Einnahmen aus nicht-selbst. Arbeit, aus selbst. Arbeit, aus Kapital, aus Renten etc. Bei den Ausgaben nicht.
D.h. ich gebe einfach alle absehbaren Sonderausgaben dort ein, egal welche Tätigkeit sie betreffen?
Wenn ich Fortbildungskosten (Sonderausgaben) habe, ist es dann egal, ob diese die freiberufl. Tätigkeit betreffen oder meine angestellte Tätigkeit betreffen? Ich habe mir sowohl den Mantelbogen als auch die Anlage S in Voraussicht auf die nächste Steuererklärung angesehen und soweit ich es verstanden habe, müsste ich jegliche Sonderausgaben in den Mantelbogen eintragen, weil ich in Anlage S dafür keine Rubrik gefunden habe. Ist das also korrekt, dass es bei den Ausgaben auf die Gesamthöhe ankommt, aber zweitrangig ist, welcher Tätigkeit sie zuzurechnen sind?
Vielen Dank für die Auskunft.
Sanja
P.S.: Ich weiss - keine offizielle Steuerberatung, alles ohne Gewähr und nur persönliche Einschätzung - Danke.