im Internet las ich mal das eine mietminderung bei schimmel möglich sei. Der Mieter kürzte die miete lauf tabelle, da ein zimmer komplett unbewohnabr war. Wenige Zeit später bekam er post vom vermieter das er die miete nachzahlen muss.
Was mich halt aus reinem interesse interesieren würde ist, ob er nun wirklich zahlen muss oder die zahlung verweigern kann.
Und ob der vermieter dazu berechtigt ist die miete einzufordern obwohl wie im artikel stand ein zimmer durch den schimmel unbewohnbar sei.
Der vermieter meinte das zu wenig geheizt wurde obwohl dies laut mieter gemacht wurde.
der vermieter behauptet der mieter durch wenig heizen allerdings hat der meiter geheizt.
Hier nochmal ausführlicher:
nehmen wir mal an das eine 3 köpfige familie in eine wohnung Zieht die frisch gestrichen etc ist. Nach einiger Zeit kommt schimmel zum vorschein . Ein Zimmer ist extrem vom schimmel befallen und kann nicht mehr bewohnt werden. Daraufhin schickt die vermieterin einen handwerker der von innen die alten platten abmacht und neue platten drausetzt. Wenig zeit kommt nochmal schimmel an den ecken wo die fugen sind. der vermieter schickt mehrere experten die alle finden aber keine ursache messungen ergeben das die wände aber extrem kalt sind. Nun behauptet der vermieter der meiter würde nciht genug heizen müsse die heizung den ganzen tag daurhaft auf 4 lassen und gibt dem mieter die schuld.
Der meiter hat nachdem wieder schimmel kam die miete gekürzt. Die geschah nach einer tabelle und es waren ca.80euro. Nun fordert der vermieter dei meite wieder ein und akzeptiert die minderung nicht. Das Zimemr ist allerdings immernoch vom schimmel in den ecken befallen und dei platten diedrauf gemacht wurden sind noch nciht tapeziert oder ähnliches.
Darf der vermieter den betrag zurückfordern, um den der mieter die miete gekürzt hat? Obwohl das Zimmer immer noch unbeohnbar ist?
der vermieter möchte kein geld mehr ausgeben für das zimmer und schiebt die schul dem mieter zu er hätte ja mehr heizen müssen.