Fragen

Hallo,

ich habe folgende Fragen:

a) Wenn man Mitglied im Mieterbund ist, eine Wohnungsübergabe
bald stattfindet (Wohnung gekündigt), man aber einen komplizierten
Vermieter hat, ist es dann möglich, das jemand vorsorglich
vom Mieterbund bei der Wohnungsübergabe dabei ist. ? Wenn ja,
muss man dafür als Mitglied extra bezahlen. ?

b) Wenn ein Makler, ein Haus zur Miete und gleichzeitig zum Verkauf
anbietet, ist der Makler oder Vermieter, bei Vermietung dann
verpflichtet, den zukünftigen Mieter darauf hinzuweisen, das daß
Haus gleichtzeitig zum Verkauf ansteht. ? (Hoffe die Frage ist
verständlich).

c) Wenn man dieses besagte Haus nun anmietet, da der Makler sagt,
wird das Haus vermietet, wird das Haus nicht mehr verkauft,
kann sich das dann vom Vermieter schriftlich geben lassen und
wäre das dann bindend. ?
Ich meine jetzt, gesetz dem Fall, man bezahlt ne Courtage für
eine Hausvermittlung zur Miete, dann aber wird das Haus verkauft,
der neue Eigentümer will selber einziehen und die Courtage ist
dann quasi zum Fenster rausgeschmissen.

d) Wenn das angemietete Haus nur Stellplätze hat, man als Mieter
dort aber ein Carport hinbauen möchte, mit Einverständnis des
Vermieters, wo kann man sich dann erkundigen, ob das Carport
auch rechtlich dort gebaut werden darf - und wie verhält es sich
mit dem Carport, wenn man wieder auszieht. Darf man das Carport
dann wieder abreißen bzw. mitnehmen, wenn der nächste Mieter es
nicht haben möchte - oder muß der Vermieter einen es dann abkaufen.?

Herzlichen Dank im vorraus
Birgit

Hallo,

a) Wenn man Mitglied im Mieterbund ist, eine Wohnungsübergabe
bald stattfindet (Wohnung gekündigt), man aber einen
komplizierten
Vermieter hat, ist es dann möglich, das jemand vorsorglich
vom Mieterbund bei der Wohnungsübergabe dabei ist. ? Wenn
ja,
muss man dafür als Mitglied extra bezahlen. ?

Dies ist innerhalb der Organisation unterschiedlich geregelt. Jeder Orts-/Kreisverband hat neben der Bundessatzung eigene Satzungen und eigene Geschäftsmodelle. Sie gehen von der „einfachen Beratung“, über „Beratung und Schriftverkehr“ bis hin auch zu „Wohnungsübergaben, bei Mängeln Wohnungsbesichtigungen“. Nur der örtliche Verein kann Dir Auskunft erteilen, was er anbietet und ob Zusatzleistungen zu zahlen sind.

b) Wenn ein Makler, ein Haus zur Miete und gleichzeitig zum
Verkauf
anbietet, ist der Makler oder Vermieter, bei Vermietung
dann
verpflichtet, den zukünftigen Mieter darauf hinzuweisen,
das daß
Haus gleichtzeitig zum Verkauf ansteht. ? (Hoffe die Frage
ist
verständlich).

nein, leider nicht.

c) Wenn man dieses besagte Haus nun anmietet, da der Makler
sagt,
wird das Haus vermietet, wird das Haus nicht mehr verkauft,
kann sich das dann vom Vermieter schriftlich geben lassen
und
wäre das dann bindend. ?
Ich meine jetzt, gesetz dem Fall, man bezahlt ne Courtage
für
eine Hausvermittlung zur Miete, dann aber wird das Haus
verkauft,
der neue Eigentümer will selber einziehen und die Courtage
ist
dann quasi zum Fenster rausgeschmissen.

Im Mietvertrag schriftlich vereinbaren, dass das Mietverhältnis vor Ablauf von xx. Jahren vom Vermieter nicht gekündigt werden kann. Dies gilt dann.

d) Wenn das angemietete Haus nur Stellplätze hat, man als
Mieter
dort aber ein Carport hinbauen möchte, mit Einverständnis
des
Vermieters, wo kann man sich dann erkundigen, ob das
Carport
auch rechtlich dort gebaut werden darf - und wie verhält es
sich
mit dem Carport, wenn man wieder auszieht. Darf man das
Carport
dann wieder abreißen bzw. mitnehmen, wenn der nächste
Mieter es
nicht haben möchte - oder muß der Vermieter einen es dann
abkaufen.?

Aus einem aktuellen Anlass - aus der eigenen Tätigkeit - muss der Mieter auf jeden Fall mit dem Vermieter den Bau des Carports klären und es muss auch geklärt sein, was bei Auszug geschieht. Nur schriftliche Festlegungen sind auch Beweis genug.

Gruss Günter