Im Kraftverkehr ist schon lange die „Masche“ in, Fahrer als
„Selbstständige Unternehmer“ einzustellen…
Dafür wird teilweise sogar in einigen Ländern ganz unumwunden in der entsprechenden fachpresse geworben…
Da hast du dann „Große Unternehmer“ auf „großer Fahrt“…
Was aber nur solange funktioniert,wie Ladungen da sind…
dann ist der „Unternehmer“ nämlich ruckzuck seinen „Bock“ wieder los und kann sehen wo er mit den Schulden bleibt…
Gerade hier im Ruhrgebiet haben wir das Problem,das Lkw mit solchen „Subs“ oft Wochen hier in Ecken rumstehen und die „Tollen Unternehmer“ dann auf Diät leben…weil sie keine Rückladung bekommen so schnell und Leerfahrten auf ihr „Geld“ gehen…
da wird dann lieber 1 Woche nur Heißer Tee auf dem Gaskocher zubereitet und sonst nix…
Ich halte mich an die von der EU veröffentlichen
Gesetzestexte
hmm, seltsam. Gesetze gibts bei der EU ja eigentlich keine, wenn ich das richtig sehe.
Wenn Du Normen europäischen Rechts zitieren kannst, aus denen sich ergibt, dass die für die per 01.04. beigetretenen Länder vereinbarten Übergangsregelungen betreffend eingeschränkte Freizügigkeit für Arbeitnehmer geltendem EU-Recht widersprechen - immer her damit! Es wäre einer sachlichen Diskussion ziemlich dienlich.
Das ist geltendes EU-Recht…
Als Bürger eines der Mitgliedsstaaten der EU kannst du deinen
Arbeistplatz innerhalb der EU frei wählen…
Tja, dann frage ich mich ernsthaft, warum die Obstbauern immer noch Ihre Kontingente beim AA oder wo auch immer bentragen?? Irgendwie haben die das dann wohl voll verpennt oder jammern die nur noch, weil sie es schon seit Jahrzehnten so machen?
Also , angenommen es gibt einen arbeitgeber der in BRD und
Polen Fimen besitzt,er stellt in Polen junge Leute an läßt sie
aber in Deutschland arbeiten, wahrscheinlich kann man damit
steuern sparen und krankenversicherung.
Hallo Leute und nun mal zum Abschluss was Praktisches,
diese (Optimisten ) -Leute Riskieren dabei Kopf und Kragen die (Ihre )
Existenz und vor allen Dingen die des Ihrer Familie ,Freunde , Bekannte nämlich insofern daß seit vielen Jahren der Wettbewerb unter den Arbeitenden durch ( überholte ! ) Regularien Praktisch ausgeschlossen wird.
D.h. es wird solange ( sogar Präventiv ) Kontrolliert ( von ein paar Dutzend sich in enger Absprache befindlichen Behörden )bis derjenige
zum ( Kriminellen ) Stigmatisiert ist.
Also Exitusquote von ca. 95 % derselben.
Falls Mann / Frau nicht selbst zum Experten im Laufe der zig Kontrollen ( Besuche nennen die das ! ) und einen / mehrere gute
RA hat bzw. die auch Fürstlich im voraus Kassieren, bezahlen kann.
Wer will nochmal, wer hat noch nicht !
Die Bauwirtschaft, Gastronomie hat es schon ( fast ) Platt, jetzt
kommen die Islamisten ( mit Präventativen Großrazzien ) und die
Fleischbranche ( die Jahrelang sogar ständig Kontrolliert und
Höchstselbst von den jeweiligen Behörden stets für Einwandfrei
Testiert wurden) dran.
Plötzlich man höre und staune ist alles Illegal und damit sind die
Firmen Pleite a ) weil keine Leute mehr,die Deutschen wollen bek. nicht „diese“ Arbeit b) weil Strafen, Nach-zahlungen usw. alles (kleine ) Finanzielle Polster, schlucken.
Es ist sogar schon soweit daß Mann / Frau / Firma für die Nicht-
abgeführten Steuern, Sozialabgaben eines Subunternehmens ( siehe
Fall Maatwerk das eigens vom AA emphfohlen / geprüft wurde) vom
Kunden nachrträglich selbst bezahlt werden sollen.
Die entsprechenden Provisionen für die Vermittlungen haben sich vorab natürlich ( wie immer ) die sogenannten eingesackt.
Also Hände weg, jedes Risiko meiden, entsprechende Vorsorge treffen,
sonst droht RUIN.
Und immer schön Fröhlich bleiben Gruß „KARL“
Das was hier bisher geschrieben wurde scheint mir etwas als allgemeines Rätselraten.
Folgendes ist erlaubt und gemeinschaftsrechtlich gedeckt: eine polnische Firma darf Dienstleistungen in Deutschland erbringen. Dienstleistungen heißt dabei, dass es sich nur um vorübergehende, zeitlich begrenzte, Tätigkeiten handelt und nicht faktisch eine dauernde Niederlassung in Deutschland besteht (das wäre der Fall wenn eine polnische Firma auf Dauer in Deutschland tätig ist).
Wenn also eine polnische Firma in Deutschland eine vorübergehende Dienstleistung erbringt, dann darf sie auch ihre eigenen Arbeitnehmer nach Deutschland hiezu mitbringen (sog. Entsendung). Die Frage ist nun, welchen Arbeitsstandards diese Arbeitnehmer unterliegen und hier gilt folgendes: Gemeinschaftsrechtlich gilt grundsätzlich das Recht des Entsendestaates (also in concreto polnisches Recht), die Mitgliedstaaten haben aber das Recht per Gesetz festzulegen, dass bei der Entsendung die Mindeststandards des Empfängerstaates (also in concreto wäre das deutsches Recht) gelten. Von dieser Möglichkeit haben meines Wissens alle Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht (wenn also z.B. ein tschechisches Unternehmen in Österreich eine Dienstleistung erbringt, dann muss das tschechische Unternehmen die österreichischen Standards für die Arbeitnehmer einhalten), das einzige Land welches so ein Gesetz nicht hat ist merkwürdigerweise Deutschland - dort gibt es das nur in der Baubranche. Dass also ausländische Dienstleister in Deutschland so billig anbieten können ist nicht Schuld der EU Osterweiterung, sondern des deutschen Bundesgesetzgebers.
Keine Dienstleistung würde aber vorliegen, wenn es sich um polnische Scheinfirmen handelt oder aber die polnische Firma auf Dauer in Deutschland tätig ist - dann gilt für die Tätigkeit ohnehin deutsches Recht, da hiefür die Grundsätze der Niederlassungsfreiheit und nicht der Dienstleistungsfreiheit gelten.
Das stimmt nicht, es gibt Übergangsfristen, bist dahin ist nix
hier einfach einwandern und arbeiten
Das stimmt auch nicht. Es gibt Übergangsfristen nur für die Arbeitnehmerfreizügigkeit, aber nicht für die Niederlassungsfreiheit, die Dienstleistungsfreiheit sowie das allgemeine Einwanderungsrecht. Da sich nach der Ausgangsfrage kein Problem der Arbeitnehmerfreizügigkeit stellt, stellt sich auch die Frage nach Übergangsfristen nicht.
Die von Dir zitierte Vollmitgliedschaft EU heißt
Vollmitgliedschaft EU, nicht mehr und nicht weniger. Über den
Status von Arbeitnehmern ist damit noch genau Null ausgesagt.
Die Frage, wie sich die Beschränkung der
Niederlassungsfreiheit für Arbeitnehmer aus den neu
beigetretenen Staaten mit der Freizügigkeit verträgt, ist des
langen und breiten in allen öffentlich-rechtlichen und einigen
privaten Goebbelsschnauzen diskutiert worden. Hast Du damals
immer bloß Premiere gekuckt?
Ja den Tonfall würde ich an deiner Stelle auch mäßigen. Eine Niederlassungsfreiheit für Arbeitnehmer gibt es nämlich per definitionem im Europarecht überhaupt nicht.
Die Vollmitgliedschaft in der EU, die die Vollmitgliedschaft in der EG inkludiert, bedeutet aber tatsächlich grundsätzlich volle Freizügigkeit der Person, was die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit inkludiert, hinsichtlich derer es aber Übergangsfristen gibt. Wenn ein polnisches Unternehmen in Deutschland eine Dienstleistung erbringt und hiefür polnische Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt hat das aber mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit nichts zu tun.
Dass die ganze von dir erzählte Geschichte nicht ganz sauber ausschaut, scheint auch mir naheliegend. Das konkrete einzelfallbezogene Problem wird dir hier im Forum aber niemand seriöserweise lösen können. Ich würde mich an deiner Stelle auch niemals nach einzelfalbezogenen juristischen Tipps in einem Internetforum richten.
Am besten ist es für den Betroffenen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und die Rechtslage sowie die weitere Vorgangsweise zu klären.
offenbar hast Du Dir die ursprünglich gestellte Frage angeschaut, sonst hättest Du darauf nicht geantwortet. Obwohl in Deiner Antwort betreffend die vorgelegte Situation - als LKW-Fahrer bei einem polnischen Arbeitgeber eingestellte Arbeiter werden offenbar in einem der Arbeitnehmerüberlassung ähnlichen Verhältnis in Deutschland eingesetzt - auch nichts irgendwie Weiterführendes enthalten ist, hast Du Dich immerhin um die vorgelegte Frage gekümmert.
Ganz im Gegensatz zu den Verfassern der meisten Beiträge in diesem unsäglichen Laberthread, der aus heißer Luft, Stammtischphrasen und teilweise schlicht falschen Tatsachenbehauptungen besteht.
Mein Tonfall ist diesem greulichen Gesülze angesichts einer zwar heiklen, aber immerhin interessanten und nicht ganz einfach zu klärenden Frage gänzlich angemessen und braucht nicht gemäßigt zu werden.
Was wollen wir denn eigentlich für „Experten“ hier sein, wenn wir, sobald ein etwas diffizileres Problem zu bearbeiten ist, bloß noch so trostlos rumlallen?
Da wir das Bretthema schon lang verlassen haben, erbitte ich ggf. Antwort per e-mail.