Also , angenommen es gibt einen arbeitgeber der in BRD und Polen Fimen besitzt,er stellt in Polen junge Leute an läßt sie aber in Deutschland arbeiten, wahrscheinlich kann man damit steuern sparen und krankenversicherung.Mittlerweile haben sich die jungen Leute bei ihrer gemeinde angemeldet um in BRD bleiben zu können. Was wäre wenn der Zoll dahinter kommen würde oder eine andere Institution was würde passieren?
Polemn gehört seit einem Jahr zu EU…
Hallo,
die Volksrepublik Polen gehört seit einem Jahr zur Europäischen Union.
Damit gelten für Ihre Bürger diesselben Bestimmungen wie überall in der
Gemeinschaft (Freizügigkeit des Wohnortes/Arbeit etc.)
Außerdem gibt es in Polen ein „Mindestlohngesetz“,d.h. Polnischen Staatsbürgern steht ein gesetzlich garantierter Mindestlohn in € zu.
Diese gilt auch für Beschäftigungen im Ausland.
Sollte dieser Mindestlohn z.B. in D nicht gezahlt werden,währe das
ein Fall für die Zollämter wegen des „Abgabenhinterziehung“…
mfg
Frank
Hallo
Hallo,
die Volksrepublik Polen gehört seit einem Jahr zur
Europäischen Union.
Damit gelten für Ihre Bürger diesselben Bestimmungen wie
überall in der
Gemeinschaft (Freizügigkeit des Wohnortes/Arbeit etc.)
Das stimmt nicht, es gibt Übergangsfristen, bist dahin ist nix hier einfach einwandern und arbeiten
Außerdem gibt es in Polen ein „Mindestlohngesetz“,d.h.
Polnischen Staatsbürgern steht ein gesetzlich garantierter
Mindestlohn in € zu.
Richtig, polnische Staatsstellen müssten z. Bsp. Berliner Baustellen kontrollieren LOL ist doch albern oder is heut schon Weihnachten 
Diese gilt auch für Beschäftigungen im Ausland.
Sollte dieser Mindestlohn z.B. in D nicht gezahlt werden,währe
das
ein Fall für die Zollämter wegen des
„Abgabenhinterziehung“…mfg
Frank
LG
Mikesch
Hallo Doris,
betreffend den legalen Rahmen hat Mikesch „ziemlich“ recht, hier sind die Details als Link:
http://www.botschaft-polen.de/eu_inf2.pdf
Ob es zu einem Strafverfahren, einem OWi-Verfahren oder zu gar nix kommt, wenn der Zoll vorbeischaut, hängt ganz von der Gestaltung des Einzelfalls ab. Am ehesten wird gar nix passieren, wenn der „Auftraggeber“ drauf geachtet hat, dass die Verträge mit seinen „Subunternehmern“ ordentlich gestaltet sind und auch so durchgeführt werden.
Schöne Grüße
MM
Ich muß noch anmerken, die Tage hatte sich ein Junge Verletzt er konnte sich beim Arzt nicht behandeln lassen, den er hätte alles Bar bezahlen müssen, er bekommt zwar in Polen irgend wann dann ein drittel ersezt aber das kann so auch nicht richtig sein, was ist mit seiner Familie , Frau mit Kind die auch hier in BRD leben wie sind die Versichert das kann sich doch keiner leisten.
Hallo Doris
Wer mehr oder weniger hier „illegal“ da ist, kann eben nicht auch noch die Segnungen unseres Sozialstaates in Anspruch nehmen. Das ist dann eigenes Risiko. Ist nun mal so.
Bitte nicht die Moralkeule auspacken 
LG
Mikesch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Doris,
wenn die Beschäftigten legal hier sind, sind sie „selbständige“ Subunternehmer, Dienstleister oder sowas in der Art. Dann ist es ihre Sache, sich zu versichern oder auch nicht.
Wenn sie illegal hier sind, könnte trotzdem ein sozialversicherungspflichtiges und von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedecktes Beschäftigungsverhältnis vorliegen. Es ist in diesem Fall abzuwägen, ob man die ganze Kiste hochgehen lassen will und dadurch mindestens den Job los hat, oder ob man lieber den offenen Bruch mit Leukoplast versorgt, so wie dieses in den vorbildlich durchliberalisierten Ländern hie und da vorkommt und keine riesige Überraschung wert ist.
Ist bekannt, ob die Beschäftigten sich durch Anmeldung eines Gewerbes und Abschluss von Werk- oder Dienstleistungsverträgen als „Selbständige“ legalisiert haben?
Schöne Grüße
MM
Versteht mich nicht falsch, sie sind in Polen unter vertrag mit allem wie es in Polen üblich ist, sie sind aber von vornherein für die Firma in Deutschland vorgesehen für Jahre nicht nur ein paar Monate. Dann arbeiten dort auch Polen die schon jahre in diesem Betrieb arbeiten mit Visum und allem wie es in Deutschland üblich ist, nun ist sein Visum abgelaufen ( braucht er auch nicht mehr EU ) soll sein Vertrag auch in einen Polnischenvertrag umgewandelt werden bzw. ist seit 1.6 so, der hat Familie und ein krankes Kind nun kann er nicht mehr mit Versicherungskarte zum Arzt. Und angeblich alles legal? Ich will hier keinen hinhängen nur helfen wie müsste es richtig gemacht werden damit alles zum guten und richtig gemacht wird.
Hallo Doris,
um der Sache nach und nach auf die Spur zu kommen: Erst jetzt lese ich in Deiner ViKa „Pferdewirt“. Handelt es sich bei den fraglichen Arbeitskräften eventuell um Stallarbeiter, die mit „Jockey-Visa“ in D eingestellt worden sind?
Schöne Grüße
MM
Hallo Doris,
um der Sache nach und nach auf die Spur zu kommen: Erst jetzt
lese ich in Deiner ViKa „Pferdewirt“. Handelt es sich bei den
fraglichen Arbeitskräften eventuell um Stallarbeiter, die mit
„Jockey-Visa“ in D eingestellt worden sind?Schöne Grüße
Nein die Jungs sind offiziel LKWfahrer in Polen, aber eine Arbeitserlaubnis brauchen sie trotz EU oder?
Polen ist Vollmitglied der EU
Hallo,
um es noch einmal klarzustellen:
Polen ist seit einem Jahr Vollmitglied der EU…
es gibt keine Zollkontrollen mehr im Verkehr zwischen D und PL…
Allen Zweiflern empfehle ich zur Lektüre mal den Vertrag zum Beitritt:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/archive/2003/l_23620…
*snip*
Anhang I: Verzeichnis der Bestimmungen (nach Artikel 3 der Beitrittsakte) des in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstandes und der darauf beruhenden oder anderweitig damit zusammenhängenden Rechtsakte, die ab dem Beitritt für die neuen Mitgliedstaaten bindend und in ihnen anzuwenden sind
Anhang II: Liste nach Artikel 20 der Beitrittsakte
- Freier Warenverkehr
- Freizügigkeit
- Freier Dienstleistungsverkehr
- Gesellschaftsrecht
*snip*
mfg
Frank
Siehe oben…
Hallo,
ist nix mit illegal…*grinz*…
Hallo Frank,
um Verwechslungen vorzubeugen:
Schwarzbrenner wissen schon seit Generationen, dass Grenzkontrollen des Warenverkehrs nicht die einzige Aufgabe der Zollbehörden sind.
Sehr neu dazugekommen ist, dass die Kontrolle von Arbeitnehmern vor Ort betreffend sog. „Schwarzarbeit“ (= Arbeit ohne Arbeitserlaubnis, Arbeit ohne sozialversicherungsrechtliche Meldung, Arbeit ohne steuerliche Erfassung) den Zollbehörden obliegt.
Ich selber war auch erstmal überrascht, als auf dem benachbarten großen Taxenstand MA-Hbf im Frühjahr eines Abends haufenweise Zollfahrzeuge standen: Auch nicht mehr in dem „Zivilgrau“, das ich aus einem früheren Leben aus dem Bodenseeraum von der Kontrolle der Abfindungsbrennerein her kannte. Sondern richtig chic in den Farben der Narrenclique Grün/Weiß Neustadt. Und mit Hunden nebst Führern, westenbewehrten Gorillas und allem, was so dazugehört - dem „vollen Programm“, wie Lea Sommer sagen täte. - Zwei Stunden später waren an dem sonst mit rund dreißig wartenden Wagen belegten Stand noch grade mal vier zu sehen.
Wenn Du mal Schwierigkeiten z.B. mit gesetzlichen Krankenkassen gehabt haben solltest: Der Zoll als Vollstreckungsbehörde für einige jPdöR ist schon ein relativ alter Hut.
Soviel zum Thema Zoll und Zölle: Ersterer beschäftigt sich nicht nur mit letzteren. Bei der ursprünglichen Fragestellung war keineswegs die Frage des freien Warenverkehrs angesprochen, sondern die Funktion der Zollbehörden beim Aufmischen von Schwarzarbeitern.
Schöne Grüße
MM
Hallo Frank,
wie wäre es, wenn Du Dich mal um die Realität kümmern würdest (vgl. meinen Link von der polnischen Botschaft), anstatt in diesem sensiblen Thema einigermaßen riskante (für Dich nicht, aber für die betroffenen Arbeiter schon) Halbwahrheiten zu verbreiten?
Die von Dir zitierte Vollmitgliedschaft EU heißt Vollmitgliedschaft EU, nicht mehr und nicht weniger. Über den Status von Arbeitnehmern ist damit noch genau Null ausgesagt. Die Frage, wie sich die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit für Arbeitnehmer aus den neu beigetretenen Staaten mit der Freizügigkeit verträgt, ist des langen und breiten in allen öffentlich-rechtlichen und einigen privaten Goebbelsschnauzen diskutiert worden. Hast Du damals immer bloß Premiere gekuckt?
Tut mir leid für den Tonfall, aber der liegt nahe, wenn die von Doris geschilderte Problematik mit einem dämlichen „*grinz“ abgehandelt wird. Du jedenfalls bist (noch…!) nicht von der nicht grade angenehmen Situation betroffen, in der illegale Wanderarbeiter ohne Krankenversicherung sind, wenn ihnen was passiert. Also: „Einfach mal …“
Schöne Grüße
MM
Sehr neu dazugekommen ist, dass die Kontrolle von
Arbeitnehmern vor Ort betreffend sog. „Schwarzarbeit“ (=
Arbeit ohne Arbeitserlaubnis, Arbeit ohne
sozialversicherungsrechtliche Meldung, Arbeit ohne steuerliche
Erfassung) den Zollbehörden obliegt.
Hallo Martin,
da gibt es offensichtlich EU-weit ein einheitliches Vorgehen gegen die Schwarzarbeit. Auch in Österreich wurde mit 1.7.2002 eine neue Dienststelle geschaffen, die „KIAB“ („Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung“), die organisatorisch zum Zoll gehört. Als Ziel der KIAB gilt (ihrem Selbstverständnis nach) die Sicherung der Lohn- und Arbeitsbedingungen inländischer und integrierter ausländischer Arbeitskräfte vor allem in Hinblick auf die Entwicklung der österreichischen Arbeitsmarktlage. Zu den Aufgaben der KIAB gehört auch die Wahrnehmung arbeits-, sozialversicherungs-, gesundheits-, umweltschutz-, abgaben- und gewerberechtlicher Aspekte und die Zusammenarbeit mit den für diese Agenden zuständigen Behörden.
Grüße, Peter
Hallo Martin,
ich habe weiter oben die gesetzliche Grundlage und die daraus resultierenden Rechtsfolgen genannt.
Das ist geltendes EU-Recht…
Als Bürger eines der Mitgliedsstaaten der EU kannst du deinen
Arbeistplatz innerhalb der EU frei wählen…
Das viele Länder immer noch „Zicken“ machen,sprich sich nicht an geltendes EU-Recht halten,steht auf einem anderen Blatt…
Das ist aber nicht das Problem…
Den „Löwenanteil“ an Fremdarbeitern hast du in der Baubranche und im Dienstleistungssektor…Und dort dann natürlich auch jede Menge „Schwarzarbeiter“…und zwar aus Ländern,die nicht nur in östlicher Richtung liegen…
mfg
Frank
Hallo,
- Freizügigkeit
- Freier Dienstleistungsverkehr
da gibts aber wieder eine Übergabgsfrist von 7 jahren oder so und davon wieder einen Ausnahme, die Subunternehmergeschichte
- Gesellschaftsrecht
*snip*mfg
Frank
LG
mikesch
Nochmal zu Polen…
Hallo,
noch mal zur Klarstelllung…
Polen ist Mitglied der EU und dementsprechend sind die „Vorteile“,die
Arbeitgeber (speziell in der Baubranche) VOR deren Eintritt in die EU hatten (nämlich suuper-Billige Arbeitskräfte) mittlerweile hinfällig…
Die Polnischen Mitbürger haben nämlich schon länger mitbekommen,was ihnen hier so alles zusteht und arbeiten nicht mehr für eine „Schale Reis“ (mal überspitzt ausgedrückt…)
Für „eine Schale Reis“ holt man sich heute lieber Leute aus der Ost-Türkei,Iran,Pakistan um nur einige Länderbeispiele zu nennen.
Eben die Länder,wo man mit 200 € Verdienst schon quasi ein kleiner König ist…
Um diese „Schwarzarbeit“ in den Griff zu bekommen,müßte man Konsequenter Weise denjenigen Unternehmen,die daran am meisten Verdienen (also speziell Baubranche und Reinigungsunternehmen)
halt eine Sondersteuer aufbürden (die die Gewinne der Schwarzarbeit zunichte macht).
Ansonsten ist es halt so wie auch in den USA…obwohl die ja einen
Bohei mit Einwanderung machen (INS und Form I 160 etc.)
würden z.B. in Kalifornien alle sich illegal dort aufhalten Arbeiter
schlagartig das Land verlassen,würde dort alles zum erliegen kommen.
mfg
Frank
Hallo Frank,
und wenn wir einfach mal in Brüssel fragen würden?
Da käme dann folgende, mit kleiner Mühe öffentlich zugängliche Darstellung raus:
http://europa.eu.int/comm/employment_social/free_mov…
Mir scheint, dass Deine Interpretation des geltenden EU-Rechtes von derjenigen der Kommission in einigen Punkten abweicht. Das hat nichts mit Rumzicken zu tun, sondern damit, dass im Rahmen geltenden EU-Rechtes nationale Regelungen zunächst zwei Jahre und nach einem Zwischenbericht der Kommission voraussichtlich weitere drei Jahre völlig konform mit EU-Recht weiterhin gelten werden.
Was machen wir jetzt damit?
Schöne Grüße
MM
Hallo Frank,
da Du die Thematik offenbar ganz gut kennst: Wie siehts denn jetzt eigentlich aus mit der Arbeitserlaubnis für Fernfahrer, bei den zwei konkret gefragten Alternativen:
(a) Fernfahrer wird als Fernfahrer eingesetzt
und
(b) Fernfahrer wird als Arbeiter mit anderen Aufgaben als dem Steuern eines LKWs eingesetzt?
Schöne Grüße
MM