Gestern gab es anlässlich unserer bevorstehenden Nationalratswahl eine Fragestunde mit einem Politiker, diesmal war JH drann.
Eine Frau, österr. Staatsbürgerin, beklagte das Schikcsal ihres Lebensgefährten, der rumänischer Staatsbürger ist und bei ihr in Österreich lebt.
Er soll in Rumänien sein Abitur gemacht haben und auch noch eine andere Ausbildung und jetzt in Österreich dürfte er keine Arbeit gemäß seineer Qualifikation annehmen, sondern nur Hilfsarbeiterjobs.
Ich hab ja keinen blassen Schimmer, wie diese Arbeitsbewilligungen für Ausländer aussehen, aber ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass man jemanden eine Arbeitsbewilligung ausstellt und diese dann auf Handlangertätigkeiten beschränkt.
aber ich kann mir
nur sehr schwer vorstellen, dass man jemanden eine
Arbeitsbewilligung ausstellt und diese dann auf
Handlangertätigkeiten beschränkt.
Weiss da jemand was genaueres?
Diverseste Ausbildungen im Ausland werden bei uns nicht anerkannt; am Beispiel mehrerer mir aus meinem engstem und/oder nachbarlichem Umkreis bekannter Fälle, kann ich Dir das so bestätigen:
ein albanischer Arzt mußte das Medizinstudium „nachholen“ (er beschränkte sich auf Prüfungen, die er ohne mit der Wimper zu zucken bestand)
das Gesangsstudium einer armenische Gesangslehrerin ist für die _Würscht_, sie hat jetzt eine Aubildung zur Frisöse gemacht
ein Mathematikprofessor aus dem Kongo ist Lagerarbeiter in einem „Bauhaus“ (wie der Name schon sagt - seine Ausbildung wird in A nicht anerkannt.
Alle drei sprechen perfekter Deutsch als manche Österreicher, leben in „geordneten“ Verhältnissen usw. - nur ihre langjährige Ausbildung wird eben nicht anerkannt.
So etwas ähnliches könnte ich mir bei dem Rumänen auch vorstellen.
Gestern gab es anlässlich unserer bevorstehenden
Nationalratswahl eine Fragestunde mit einem Politiker, diesmal
war JH drann.
Eine Frau, österr. Staatsbürgerin, beklagte das Schikcsal
ihres Lebensgefährten, der rumänischer Staatsbürger ist und
bei ihr in Österreich lebt.
Er soll in Rumänien sein Abitur gemacht haben und auch noch
eine andere Ausbildung und jetzt in Österreich dürfte er keine
Arbeit gemäß seineer Qualifikation annehmen, sondern nur
Hilfsarbeiterjobs.
Europarechtlich anzuerkennen ist immer nur eine gesamte Ausbildung als Zugangsvoraussetzung zu einem Beruf, nicht aber ein einzelner Abschluss. Das bedeutet, dass eine Matura eines anderen EU-Landes ebenso wie ein Universitätsabschluss noch nicht automatisch anerkannt wird.
Ich hab ja keinen blassen Schimmer, wie diese
Arbeitsbewilligungen für Ausländer aussehen, aber ich kann mir
nur sehr schwer vorstellen, dass man jemanden eine
Arbeitsbewilligung ausstellt und diese dann auf
Handlangertätigkeiten beschränkt.
Sie ist zunächst (1 Jahr) sogar nur auf einen Arbeitsplatz beschränkt (Beschäftigungsbewilligung), die nur vom Arbeitgeber beantragt werden kann, weshalb der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch dem Arbeitgeber ausgeliefert ist. Eine neue kriegt er nämlich erst dann, wenn ein andere Arbeitgeber eine beantragt und diese auch erteilt wird. Diese wird wiederum nur dann erteilt, wenn für den Arbeitsplatz kein (alter) EU-Bürger zur Verfügung steht. In der Praxis führt die Regelung zu einer massiven Diskriminierung von Ausländern vor allem im ersten Arbeitsjahr, weil sie de facto keine Rechte geltend machen können.
Als EU-Bürger ist ein Rumäne dann aber nach einem Jahr legaler Arbeit mit Beschäftigungsbewilligung den alten EU-Bürgern gleichgestellt, braucht also keine Bewilligungen mehr. Zum konkreten Fall kann man daher ohne Kenntnis aller Details nicht viel sagen.
Sie ist zunächst (1 Jahr) sogar nur auf einen Arbeitsplatz
beschränkt (Beschäftigungsbewilligung), die nur vom
Arbeitgeber beantragt werden kann, weshalb der Arbeitnehmer in
dieser Zeit auch dem Arbeitgeber ausgeliefert ist.
Ok!
Eine neue
kriegt er nämlich erst dann, wenn ein andere Arbeitgeber eine
beantragt und diese auch erteilt wird.
Es war so, dass er bei einer Firma einen besseren Job hätte haben können,diese hätte ihn lt. Aussagen der Frau gerne genommen aber er hat diesen nicht antreten dürfen.
Diese wird wiederum nur
dann erteilt, wenn für den Arbeitsplatz kein (alter) EU-Bürger
zur Verfügung steht.
Das wird dann wahrscheinlich der Grund dafür gewesen sein.
Es war so, dass er bei einer Firma einen besseren Job hätte
haben können,diese hätte ihn lt. Aussagen der Frau gerne
genommen aber er hat diesen nicht antreten dürfen.
Das ist tatsächlich richtig, wenn der Fremde noch eine Beschäftigungsbewilligung benötigt.
Das wird dann wahrscheinlich der Grund dafür gewesen sein.
Das kann sein, oft ist es auch so, dass sich der Arbeitgeber den Aufwand nicht antun will. Man muss sich vorstellen, da will der Arbeitgeber einen guten Arbeitnehmer an einen anderen, besseren Arbeitsplatz versetzen. Normalerweise macht man das einfach, in solchen Fällen müsste der Arbeitgeber aber das ganze Verfahren vor dem AMS machen so als ob er einen neuen Arbeitnehmer einstellt.
Aber wie gesagt, das gilt (sowohl bei neuen EU-Bürgern als auch bei Drittstaatsangehörigen) nur für das erste Jahr, dann besteht das Problem in dieser Form nicht mehr. Wie gesagt, neue EU-Bürger sind dann überhaupt Inländern gleichgestellt, Drittstaatsangehörige können nach einem Jahr im gesamten Bundesland frei arbeiten (§ 14a AuslBG).