Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu meinem Eigenanteil (5.800,00 €) nach
Versorgung mit Zirkonoxyd Kronen und Brücken:
Der Zahnersatz wurde mit Phosphatzement eingegliedert, da ich auf den „Kleber“ allergisch reagiere.
Nun wurde mir aber doch die zeitaufwendige Bhdlg. wg. erschwerter Trockenlegung des Behandlungfeldes und aufwendiger Klebetechnik mit Faktor 3,0 in Rechnung gestellt. Das wundert mich sehr.
Wie soll ich darauf reagieren?
Über eine schnelle Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
S.Ambrosius
Hallo!
Leider kann ich dazu nichts sagen bzw. schreiben.
Ich bin Zahntechnikerin und von zahnärztlichen Behandlungen und den daraus resultierenden Kosten und Rechnungen leider keine Ahnung. Das tut mir leid!
Sehr geehrter Interessent,
ich egbe Ihnen Recht, dass der aufgeführte Begründungstext nicht zutreffend ist, wenn der Zahnersatz lediglich mit Phosphatzement eigesetzt wurde. Es ist denkbar, dass evtl. ein Abrechnungsinstitut die Rechnung erstellt bzw. zugesandt hat und über diesen Umweg eine „falsche“ Begründung eingefügt wurde. Die Bemessung des Leistungsaufwandes über den 2.3 fachen Gebührenfaktor (s. 3.0 fach) ist zum Beispiel möglich azs folgenden Gründen: Die Gebührenordnung (GOZ) sieht für den 2.3fachen Gebührenrahmen lediglich einen metallgetragenen Ersatz (Krone, Brücke, der entweder nur von außen oder von außen und auf der Kaufläche vollständig mit Keramik verblendet ist. Der bei Ihnen zur Anwendung gekommene Vollkeramik-Zahnersatz ist anspruchsvoller nicht nur in seinem optischen Erscheinungsbild sondern auch in der Ausarbeitung der Kauflächenform besonders hinsichtlich der auftretenden Kaukräfte. Überbeanspruchungen durch regelmäßige unphysiologische Kaubewegungen (ungünstige Bisslage) oder starkes Pressen mit den Zähnen können hier eher zu Keramikfrakturen führen.
Mit freundlichen Grüßen Dr.Peter Grewe.
Hallo,
bin kein Fachmann und auch kein Zahnartzt.
Wir vermieten lediglich Zimmer und Wohnungen in Varna, nahe der Zahnklinik Dentaprime.
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Dort gibt es einen Link zu Dentaprime, und zu einem Kontaktformular. Oder direkt www.dentaprime.com
Vielleicht ist das der richtige Ort fuer ihre Frage.
Gruss, Karl Buck
Steigerungen über den 2,3 fachen Faktor müssen begründet werden, aber beachten sie bitte auch , daß die Gebührenordnung für Zahnärzte sein 1988 (22 Jahre!!!) unverändert besteht und nie entsprechend der Inflationsrate angepasst wurde! Unter diesem Blickwinkel ist ein 3 facher Satz sicher verständlich, aber trotzdem begründungspflichtig und begründbar
hallo, einfach den zahnarzt darauf ansprechen und ihn bitten, die rechnung zu korrigieren. nicht erbrachte leistungen abzurechnen ist nicht legitim. bei problemen sofort an die krankenkasse wenden, diese macht dann dementsprechend druck. viel erfolg & schöne grüße
Guten Abend,
ich bin zwar kein Zahnarzt, sondern nur eine Zahnarzthelferin, kann Ihre Frage aber gerne beantworten, da ich in unserer Praxis für die Abrechnung zuständig bin. Ein Faktor von 3,0 ist für die Trockenlegung des Behandlungsfeldes durchaus legitim. Problemlos möglich ist, mit einer entsprechenden Begründung, sogar ein Punktwertfaktor von 3,5. Da Sie keine weiteren Informationen zur Art der Trockenlegung angeben, nehme ich an, dass es sich um einen Spanngummi (Kofferdam) gehandelt hat. Dies ist nach GOZ 240/242 abzurechnen. Nur für die Verwendendung eines bestimmten Zementes, in Ihrem Fall Phosphatzement, kann jedoch eine solche Begründung nicht zum Ansatz gebracht werden. Wenn Sie mir die entsprechende GOZ-Position nennen, so kann ich Ihnen eine noch genauere Auskunft geben.
Mit freundlichem Gruß
S. Bruder
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu meinem Eigenanteil (5.800,00 €) nach
Versorgung mit Zirkonoxyd Kronen und Brücken:
Der Zahnersatz wurde mit Phosphatzement eingegliedert, da ich
auf den „Kleber“ allergisch reagiere.
Nun wurde mir aber doch die zeitaufwendige Bhdlg. wg.
erschwerter Trockenlegung des Behandlungfeldes und aufwendiger
Klebetechnik mit Faktor 3,0 in Rechnung gestellt. Das wundert
mich sehr.
Wie soll ich darauf reagieren?
Über eine schnelle Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
S.Ambrosius
Fehlerteufel:
Die korrekte Abrechnungsposition zum Anlegen eines Kofferdames ist natürlich die 204 und nicht wie angegeben 240/242.
Ich hab´s zu spät bemerkt.
Viele Grüße
S. Bruder
Hallo.
Ich kann ihn nur beim Zahnersatz behilflich sein,dass
was sie schildern ist der Abrechnungsbereich.
Was ich ihnen aber empfehlen kann,ist bei ihrer Krankenkasse nachzufragen.Die werden ihnen bestimmt weiter helfen.
Schade,dass ich ihnen nicht direkt helfen konnte.
Hallo Sabsibini,
Vielen Dank für die Mail.
Gern nenne ich Ihnen die GOZ Nr.
GOZ 221 , 501 und 507 jeweils mit folgendem Text: (Versorgung e. Zahnes d. e. / Lückengebiss
Vollkrone - Zeitaufwendige Behandlung wg. erschwerter
Trockenlegung des Behandlungfeldes und aufwendiger Klebetechnik Zirkonoxyd Krone / Brücke
Anzahl jeweils 3, Faktor 3
Betrag bei der GOZ Nr. 221 € 657,99
Betrag bei der GOZ Nr. 501 € 556,83
Betrag bei der GOZ Nr. 507 € 202,50
Es wurde kein Kofferdam verwendet, Trockenlegung e
ganz normal mit Watteröllchen
und wie schon erwähnt, Eingliederung mit Phosphatzement
Ist die Rechnung so korrekt?
Ich freue mich schon sehr auf Ihre Rückmeldung
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
S. Ambrosius
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu meinem Eigenanteil (5.800,00 €) nach
Versorgung mit Zirkonoxyd Kronen und Brücken:
Der Zahnersatz wurde mit Phosphatzement eingegliedert, da ich
auf den „Kleber“ allergisch reagiere.
Nun wurde mir aber doch die zeitaufwendige Bhdlg. wg.
erschwerter Trockenlegung des Behandlungfeldes und aufwendiger
Klebetechnik mit Faktor 3,0 in Rechnung gestellt. Das wundert
mich sehr.
Wie soll ich darauf reagieren?
Über eine schnelle Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
S.Ambrosius
Hallo Elidas,
tut mir Leid, dass ich die ganze Woche über nichts von mir hören lies. Leider muss ich Ihnen aufgrund der GOZ Nummern mitteilen, dass die Rechnung korrekt zu sein scheint. Wie schon gesagt, kann der Faktor mit einer schriftlichen Begründung bis 3,5fach erhöht werden.
Mit freundlichem Gruß
Sabsibini
Hallo Sabsibini
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich freue mich zu hören, dass die Abrechnung dann doch soweit in 0rdnung zu sein scheint, das beruhigt mich sehr.
Viele Grüße
S. Ambrosius
Hallo Elidas,
tut mir Leid, dass ich die ganze Woche über nichts von mir
hören lies. Leider muss ich Ihnen aufgrund der GOZ Nummern
mitteilen, dass die Rechnung korrekt zu sein scheint. Wie
schon gesagt, kann der Faktor mit einer schriftlichen
Begründung bis 3,5fach erhöht werden.Mit freundlichem Gruß
Sabsibini
ja ärzte dürfen ebi sog. privatfällen biszum 3,5 fachen satz abrechnenen das ist vollkommen legetim bei zweifeln erfragen sie das bei der ärztekammer