Hallo,
meine Frau war vor der Schwangerschaft arbeitslos und in der GKV pflichtversichert. Am 22.08. ist unsere Tochter geboren, nun wird sich meine Frau freiwillig in der GKV weiterversichern, da sie vorerst keine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Erziehungsgeld bekommen wir keines, wegen Überschreitung der Einkommensgrenzen.
Zum Antrag zur Freiwilligen Weiterversicherung nun drei Fragen:
- Zu welchem genauen Datum ist Versicherungsbeginn?
- Sind bei den Einkommensfragen Brutto- oder Nettobeträge anzugeben?
- Sind bei den Mieteinnahmen Kalt- oder Warmmieten anzugeben?
Gruß,
Markus
Hallo,
ich geh nach der Schilderung davon aus, dass der Ehemann in der
PKV versichert ist.
Die freiwillige Versicherung der Ehefrau beginnt mit dem Tag der auf
das Ende der Mutterschutzfrist folgt.
Wenn der privatversicherte Ehemenann mehr als 2725,00 € Brutto Einkommen
hat, ist das Kind nicht kostenlos mitversichert, hat aber ein
Beitrittsrecht zur Krankenkasse der Ehefrau (mtl. Beitrag incl.
Pflegeversicherung ca. 115,00 -130,00 € je nach Kasse).
Die Beitragsbemessungsgrundlagen für die Ehefrau werden wie folgt
errechnet:
1/2 eigenes Einkommen (Arbeitseinkommen, Vermietung/Verpachtung,
Kapitalerträge (Brutto))
1/2 Einkommen Ehemann (dto.)
je nach Kasse maximal 3725,00 € bzw. 1/2 davon !!!
Gruss
Günter Czauderna