Hallo,
ich habe mich bereits viel mit dem Thema beschäftigt, trotzdem bleiben noch ein paar Fragen übrig.
Jetziger Status:
Ein Mann mit 45, Angestellter, ist seit 2000 PKV. (Also bereits vor 2002 PKV, somit gilt die besondere Einkommensgrenze von 44500.- p.a.)
Die Frau ist 42 und seit 2 Jahren selbststandig und PKV, vorher angestellt und GKV.
Die zwei Kinder sind eines in PKV (6) und eines in GKV (18) freiwillig versichert.
Künftiger Status:
Jetzt möchte der Mann ab 1.1.2011 Teilzeit arbeiten und kommt unter die 44500.- p.a. und ist somit sofort gesetzl. vers. pflichtig.
Die Frau möchte die Selbstständigkeit aufgeben und wieder als Angestellte arbeiten.
Es könnte doch jetzt die ganze Familie in die gleiche GKV, aber in welche? Freie Wahl? Oder in die, wo die Frau bis vor 2 Jahren war?
Dort ist auch das 18 jährige Kind freiwillig versichert.
Müssen Kündigungsfristen der PKV beachtet werden? Wäre es dann so, dass ab 1.1. wirklich keine Beiträge zur PKV oder fürs Kind zur freiw. GKV fällig würden?
Der Arbeitgeber sieht ja im voraus, (bzw. steht ja dann auch im neuen Arbeitsvertrag) dass der Arbeitnehmer ab 1.1. unter die Grenze zur PKV fällt.
Werden dann ab 1.1. wirklich nur mehr die Beiträge (Mann und Frau) zur GKV fällig oder fallen dann übergangsmäßig noch Beiträge zur PKV an?
Wenn die Frau keinen Job findet, ist sie dann Beitragsfrei mitversichert?
(Dann würde es aber finanziell etwas eng werden…)
Danke schon mal
Viele Grüße