Fragen bei Wechsel von PKV zu GKV wegen Teilzeit

Hallo,

ich habe mich bereits viel mit dem Thema beschäftigt, trotzdem bleiben noch ein paar Fragen übrig.
Jetziger Status:
Ein Mann mit 45, Angestellter, ist seit 2000 PKV. (Also bereits vor 2002 PKV, somit gilt die besondere Einkommensgrenze von 44500.- p.a.)
Die Frau ist 42 und seit 2 Jahren selbststandig und PKV, vorher angestellt und GKV.
Die zwei Kinder sind eines in PKV (6) und eines in GKV (18) freiwillig versichert.

Künftiger Status:
Jetzt möchte der Mann ab 1.1.2011 Teilzeit arbeiten und kommt unter die 44500.- p.a. und ist somit sofort gesetzl. vers. pflichtig.
Die Frau möchte die Selbstständigkeit aufgeben und wieder als Angestellte arbeiten.

Es könnte doch jetzt die ganze Familie in die gleiche GKV, aber in welche? Freie Wahl? Oder in die, wo die Frau bis vor 2 Jahren war?
Dort ist auch das 18 jährige Kind freiwillig versichert.

Müssen Kündigungsfristen der PKV beachtet werden? Wäre es dann so, dass ab 1.1. wirklich keine Beiträge zur PKV oder fürs Kind zur freiw. GKV fällig würden?
Der Arbeitgeber sieht ja im voraus, (bzw. steht ja dann auch im neuen Arbeitsvertrag) dass der Arbeitnehmer ab 1.1. unter die Grenze zur PKV fällt.
Werden dann ab 1.1. wirklich nur mehr die Beiträge (Mann und Frau) zur GKV fällig oder fallen dann übergangsmäßig noch Beiträge zur PKV an?

Wenn die Frau keinen Job findet, ist sie dann Beitragsfrei mitversichert?
(Dann würde es aber finanziell etwas eng werden…)

Danke schon mal

Viele Grüße

Es könnte doch jetzt die ganze Familie in die gleiche GKV, aber in welche? Freie Wahl?

Ja.

Oder in die, wo die Frau bis vor 2 Jahren war?

Nicht zwingend.

Dort ist auch das 18 jährige Kind freiwillig versichert.

Hier ist evt. eine Kündigungsfrist zu beachten.

Müssen Kündigungsfristen der PKV beachtet werden?

Für das jüngere Kind und die Frau, wenn sie keine Angestelltentätigkeit findet.

Wäre es dann so, dass ab 1.1. wirklich keine Beiträge zur PKV oder fürs Kind zur freiw. GKV fällig würden?

Das hängt von den Kündigunsgfristen ab. Wennd as Versicherungsjahr der PKV dem Kalenderjahr entspricht, dann ja, sonst nicht.

Wenn die Frau keinen Job findet, ist sie dann Beitragsfrei mitversichert?

Wenn sie nur geringe Einkünfte hat, ja.Aber auch hier ist die Kündigungsfrist der PKV zu beachten.

Hallo,

die Kasse kann von jedem frei gewählt werden. Wenn Familienversicherung angestrebt wird, muss das Kind natürlich in die Kasse eines Elternteils. Die Einkommensverhältnisse der Eltern spielen dabei keine Rolle mehr, da beide in der GKV sind.

In die GKV kommt man nur über eine Pflichtversicherung. Bei Teilzeit wahrscheinlich kein Problem. Die Frau wird pflichtig, wenn ihr Angestellteneinkomemn unter die JAEG fällt.

Beide müssen in diesem Fall keine Kü-Frist beachten. Bei Eintritt von Versicherungspflicht muss der PKV-Vertrag taggenau aufgelöst werden. Man hat für die Meldung sogar 3 Monate Zeit.

Wenn die Frau zuviel verdient, kommt sie nicht in die GKV (außer, es ist ihre erste Anstellung überhaupt - davon gehe ich nicht aus).

Wenn sie keinen Job findet, ist sie beitragsfrei mitversichert (oder bei Bezug von ALG I über die Arbeitsagentur). Auch dann muss die PKV sie taggenau freigeben.

Gruss

Barmer

Hallo Barmer, hallo Nordlicht

vielen Dank für die Antworten.

Die Ehefrau würde sehr weit unter der JAEG liegen.

Aber die Antworten von euch beiden unterscheiden sich doch sehr hinsichtlich der Kündigszeiten der PKV.

Trotzdem danke.
Ich wollte mich vorinformieren, da ich unserer Personalabteilung nicht allzu sehr traue, was die Erfahrung und Wissen betreffend PKV und GKV…
Leider…

Viele Grüße

Wenn sie keinen Job findet, ist sie beitragsfrei mitversichert
(oder bei Bezug von ALG I über die Arbeitsagentur). Auch dann
muss die PKV sie taggenau freigeben.

Vorsicht !! Das stimmt so nicht. Wenn sie jetzt selbständig ist, sich dann arbeitslos meldet (Leistungsbezug ???) kann durchaus die Kündigunsgfrist der PKV greifen. Nur wenn sie über den Leistungsbezug pflichtig würde, wäre eine taggenaue Aufhebung der PKV möglich.

Hallo,

den Einschub mit dem ALG ziehe ich zurück - wahrscheinlich wird sie keins bekommen.

Ansonsten: bei jeder Art von Versicherungspflicht und auch bei Familienversicherung sofortige Freigabe durch die PKV. Darum muss man sich aber selbst kümmern, der Arbeitgeber übernimmt nur die Meldung bei der Kasse.

Gruss

Barmer