Fragen beim (vorm) Bewerbungsgespräch

Jaja
Ich Dich auch

Hallo die Damen und Herren.

Das nächste Seminar in Erfurth ist im Juli/06, dann sehen wir
weiter.

So lange muss man vielleicht nicht warten. Denn mit den Suchwörtern ‚Düwell AND Schwerbehinderung‘ mit der bösen Suchmaschine lässt sich u.a. das BAG Urteil AZ 2 AZR 923/94 (von 1995) entdecken. Zitat: " „Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft des Stellenbewerbers ist auch dann uneingeschränkt zulässig, wenn die Behinderung, auf der die Anerkennung beruht, tätigkeitsneutral ist (Fortführung von BAG Urteil vom 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - AP Nr. 38 zu § 123 BGB). Die unrichtige Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft kann die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB rechtfertigen.“
Quelle: http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/sonstige/arb…

mfg M.L.

Hi!

Wenn man ein klein wenig über Franz Josef Düwell weiß, dann ist man sich auch der Tatsache bewusst, dass er ein Kritiker der derzeitigen Rechtssituation ist!

Deshalb ist es verständlich, wenn er bei Seminaren eine rechtliche Situation anspricht, die ihm nicht gefällt, und die sich evtl. in der näheren Zukunft ändern wird.

Aber keines Falls wird er Dinge als geltendes Recht präsentieren, die es de facto nicht sind.

Das Problem ist dann der fehlende IQ und Sachverstand sowie die fehlende Auffassungsgabe einiger Seminarteilnehmer, die nicht in der Lage sind, evtl. gesagte Äußerungen richtig zuzuordnen…

Ich gehe davon aus, dass sich die rechtliche Situation irgendwann ändern wird! Aber im Gegensatz zu einer Schwangerschaft, die nur temporäre Einschränkungen für den Arbeitgeber mit sich bringt, wird sich die Zulässigkeit der Frage nach einer SB eher nicht komplett verbieten lassen.
Aber da ich meine Glaskugel nicht dabei habe, werde ich weiterhin lieber das verbreiten, was momentan geltendes Recht ist, statt irgendwelchen Müll zu propagieren!

LG
Guido

Hallo nochmal.

Wenn man ein klein wenig über Franz Josef Düwell weiß, dann
ist man sich auch der Tatsache bewusst, dass er ein Kritiker
der derzeitigen Rechtssituation ist!

Kann sein.

Aber keines Falls wird er Dinge als geltendes Recht
präsentieren, die es de facto nicht sind.

Stimmt.

Das Problem ist dann der fehlende IQ und Sachverstand sowie
die fehlende Auffassungsgabe einiger Seminarteilnehmer, die
nicht in der Lage sind, evtl. gesagte Äußerungen richtig
zuzuordnen…

*g* Tja ja…

(ooftopic): Und. Funktioniert der gestrige Hinweis von wg. Registry und Windows Editor ? Oder ist die Neuinstallation doch der einfachere Weg ? :wink:

mfg M.L.

off topic
Huhu!

(ooftopic): Und. Funktioniert der gestrige Hinweis von wg.
Registry und Windows Editor ? Oder ist die Neuinstallation
doch der einfachere Weg ? :wink:

Frage mich das noch einmal am Freitag - vorher komme ich nicht dazu!

LG
Guido