Fragen beim (vorm) Bewerbungsgespräch

Moin,

nehme wir mal an, man würde zufällig im Internet auf ein Stellenangebot stoßen. Und dort wäre der Hinweis zu finden, dass eine Bewerbung nur zusammen mit einem Fragebogen eingereicht werden solle, den man sich dort runterladen könne.

Und genau um diesen ginge es nun, da dort Fragen zu finden seien, die womöglich so nicht ganz zulässig wären. Nehmen wir mal an, dass eine Seite so aussähe wie auf http://www.c-kemp.de/789.pdf zu sehen - was würdet ihr dann dazu sagen?

Gruß,
Claus

Hallo.

[…] was würdet ihr dann dazu sagen?

Rein aus dem Bauch und meiner persönlichen Situation heraus : Schönen Schrank, mein lieber Arbeitgeber, schieb Dir das Ding samt der ausgeschriebenen Stelle an eine gewisse solche, bis der Schoppenzähler schnarrt. Das ist der typische Fragebogen eines McWalLidlAmiWeizenkeim- Arbeitgebers, der sich auch im bestehenden Arbeitsverhältnis wie eine offene Hose aufführen wird.

Zum rechtlichen Aspekt : Man müsste schon einen Fachanwalt hinzuziehen, der im einzelnen auseinanderklabastert, welche Fragen man getrost falsch beantworten darf und welche nicht (die mit den Medikamenten wäre mir schon mal rotzverdächtig). Leider sind Fragebogenerfinder, wenn sonst nix, so doch kreativ, so dass es schwierig wäre, hier konkret zu raten - zumal sich die rechtliche Situation in diesem Bereich durch Richterrecht permanent ändert …

Wer nicht per Hartz oder Peng gezwungen ist, mit einem solchen Arbeitgeber zusammenzuarbeiten, sollte diesen jedenfalls mit Missachtung strafen,

meint Eillicht zu Vensre

GEIL!
Hi!

Erinnert mich ja fast an einen Bewerbungsbogen eines großen Unternehmens, in dem nach der religiösen Stimmung gefragt wurde, aber egal!

Ich selbst habe mal einen solchen Bogen ausgefüllt (der kommt mir seeeehr bekannt vor) und muntr drauf los gelogen :wink:

Es geht den Arbeitgeber einen Scheiß an, seit wann ich verheiratet bin!
Name und Geburtsdatum meiner Kinder hat auch niemanden zu interessieren (ÖD mal ausgenommen, aber die haben solche Bögen nicht).
Die Frage nach der Arbeitsunfähigkeit in der Vergangenheit sollte auch unzulässig sein.
Raucher - ok: Das lasse ich noch mal durchgehen.
Behinderung muss beantwortet werden. Die Beantragung dagegen halte ich für bedenklich.
Die Medikamente gehen den Arbeitgeber erst mal auch nix an.
Und bis auf den vorletzten und letzten Punkt (auch hier nur bedingt) ist der Rest wohl auch sehr zweifelhaft!

LG
Guido

o.t.

in dem nach der religiösen Stimmung gefragt

Hallo Guido, ich bin jetzt grade nicht in religiöser Stimmung, aber wenn ich es denn mal wäre, hätte ich dann dort evtl. Chancen? :wink:

MfG

Hi!

Hallo Guido, ich bin jetzt grade nicht in religiöser Stimmung,
aber wenn ich es denn mal wäre, hätte ich dann dort evtl.
Chancen? :wink:

Keine Ahnung!

Während meiner letzten Weiterbildung hat mir ein Klassenkamerad den Einstelungsbogen gezeigt.
Da stand dann (sinngemäß)

Welche religiöser Stimmung fühlen Sie sich angehörend? (das ist ein Zitat)

  • Evangelisch/Katholisch
  • Islam
  • Buddhismus
  • Hinduismus
  • Judentum
  • Scientology
  • Satanismus
  • andere (welche)
  • keiner

Die Reihenfolge mag durcheinander sein, vielleicht habe ich auch etwas vergessen, aber ich habe mich damals vor Lachen nicht mehr halten können!

LG
Guido, der besonders den Satanismus witzig fand

Hast du den Fragebogen aus Luxemburg?
Hallo Claus,

Der Fragebogen kommt mir sehr bekannt vor. Hast du den zufällig von meinem ehemaligen Arbeitgeber in Luxemburg? Da fehlen nur noch die Fragen zum Führerschein.
Hab die Personalchefin damals frech gefragt, ob sie nicht noch wissen wolle, wie oft ich Sex habe und welche meine Lieblingspositionen seien.
Jedenfalls hat sie über meine „Frechheit“ gelacht und ich hab den Job bekommen :smile:

Gruß
Sticky

Hallo Sticky,

Der Fragebogen kommt mir sehr bekannt vor. Hast du den
zufällig von meinem ehemaligen Arbeitgeber in Luxemburg? Da
fehlen nur noch die Fragen zum Führerschein.

Nein, er ist nicht aus LUX, er stammt von der Webseite eines kleineren (~20 Mitarbeiter) deutschen Unternehmens. Komischerweise eines, das in der Fachpresse dauernd Stellenangebote inseriert :smile:

Hab die Personalchefin damals frech gefragt, ob sie nicht noch
wissen wolle, wie oft ich Sex habe und welche meine
Lieblingspositionen seien.

Diese Fragen fehlen noch - dafür hat er noch einige andere „merkwürdige“ Fragen zu bieten. Ich habe bewußt nur diese eine Seite ausgewählt, da ich nicht wollte, dass Rückschlüsse auf das Unternehmen möglich sind.

Jedenfalls hat sie über meine „Frechheit“ gelacht und ich hab
den Job bekommen :smile:

Gratulation :smile:
Zum Glück geht es da um eine für mich absolut uninteressante Stelle, zumal ich auch keine suche. Ich fand den Fragebogen nur arg dubios - eine Einschätzung, mit der ich wohl so falsch nicht liege.

Gruß,
Claus

Hi,

Behinderung muss beantwortet werden. Die Beantragung dagegen
halte ich für bedenklich.

Muss nicht, die Frage nach einer Behinderung oder Schwangerschaft ist unzulässig.

nicki

Nein!
Hi!

Muss nicht, die Frage nach einer Behinderung ist unzulässig.

Das ist falsch! Natürlich muss eine Frage nach Schwerbehinderung beantwortet werden!

Gruß
Guido

Hi,

Muss nicht, die Frage nach einer Behinderung ist unzulässig.

Das ist falsch! Natürlich muss eine Frage nach
Schwerbehinderung beantwortet werden!

Bei einer Bewerbung eben nicht.
Dies leitet sich überigens aus dem GG ab.
Tut ein AN das und der Behiderte bekommt die Stelle bei gleichen
Eigenschaften nicht kann der Bewerber vor dem Arbeitsgericht mindestens 3 Monatsgehälter herausklagen.

Nach Beginn einer Anstellung ja, wonach sich hier die Götter streiten.

Gruß
nicki

Hallo Nick

Natürlich muss eine Frage nach

Schwerbehinderung beantwortet werden!

Bei einer Bewerbung eben nicht.
Dies leitet sich überigens aus dem GG ab.

Merkwürdig, daß die Arbeitsgerichte und die Fachliteraturen das ganz anders sehen, als Du…

Gruß,
LeoLo

Hi,

Nochmals aus anderer Quelle:

Erst ab 50 % ist man überhaupt schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX)! Der hier dargestellte Grundsatz gibt die Rechtsprechung des BAG für die Zeit vor Einführung des § 81 Abs. 2 SGB IX im Jahre 2002! Seit dieser Zeit sind keine mir bekannten Urteile zu der Zulässigkeit von Fragen nach der Schwerbehinderung durch die LAGs oder das BAG ergangen. Nach der überwiegend vertretenen Auffassung werden solche Fragen unter der Geltung des § 81 Abs. 2 SGB IX für unzulässig erachtet, da durch diese Norm ein ausdrückliches Diskrminierungsverbot eingeführt wurde. Mit dem gleichen Argument, wie der Arbeitgeber nicht nach einer bestehenden Schwangerschaft (trotz erheblicher Folgen für ihn) Fragen darf (Frauendiskriminierung) darf er auch nicht nach der Schwerbehinderteneigenschaft als solcher fragen.

Erfahrungen aus der Praxis wird man aber mangels Entscheidungen aus der Zeit nach Einfürhung des § 81 Abs. 2 SGB IX kaum finden können.

Ich weiss, es ist sehr umstritten.

nicki


Hi,

Erst ab 50 % ist man überhaupt schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB
IX)!

Und schon ab 30% kann man gleichgestellt sein - so what?

Der hier dargestellte Grundsatz gibt die Rechtsprechung
des BAG für die Zeit vor Einführung des § 81 Abs. 2 SGB IX im
Jahre 2002!

Sorry, aber da musst Du mir den Satz noch einmal erlätern, damit ich ihn verstehe…

Seit dieser Zeit sind keine mir bekannten Urteile
zu der Zulässigkeit von Fragen nach der Schwerbehinderung
durch die LAGs oder das BAG ergangen. Nach der überwiegend
vertretenen Auffassung werden solche Fragen unter der Geltung
des § 81 Abs. 2 SGB IX für unzulässig erachtet, da durch diese
Norm ein ausdrückliches Diskrminierungsverbot eingeführt
wurde.

Ich kenne aus dem Stehgreif auch keine!
Aber vielleicht sagst Du mir ja mal das ein oder andere Urteil, was Deine These (die nach wie vor völlig an der Realität vorbei geht) bestätigt!

Mit dem gleichen Argument, wie der Arbeitgeber nicht
nach einer bestehenden Schwangerschaft (trotz erheblicher
Folgen für ihn) Fragen darf (Frauendiskriminierung) darf er
auch nicht nach der Schwerbehinderteneigenschaft als solcher
fragen.

Garantiert nicht!
Selbst wenn es durch das BAG in Zukunft eine „korrigierende“ Änderung der Regelung geben wird, dann wird das mit 100%iger Sicherheit nicht derart geschehen, dass Fragen nach SB per se unzulässig sind, sondern eher, dass diese Fragen durchaus zulässig sind, wenn die Arbeitsleistung beeinträchtigt ist.

Erfahrungen aus der Praxis wird man aber mangels
Entscheidungen aus der Zeit nach Einfürhung des § 81 Abs. 2
SGB IX kaum finden können.

Eben! Und solange noch kein neues höchst richterliches Urteil existiert, ist diese Frage zulässig!

Ich weiss, es ist sehr umstritten.

Nö, eigentlich überhaupt nicht!

LG
Guido

Hallo Nick

Sei mir nicht böse, aber was Du da schreibst, ist nichts als heiße Luft, gefüllt mit etwas Halbwissen.

Die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft und dem Grad der Behinderung ist laut herrschender Rechtssprechung ausdrücklich zulässig. Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, die Schwerbehinderteneigenschaften zu erfahren. Ist der Stellenbewerber als Schwerbehinderter anerkannt oder gleichgestellt, so knüpfen sich daran für den Arbeitgeber während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses zahlreiche gesetzliche Pflichten. Diese begründen ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, den Stellenbewerber bei den Einstellungsverhandlungen nach dem Schwerbehindertenstatus zu fragen. Er kann zudem diesen Schwerbehinderten auf sein Schwerbehinderten-Pflichtkontingent anrechnen und spart so die Ausgleichsabgabe. Außerdem beweist der Arbeitgeber dadurch, daß er im Falle einer Kündigung zunächst das Integrationsamt anrufen und dessen Zustimmung einholen muß.

Zu guter Letzt solltest Du dich mal fragen, wie sich der Schwerbehinderte auf das in SGB 9 geregelte Benachteiligungsverbot berufen soll, wenn er die Schwerbehinderung gar nicht angibt…

Gruß,
LeoLo

Noch ein völlig anderer Aspekt ohne Rechtliches
Hi!

Ist Dir schon einmal der Gedanke gekommen, dass einige Arbeitgeber bei einigen Stellen bewusst nach schwerbehinderten Menschen suchen?

Es kann also durchaus sein, dass man sich selbst ein Bein stellt, wenn man diese Frage nicht beantwortet (unabhängig vom rechtlichen Aspekt), weil der Arbeitgeber seine Quote aufbessern will. Nicht immer ist das ausdrücklich in Stellenausschreibungen ausgewiesen!

LG
Guido

Hi Loleo,

Sei mir nich böse, aber das was Du da bringst ist auch nur Dampf.
Ich kenn da noch so ein paar Dampfplauderer.

Gruß
nicki

Fenster
Hi!

Du solltest Dich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, wenn Du keinen einzigen Beleg für Deine Behauptungen bringst!

Du kannst ihn deshalb nicht bringen, weil er nicht existent ist!

So, wie LeoLo Dir nichts über Waffensystemelektronik erklärt, erkläre den Leuten vom Fach hier bitte nicht ihren Job!

Du solltest also entweder:

  1. Einen Beleg bringen und uns damit alt aussehen lassen

oder

  1. Einfach mal akzeptieren, dass Du hier etwas zum Besten gegeben hast, was nicht den Tatsachen entspricht!

Die rechtssichere Ableitung von Ansprüchen aus Gesetzen solltest Du ebenfalls den Leuten überlassen, die dafür zuständig sind - oder bist Du Richter beim Arbeitsgericht, und Deine ViKa ist ein Fake? Das kann bei einem solchen Beitrag allerdings absolut nicht der Fall sein!

In diesem Sinne

LG
Guido

wegen einiger fehlender Buchstaben nach Wechsel meiner Tastatur editiert

Hi,

ich bin zwar kein Putzlappenverkäufer, aber ich habe diese Frage im letzten Seminar für SchbV in Erfurt vom Vorsitzenden des 6. Senats, Herrn Düwell beantwortet bekommen.
Er ist Richter beim Bundesarbeitsgericht und Vorsitzender im 6. Senat.
Er hält Seminare und Vorträge für „Arbeit und Leben“

Hier können weder Putzlappenverkäufer noch Waffensystemelektroniker mithalten, gelle. :>&gt:wink:

So long
nicki

Vergiss es!
Hi!

  1. Du solltest ganz genau zuhören, was Dir jemand erzählt, statt Aussagen über in der Zukunft evtl. statt findende Änderungen nach Deinem Gutdünken umzubauen und hier als geltendes Recht zu präsentieren!

  2. Gerhard Schröder war mal Bundeskanzler, nicht nur Arbeitsrichter. Der hat uns einen Abbau von 2 Mio. Arbeitslosen prophezeit. Was davon letztendlich eingetreten ist, weiß jeder.

  3. Ich warte immer noch auf einen Beleg!

  4. Ich habe erreicht, was ich wollte! Du trittst hier wie Rumpelstielzchen auf der Stelle, schreist laut „DOCH DOCH DOCH!“, machst Dich aber lediglich lächerlich, in dem Du den Experten hier (und ich selbst bezeichne mich nur als Fortgeschrittenen) Unwissenheit vorwirfst.
    Mittlerweile sollte wirklich jeder hier wissen, was er von Deinem fundierten Halbwissen zu halten hat!
    Wichtig ist mir hier immer, dass Fragesteller von Leuten wie Dir nicht in eine gefährliche falsche Richtung gesteuert werden…

Gruß
Guido

Hi Experte,

ich denke mal Du solltest weiter Deine Putzlappen verkaufen.
Rumpelstielzchen gibt es viele und Du weißt auch nur einen Dreck.

Das nächste Seminar in Erfurth ist im Juli/06, dann sehen wir weiter.

Meine Empfehlung
Rumpelstielzchen :