Hallo zusammen,
ich habe vor in diesem Jahr zusammen mit meiner Schwester ein Haus zu bauen. Sie hat die Wohnung im EG, wir haben die Wohnung im DG. Für das Haus soll eine Teilungserklärung gemacht werden.
Nun haben wir folgendes Problem, wir wollen einen Teil des Kellers als Einliegerwohnung ausbauen:
a.) In welche Teilungserklärung läuft die Einliegerwohnung ?
b.) Wie verhält es sich mit der versteuerung der Mieteinnahmen ?
Jeder soll die Hälfte der Miete bekommen
c.) Und wer läuft nachher als Vermieter ?
Moin,
Nun haben wir folgendes Problem, wir wollen einen Teil des
Kellers als Einliegerwohnung ausbauen:
Also 3 Einheiten:
a.) In welche Teilungserklärung läuft die Einliegerwohnung ?
In keiner, sondern als eigene Einheit. Einliegerwohnungen kennt das WEG nicht.
b.) Wie verhält es sich mit der versteuerung der Mieteinnahmen
Eigentümergemeinschaft. Eigene Steuernummer, jeder erhält seinem Anteil an der Eigentümergemeinschaft entsprechend seinen Anteil (50%)an den Einnahmen/Ausgaben.
Jeder soll die Hälfte der Miete bekommen
und der Schulden und der Ausgaben
c.) Und wer läuft nachher als Vermieter ?
Die Eigentümergemeinschaft
Man kann aber auch die Wohnung einer der beiden Einheiten zuordnen, wenn es in der Abgeschlossenheitsbescheinigung so angegeben wurde. Halte ich aber nicht für so sinnvoll.
mfG
Hi
Moin Hi,
vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Was wäre wenn einer von uns beiden ausziehen müsste. Was würde mit der Einliegerwohnung passieren ?
Wenn meine Recherchen im Internet richtig waren, wird der Käufer der oberen Wohnung auch „Teilhaber“ an der Eigentumsgemeinschaft, oder ?
Was jedoch wenn dieser nichts mit der Einliegerwohnung zu tun haben möchte ?
LG
Moin,
es gibt Sondereigentum (SE) und Gemeinschaftseigentum (GE). SE ist die Wohnung. GE ist alles was kein SE ist und alles was für den Erhalt des Gebäudes erforderlich ist. Also Treppenraum, Heizkeller, Hausanschlußkeller, Wände, Decken, Dach, Leitungen etc.
Das SE ist veräußerbar. Das GE gehört der Gemeinschaft und ist nicht separat veräußerbar.
Fall 1:
3 WE 1=A, 2=B, 3=AB
Wenn jetzt B auszieht gehört ihm immer noch 1 und die Hälfte von 3. 1 kann er verkaufen. Seinen Anteil an 3 nur mit Zustimmung von A
Fall 2:
2 WE 1=A, 2=B 3= GE
Wenn jetzt B an C verkauft kann er dies ohne Einwilligung von A tun. Damit ist C automatisch Miteigentümer von 3
Notare, die die Teilung nach WEG beim Gericht vorlegen müssen beraten hier gerne.
mfG
Hi