hallo,
meine ausbildung ist täglich von 9-18Uhr. 2mal die woche habe ich berufsschule (einmal 4 und das andere mal 5 stunden) jetzt meine frage: wenn ich nach der schule noch in den betrieb muss, darf ich dann schon um 17Uhr nach hause gehen (da ich ja eigentlich dann an diesem tag schon um 8uhr mit der berufsschule angefangen habe) außerdem würde mich interessieren, ob ich an beiden tagen nach der schule noch in den betireb muss oder ob ich einmal frei haben darf. es ist nämlich so, dass ich an beiden tagen danach in den betrieb muss.
Hi!,
also bei mir wars so, dass wenn man mehr als 5 Std. Unterricht hatte nicht mehr in den Betrieb musste.
Google doch mal nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder dem Berufsbildungsgesetz, da stehts genau geschrieben!
Viel Erfolg!
Hallo,
meine ausbildung ist täglich von 9-18Uhr. 2mal die woche habe
ich berufsschule (einmal 4 und das andere mal 5 stunden) jetzt
meine frage: wenn ich nach der schule noch in den betrieb
muss, darf ich dann schon um 17Uhr nach hause gehen (da ich ja
eigentlich dann an diesem tag schon um 8uhr mit der
berufsschule angefangen habe) außerdem würde mich
interessieren, ob ich an beiden tagen nach der schule noch in
den betireb muss oder ob ich einmal frei haben darf. es ist
nämlich so, dass ich an beiden tagen danach in den betrieb
muss.
Hi,
meine ausbildung ist täglich von 9-18Uhr. 2mal die woche habe
ich berufsschule (einmal 4 und das andere mal 5 stunden) jetzt
meine frage: wenn ich nach der schule noch in den betrieb
muss, darf ich dann schon um 17Uhr nach hause gehen (da ich ja
eigentlich dann an diesem tag schon um 8uhr mit der
berufsschule angefangen habe) außerdem würde mich
interessieren, ob ich an beiden tagen nach der schule noch in
den betireb muss oder ob ich einmal frei haben darf. es ist
nämlich so, dass ich an beiden tagen danach in den betrieb
muss.
hier die Regelung aus dem erwähnten JArbSchG:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/jarbschg/__9…
Es ist Dein gutes Recht, Dich auf diese Regelung zu beziehen und Deine Zeiten im Betrieb entsprechend zu gestalten. Allerdings ist die Frage, ob Du das wirklich machen solltest. Ein Azubi macht nur selten einen guten Eindruck, wenn ihm die Arbeitszeiten wichtiger sind als die Ausbildung an sich. Auch wenn Überstunden für Azubis eigentlich nicht erlaubt sind, hinterläßt Interesse und Fleiß einen besseren Eindruck als die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften für seine Arbeitszeiten.
Oder anders gesagt: Wer sich augenscheinlich für seine Tätigkeit interessiert und lieber eine Aufgabe zuende bringt, als möglichst pünktlich nach Gesetzeslage seinen Griffel fallen zu lassen, hinterläßt per se schon einmal einen guten Eindruck.
Gruß,
Christian
Hallo Sarah,
bei mir (und auch bei unserer jetzigen Azubi) war das so, dass die Schule nicht als volle Stunde bezahlt wurde, sondern eben nur als 45 min. Das heisst, wenn ich 5 Stunden Schule hatte waren das 3,75 Stunden real, obwohl ich um 7:30 Uhr Unterrichtsbeginn hatte und erst um 12:00 Uhr unterrichtsende war.
Ich glaube nicht, dass das so die regel ist, aber ich würde einfach mal nachfragen wie das in deinem Betrieb gehandhabt wird. Ich würde allerdings nicht drauf pochen, dass ich eine stunde früher heim darf (wie mein Vorredner sagte, macht das nicht unbedingt nen guten eindruck). Wenn du dich nicht traust, beim Ausbildungsleiter oder Chef zu fragen, frag doch Mitazubis aus älteren Lehrjahren oder Kollegen (die in der Fa. auch ausgebildet worden sind), wies bei denen ist/war.
Mit diesem Backround kannst dich dann immer noch von „oben“ absichern!
LG
Kat
keine Jugendliche!
hi christian,
bei sahra (lt. vika 19-20 Jahre) greift das jugendarbeitssschutzgesetz nicht.
azubis unter 18 j. unterliegen diesen regelungen und dürfen nach definierter zeit nicht mehr in den betrieb. azubis über 18j. werden wie jeder arbeitnehmer behandelt.
in vielen betrieben dürfen aber auch die über 18j. nach der schule heim.
ansonsten schließ ich mich an, daß man nicht unbeding drauf pochen sollte.
cu
alex
Hallo Alex
azubis unter 18 j. unterliegen diesen regelungen und dürfen
nach definierter zeit nicht mehr in den betrieb. azubis über
18j. werden wie jeder arbeitnehmer behandelt.
Nicht wenn sie Berufsschulpflichtig sind! Dann greift immer noch das JArbSchG!
Aber es ist immer wieder interessant zu hören, wie Azubi´s von ihrem Arbeitgeber ausgenommen werde.
Gruß Grüne
zeig mal wo das steht!!!
Nicht wenn sie Berufsschulpflichtig sind! Dann greift immer
noch das JArbSchG!
wo steht das?
Aber es ist immer wieder interessant zu hören, wie Azubi´s von
ihrem Arbeitgeber ausgenommen werde.
wie kommst du dadrauf?
cu
alex
Nicht wenn sie Berufsschulpflichtig sind! Dann greift immer
noch das JArbSchG!
Okay, das war etwas zu allgemein ausgedrückt.
wo steht das?
JArbSchG § 9 Berufsschule
(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen
- vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen,
die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
Aber es ist immer wieder interessant zu hören, wie Azubi´s von
ihrem Arbeitgeber ausgenommen werde.wie kommst du dadrauf?
Ich meinte eine Sache aus einem anderen Beitrag, bei dem der Arbeitgeber dem Azubi die Unterrichtszeit berechnet hat und dabei die Pausen ausklammerte.
Die meisten Jugendlichen sind froh eine Lehrstelle zu erhalten und riskieren gerade in ihrer ersten Zeit keinen Konflikt, obwohl sie theoretisch im Recht wären.
Gruß Grüne
hi,
(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am
Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen
nicht beschäftigen
- vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch
für Personen,
die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
aber wie alt ist ein jugendlicher? das ist das kernproblem.
ein jugendlicher ist max. 18 jahre alt, weil dann das jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr greift.
wie der name schon sagt sollen jugendliche geschützt werden.
und jetzt erzähl mir bloss nicht, daß ein 25 jähriger azubi, weil er in die berufsschule geht ins jaschg fällt!
Aber es ist immer wieder interessant zu hören, wie Azubi´s von
ihrem Arbeitgeber ausgenommen werde.wie kommst du dadrauf?
darum, vorsicht mit dem palaver
Ich meinte eine Sache aus einem anderen Beitrag, bei dem der
Arbeitgeber dem Azubi die Unterrichtszeit berechnet hat und
dabei die Pausen ausklammerte.
Die meisten Jugendlichen sind froh eine Lehrstelle zu erhalten
und riskieren gerade in ihrer ersten Zeit keinen Konflikt,
obwohl sie theoretisch im Recht wären.
ja klar der handwerksmeister hat nichts weiteres zu tun als jede 10 min pause zu kalkulieren um den azubi zu knechten.
Gruß Grüne
cu alex
ps: meine meinung zu den grünen kannst du aktuell im innenpolitik brett nachlesen.
da steht´s doch!!!
Hallo
(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am
Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen
nicht beschäftigen
- vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch
für Personen,
die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
Personen die über 18 Jahre alt und berufsschulpflichtig sind!
es ging mir hier nur um die Beschäftigung am selben Tag
aber wie alt ist ein jugendlicher? das ist das kernproblem.
ein jugendlicher ist max. 18 jahre alt, weil dann das
jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr greift.
wie der name schon sagt sollen jugendliche geschützt werden.
und Auszubildene
und jetzt erzähl mir bloss nicht, daß ein 25 jähriger azubi,
weil er in die berufsschule geht ins jaschg fällt!
ich hatte mich doch korrigiert, oder?
ja klar der handwerksmeister hat nichts weiteres zu tun als
jede 10 min pause zu kalkulieren um den azubi zu knechten.
Sag mal, bist Du ein ignorant, oder sowas? Man kanns ja auch mit Parodie ausdrücken, aber guck Dir den Alltag mal an. Auch Handwerksmeister suchen Lücken um am Ende effektiv mehr zu bekommen.
Gruß Grüne
ps: meine meinung zu den grünen kannst du aktuell im
innenpolitik brett nachlesen.
Ist das nen Witz?
statt zustimmung…
…hätt ich mich über einen stern, vom grünen, mehr gefreut!
nix für ungut!
cu
alex
… War leider so…
Hi Alex…
ja klar der handwerksmeister hat nichts weiteres zu tun als
jede 10 min pause zu kalkulieren um den azubi zu knechten.
Wie du weiter oben sicher auch gelesen hast, war das bei mir leider so… ;-/! Ich weiss allerdings, dass das in anderen Betrieben ganz anders gehandhabt wird… z.B. 5 Std. Schule = 5 Stunden arbeit oder noch besser; Berufsschüler muss (mangels FS) um 7 Uhr zum Bus (unterrichtsbeginn 7:30), und kommt um 13 Uhr nach hause (Unterrichtsende 12:00) = 6 Stunden arbeitszeit…! Alles schon dagewesen.
Bei mir wurden eben nur die schulstunden bezahlt (á 45 min) und meine chefin hat sich regelmäßig die mühe gemacht, in der schule anzurufen um nach ausgefallenen stunden und nachmittagen zu fragen… ;-/
Alles nich sooo net
Gruß
Kat
…hätt ich mich über einen stern, vom grünen, mehr gefreut!
Dafür das Du mich indirekt beleidigt hast?
unsere Diskussion kam nur zustande, wegen deiner Aussager weiter oben
in vielen betrieben dürfen aber auch die über 18j. nach der schule heim.
und da meinte ich, auch wenn es Anfangs etwas zu allgemein ausgerückt war, das es das Recht der über 18 jährigen Berufsschulpflichtigen ist. Du hingegen hast es als „faire“ Geste des AG´s bezeichnet
Gruß Grüne
PS. Ich bin „stock“ konservativ und halte von den Grünen und allen Roten überhaupt nicht´s
PS2: Wenn Du das Brett Innenpolitik des öfteren verfolgst, dann weißt Du auch, daß ich Hartz IV noch viel zu harmlos finde obwohl die Idee und das Konzept schon in Teilbereichen auf Besserung in unserem hoffnungslos aufgeblähten Sozialstaat hoffen lassen
…diskussion
Dafür das Du mich indirekt beleidigt hast?
wo?
unsere Diskussion kam nur zustande, wegen deiner Aussager
weiter obenin vielen betrieben dürfen aber auch die über 18j. nach der schule heim.
und da meinte ich, auch wenn es Anfangs etwas zu allgemein
ausgerückt war, das es das Recht der über 18 jährigen
Berufsschulpflichtigen ist.
ich glaube du hast es immer noch nicht verstanden.
ein über 18 jähriger fällt NICHT (negativ, verneinend, auf keinen fall, niemals) ins jugendarbeitsschutzgesetz punkt
Du hingegen hast es als „faire“
Geste des AG´s bezeichnet
ist es ja auch wenn ein 47jähriger azubi mit seinem 17 jährigen kollegen nach der berufsschule (zum bleistift wenn die schule nur 6 unterrichtsstunden dauerte) heimgehen darf, oder etwa nicht
Gruß Grüne
cu
alex
warum siehst du das mit dem grünen als beleidigung?
Dafür das Du mich indirekt beleidigt hast?
wo?
Das mit den Grünen habe ich so verstanden
ein über 18 jähriger fällt NICHT (negativ, verneinend, auf
keinen fall, niemals) ins jugendarbeitsschutzgesetz punkt
Begründe (Subsummiere) den §9 Abs.1 JArbSchG doch einmal bitte für mich. Ich kann es scheinbar nicht und verstehe nicht, warum hier über 18jährige extra erwähnt worden sind.
ist es ja auch wenn ein 47jähriger azubi mit seinem 17
jährigen kollegen nach der berufsschule (zum bleistift wenn
die schule nur 6 unterrichtsstunden dauerte) heimgehen darf,
oder etwa nicht
Ist ein 47jähriger der sich in der Ausbildung befindet berufsschulpflichtig?
Vielleicht, jedenfalls ist er nich mehr „noch“ berufsschulpflichitg.
Laut meiner Auffassung schließt das Gesetz über 18jähirge mit ein, die mit 17 die Ausbildung beginnen und mit 19 oder 20 beenden werden. Daher sind sie noch Berufsschulpflichtig da keine Unterbrechung erfolgte.
Konstruktive Kritik nehme ich gern an.
Gruß Grüne
warum siehst du das mit dem grünen als beleidigung?
weil ich es als Polysem betrachte
hi grüner,
Das mit den Grünen habe ich so verstanden
Begründe (Subsummiere) den §9 Abs.1 JArbSchG doch einmal bitte
für mich. Ich kann es scheinbar nicht und verstehe nicht,
warum hier über 18jährige extra erwähnt worden sind.
ich stell dir erst mal den geltungsbereich rein
(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,
- in der Berufsausbildung,2. als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter,3. mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind,4. in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis.(2) Dieses Gesetz gilt nicht1. für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich a) aus Gefälligkeit, b) auf Grund familienrechtlicher Vorschriften, c) in Einrichtungen der Jugendhilfe, d) in Einrichtungen zur Eingliederung Behinderter erbracht werden,2. für die Beschäftigung durch die Personensorgeberechtigten im Familienhaushalt.
d.h. (erster satz) … nicht 18 jahre
Ist ein 47jähriger der sich in der Ausbildung befindet
berufsschulpflichtig?
kommt drauf an wie viele jahre er vorher in der schule war
oder schau hier:
Die gesetzliche Schulpflicht besteht in Deutschland vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Kinder sind gesetzlich verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Die Pflicht, vollzeit die Schule zu besuchen, dauert bis zur 9. oder 10. Klasse. Danach besteht eine Pflicht zur Berufsausbildung, falls die allgemeine Schule (z.B. Gymnasium) nicht weiter besucht wird.
d.h der 47 jährige azubi ist nicht schulpflichtig und fällt damit raus.
ein gymnasiast, der abi hat und dann eine lehre macht ist nicht schulpflichtig.
Vielleicht, jedenfalls ist er nich mehr „noch“
berufsschulpflichitg.
Laut meiner Auffassung schließt das Gesetz über 18jähirge mit
ein, die mit 17 die Ausbildung beginnen und mit 19 oder 20
nicht immer
beenden werden. Daher sind sie noch Berufsschulpflichtig da
keine Unterbrechung erfolgte.
Gruß Grüne
cu
alex
… naja, …
hi grüner,
Das mit den Grünen habe ich so verstanden
Begründe (Subsummiere) den §9 Abs.1 JArbSchG doch einmal bitte
für mich. Ich kann es scheinbar nicht und verstehe nicht,
warum hier über 18jährige extra erwähnt worden sind.
Kannst Du auch Fragen beantworten oder nur palavern?
ich stell dir erst mal den geltungsbereich rein
(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die
noch nicht 18 Jahre alt sind,
Ja, Geltungsbereich. Warum sind sie extra erwähnt worden?
Warum kürzt Du raus, was Du nicht braucht und beantwortest nie direkt meine Frage?
Warum schreibst Du über Schulpflicht, obwohl wir über Berufsschulpflicht diskutieren?
Warum gehst Du auf Argumente nicht ein, sondern weichst aus oder behauptest nur plump das Gegenteil?
Warum bist Du so engstirnig auf dein Argument 18 Jahre aus, obwohl im Gesetz ganz klar auch Ältere eingeschlossen werden?
Warum bist Du nicht nochmal auf die Grünen eingegangen? Hatte ich etwa Recht mit meiner Vermutung?
Wie war das mit der Nettiquette?
Ich war doch glatt bereit mich überzeugen zu lassen, aber es fehlt Dir an Vermögen es bei mir zu schaffen. Ich werde diese Frage jetzt ins Rechtsbrett stellen und mir andere Meinungen anhören.
Auf deine Meinung lege ich keinen Wert mehr, solang Du das mit den Grünen nicht widerlegst.
Gruß Grüne
off-topic
Kannst Du auch Fragen beantworten oder nur palavern?
hast du auch ein bisschen anstand grüner?
hallo erstmal
Ja, Geltungsbereich. Warum sind sie extra erwähnt worden?
checkst dus nicht oder willst du nicht
weil das die personen eingrenzt für welche das gesetz zutrifft
Warum kürzt Du raus, was Du nicht braucht und beantwortest nie
direkt meine Frage?
hab ich doch
ich dachte das du das verstanden hast
sorry, deutsch ist nicht meine muttersprache
aber scheinbar bist du ein ganz korrekter penibler deutscher, der äußerst zuvorkommend gleich verbessern muß und sich immer so dämlich anstellen muß als ob man das nicht versteht wenn es nicht korrekt in deutschen Wort und schrift da steht
Wie war das mit der Nettiquette?
was soll damit sein?
Ich war doch glatt bereit mich überzeugen zu lassen, aber es
fehlt Dir an Vermögen es bei mir zu schaffen.
du kannst machen was du willst, aber scheinbar verträgst du es nicht wenn du unrecht hast
Ich werde diese
Frage jetzt ins Rechtsbrett stellen und mir andere Meinungen
anhören.
hoffentlich können die es besser formulieren. ich hab dort sofort verstanden was los ist
Auf deine Meinung lege ich keinen Wert mehr, solang Du das mit
den Grünen nicht widerlegst.
was willst du wiederlegt haben,
DIE GRÜNEN SIND PENNER UND SCHNARCHZAPFEN.
und du k m m
hab ich im innenpolitischen brett provokant gesagt.
Gruß Grüne
cu
alex
Anstand?
Kannst Du auch Fragen beantworten oder nur palavern?
hast du auch ein bisschen anstand grüner?
Selbstverständlich
cu alex
ps: meine meinung zu den grünen kannst du aktuell im innenpolitik brett nachlesen.
was willst du wiederlegt haben,
DIE GRÜNEN SIND PENNER UND SCHNARCHZAPFEN.
Du brachtest völlig zusammenhanglos deine Meinung zu den Grünen. Aufgrund meines Nutzernamens kann man das als Polysem betrachten.
Und ich vertehe es so!
und du k m m
Warum schreibst Du etwas hin, dass auf mich bezogen ist, das unverständlich ist?
Ist das Anstand?
checkst dus nicht oder willst du nicht
weil das die personen eingrenzt für welche das gesetz zutrifft
Wo hast Du denn den von mir angegebenen Passus jemals widerlegt?
Warum kürzt Du raus, was Du nicht braucht und beantwortest nie
direkt meine Frage?hab ich doch
Wo hast Du den §9, nach dem ich Dich mehrmals gefragt hatte, widerlegt. z.B so wie es im Rechtsbrett gemacht wurde
http://www.dgb-jugend.de/UNIQ10956969003046528/doc89…
vor 1997 war es nämlich noch so. Und da waren vorher auch nur Minderjährige im Geltungsbereich erwähnt.
ich dachte das du das verstanden hast
Ich verstehe nur, wenn man Argumente/Beweise/Link´s bringt. Nicht wenn irgendwer etwas behauptet ohne Beweise zu führen.
sorry, deutsch ist nicht meine muttersprache
aber scheinbar bist du ein ganz korrekter penibler deutscher,
der äußerst zuvorkommend gleich verbessern muß und sich immer
so dämlich anstellen muß als ob man das nicht versteht wenn es
nicht korrekt in deutschen Wort und schrift da steht
Ich habe mich nicht dämlich angestellt, sondern nur nach einen Beweis für deine Aussage gefragt.
Wie war das mit der Nettiquette?
was soll damit sein?
Das weißt Du genau.
du kannst machen was du willst, aber scheinbar verträgst du es
nicht wenn du unrecht hast
Doch, ich vertrage das ganz gut. Bei gegenläufigen Meinungen sollte man seine Beweisen und nicht nur schreiben, das es so ist.
was willst du wiederlegt haben,
DIE GRÜNEN SIND PENNER UND SCHNARCHZAPFEN.
Ich möchte hören, das es nich als Polysem gemeint war
und du k m m
das war das mit der Muttersprache, oder?
Gruß Grüne