Mal angenommen eine Privatperson hat etliche Jahre bei einen grossen Webspace Anbieter ein grosses Permium 5 Paket, viele Zusatzdomains und einen Webseitenersteller gemietet. Es wurde immer pünktlich gezahlt etc. also ein sehr guter Kunde.
Die Person hat für Internetzahlungen, einzugsermächtigungen etc. ein Extra Konto ohne Dispo.
Nun kahm es dazu das dieses Konto einmal nicht gedeckt war und so der Lastschrifteinzug nicht durchgeführt werden konnte.
Auf diesen Webspace wurden unter anderem eien Newsseite und Vereinsseite betrieben (Insgesamt 14 Domains).
Die Firma hat von der Person immer im vorraus den Betrag kassiert. Also erst Kassiert, dann Leistung erbracht.
Die Firma hat am selben Tag den Webspace der Person gesperrt. Die Seiten waren nicht zugänglich und auch kein Zugriff auf Daten etc. möglich.
Die Person/Kunde ruft an und frägt was hier los ist und wird vom Support sehr schroff angepflaumt, nicht gezahlt, etc. etc. Der Kunde bittet um sofortigen Zugriff auf seine Daten, auf wieder online stellung des Webspaces. Dieses wurde schroff verneint.
Im Vertrag steht: Wir weisen sie auf das neue Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 1.6.2000 hin. Mit Ablauf einer 30-Tage-Frist ab Rechnungstellung befinden Sie sich automatisch in Zahlungsverzug. (Wo steht den das im BGB?)
Also Nix mit sofort schliessen.
Die Person erst einmal auf sturr geschalten, weil vom Support angepflaumt und sehr mies behandelt, also erst einmal nicht bezahlt und schriftlich gefordert wieder zugang zur Internetseite zu bekommen.
Nehmen wir weiter an die Person zahlt die 210 Euro dann doch am 20.9 Die Rechnung. Am 25.9.2205 trifft wegen nicht zahlens (Was jedoch ja erfolgte) eine Kündigung zum 23.10.2004 ein.
Ok das Geld erst einmal weg, Leistung haben sie 0 erbracht dafür.
Seite weiterhin gesperrt.
Geen die Kündigung wurde kein Einspruch eingelegt.
Ein Brief mit der bitte unverzüglich die Daten der Seite zukommen zu lassen wurde geschickt (Nie Antwort)
Nun das Tolle, im November kommt wieder eine Mahnung für das nächste Quartal wieder 200 Euro.
Ein Brief wurde hingeschriben das der Vertrag gekündigt wurde, wegen nicht erbringen der Leistung das vorige Geld zurückerstat werden und wiederholt nach den Daten gefragt.
Kommen 2 Briefe vom Inkasso, Mahnung und ein Brief das keien Kündigung vorliegt.
Nehmen wir an die Person steht nun recht dumm da und weis nicht wie sie am besten vorgeht.
sie will auf jeden fall das schon gezahlte Geld wieder haben, da keien Leistung erbracht wurde und will auf keine Fall erneut etwas zahlen.
Wünschen würde sie sich auch eine Entschädigung für den Verlust der Daten. Zum erstellen wurde viel Zeit aufgewendet und nun auch nochmals auf dem neuen Webspace bei einer anderen Firma.
Die Person hat sehr viel Zeit investiert weil sie eventuell eine der Seiten später Gewerblich nutzen wollte und diese erst einmal aufgebaut / bekannt gemacht hat.
Wie könnte diese Person dann dies anmahnen / verlangen, was im BGB würde zum tragen kommen. Da es schon 2 mal teils angemahnt wurde gleich einen Mahnbescheit?
Was würde die Person bei einen Anwalt zahlen? 0,3 +20 Euro für Beratung?
Für eure fachliche Antwort / Information dieses (natürlich erfundenen
)Beispiels währe ich sehr dankbar.