Fragen Hompagerechnung. (Lang)

Mal angenommen eine Privatperson hat etliche Jahre bei einen grossen Webspace Anbieter ein grosses Permium 5 Paket, viele Zusatzdomains und einen Webseitenersteller gemietet. Es wurde immer pünktlich gezahlt etc. also ein sehr guter Kunde.

Die Person hat für Internetzahlungen, einzugsermächtigungen etc. ein Extra Konto ohne Dispo.
Nun kahm es dazu das dieses Konto einmal nicht gedeckt war und so der Lastschrifteinzug nicht durchgeführt werden konnte.
Auf diesen Webspace wurden unter anderem eien Newsseite und Vereinsseite betrieben (Insgesamt 14 Domains).
Die Firma hat von der Person immer im vorraus den Betrag kassiert. Also erst Kassiert, dann Leistung erbracht.

Die Firma hat am selben Tag den Webspace der Person gesperrt. Die Seiten waren nicht zugänglich und auch kein Zugriff auf Daten etc. möglich.

Die Person/Kunde ruft an und frägt was hier los ist und wird vom Support sehr schroff angepflaumt, nicht gezahlt, etc. etc. Der Kunde bittet um sofortigen Zugriff auf seine Daten, auf wieder online stellung des Webspaces. Dieses wurde schroff verneint.

Im Vertrag steht: Wir weisen sie auf das neue Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 1.6.2000 hin. Mit Ablauf einer 30-Tage-Frist ab Rechnungstellung befinden Sie sich automatisch in Zahlungsverzug. (Wo steht den das im BGB?)
Also Nix mit sofort schliessen.

Die Person erst einmal auf sturr geschalten, weil vom Support angepflaumt und sehr mies behandelt, also erst einmal nicht bezahlt und schriftlich gefordert wieder zugang zur Internetseite zu bekommen.

Nehmen wir weiter an die Person zahlt die 210 Euro dann doch am 20.9 Die Rechnung. Am 25.9.2205 trifft wegen nicht zahlens (Was jedoch ja erfolgte) eine Kündigung zum 23.10.2004 ein.

Ok das Geld erst einmal weg, Leistung haben sie 0 erbracht dafür.
Seite weiterhin gesperrt.
Geen die Kündigung wurde kein Einspruch eingelegt.
Ein Brief mit der bitte unverzüglich die Daten der Seite zukommen zu lassen wurde geschickt (Nie Antwort)

Nun das Tolle, im November kommt wieder eine Mahnung für das nächste Quartal wieder 200 Euro.

Ein Brief wurde hingeschriben das der Vertrag gekündigt wurde, wegen nicht erbringen der Leistung das vorige Geld zurückerstat werden und wiederholt nach den Daten gefragt.

Kommen 2 Briefe vom Inkasso, Mahnung und ein Brief das keien Kündigung vorliegt.

Nehmen wir an die Person steht nun recht dumm da und weis nicht wie sie am besten vorgeht.

sie will auf jeden fall das schon gezahlte Geld wieder haben, da keien Leistung erbracht wurde und will auf keine Fall erneut etwas zahlen.

Wünschen würde sie sich auch eine Entschädigung für den Verlust der Daten. Zum erstellen wurde viel Zeit aufgewendet und nun auch nochmals auf dem neuen Webspace bei einer anderen Firma.
Die Person hat sehr viel Zeit investiert weil sie eventuell eine der Seiten später Gewerblich nutzen wollte und diese erst einmal aufgebaut / bekannt gemacht hat.

Wie könnte diese Person dann dies anmahnen / verlangen, was im BGB würde zum tragen kommen. Da es schon 2 mal teils angemahnt wurde gleich einen Mahnbescheit?

Was würde die Person bei einen Anwalt zahlen? 0,3 +20 Euro für Beratung?

Für eure fachliche Antwort / Information dieses (natürlich erfundenen :smile: )Beispiels währe ich sehr dankbar.

Mal angenommen eine Privatperson hat etliche Jahre bei einen
grossen Webspace Anbieter ein grosses Permium 5 Paket, viele
Zusatzdomains und einen Webseitenersteller gemietet. Es wurde
immer pünktlich gezahlt etc. also ein sehr guter Kunde.

Die Person hat für Internetzahlungen, einzugsermächtigungen
etc. ein Extra Konto ohne Dispo.
Nun kahm es dazu das dieses Konto einmal nicht gedeckt war und
so der Lastschrifteinzug nicht durchgeführt werden konnte.
Auf diesen Webspace wurden unter anderem eien Newsseite und
Vereinsseite betrieben (Insgesamt 14 Domains).
Die Firma hat von der Person immer im vorraus den Betrag
kassiert. Also erst Kassiert, dann Leistung erbracht.

Die Firma hat am selben Tag den Webspace der Person gesperrt.

Ja AGB´s von deneb

Die Seiten waren nicht zugänglich und auch kein Zugriff auf
Daten etc. möglich.

Die Person/Kunde ruft an und frägt was hier los ist und wird
vom Support sehr schroff angepflaumt, nicht gezahlt, etc. etc.
Der Kunde bittet um sofortigen Zugriff auf seine Daten, auf
wieder online stellung des Webspaces. Dieses wurde schroff
verneint.

Ja mit Recht.
Besser gewesen wäre … ich überweise sofort vielen Dank.

Im Vertrag steht: Wir weisen sie auf das neue Gesetz zur
Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 1.6.2000 hin. Mit Ablauf
einer 30-Tage-Frist ab Rechnungstellung befinden Sie sich
automatisch in Zahlungsverzug. (Wo steht den das im BGB?)
Also Nix mit sofort schliessen.

Doch AGB

Die Person erst einmal auf sturr geschalten, weil vom Support
angepflaumt und sehr mies behandelt, also erst einmal nicht
bezahlt und schriftlich gefordert wieder zugang zur
Internetseite zu bekommen.

Machen die nicht -müssen die nicht – mit Recht.

Nehmen wir weiter an die Person zahlt die 210 Euro dann doch
am 20.9 Die Rechnung. Am 25.9.2205 trifft wegen nicht zahlens
(Was jedoch ja erfolgte) eine Kündigung zum 23.10.2004 ein.

Offenbar gekreuzte Vorgänge,

Ok das Geld erst einmal weg, Leistung haben sie 0 erbracht
dafür.

Nicht nur erstmal…

Seite weiterhin gesperrt.
Geen die Kündigung wurde kein Einspruch eingelegt.
Ein Brief mit der bitte unverzüglich die Daten der Seite
zukommen zu lassen wurde geschickt (Nie Antwort)

Leistung wird nicht mehr erbracht ein vertragloser Zustand.

Nun das Tolle, im November kommt wieder eine Mahnung für das
nächste Quartal wieder 200 Euro.

… eine Kündigung von denen (fristlos??? wenn ja) zum 23.10.2004 also nicht rechtens für November.

Ein Brief wurde hingeschriben das der Vertrag gekündigt wurde,
wegen nicht erbringen der Leistung das vorige Geld
zurückerstat werden und wiederholt nach den Daten gefragt.

Kommen 2 Briefe vom Inkasso, Mahnung und ein Brief das keien
Kündigung vorliegt.

Das Schreiben eine Kündigung zum 23.10.2004 liegt doch vor oder?

Nehmen wir an die Person steht nun recht dumm da und weis
nicht wie sie am besten vorgeht.

sie will auf jeden fall das schon gezahlte Geld wieder haben,

Keine Change , weil die 210 Euro für einen zurückliegenden Zeitpunkt waren.

da keien Leistung erbracht wurde und will auf keine Fall
erneut etwas zahlen.

Wünschen würde sie sich auch eine Entschädigung für den
Verlust der Daten. Zum erstellen wurde viel Zeit aufgewendet
und nun auch nochmals auf dem neuen Webspace bei einer anderen
Firma.

Keine Change

Die Person hat sehr viel Zeit investiert weil sie eventuell
eine der Seiten später Gewerblich nutzen wollte und diese erst
einmal aufgebaut / bekannt gemacht hat.

Wie könnte diese Person dann dies anmahnen / verlangen, was im
BGB würde zum tragen kommen. Da es schon 2 mal teils angemahnt
wurde gleich einen Mahnbescheit?

Fa muss nicht mahnen, weil die Zahl- Termine feststehen.

Ich sehe kaum Möglichkeiten.

Was würde die Person bei einen Anwalt zahlen? 0,3 +20 Euro für
Beratung?

Frag den Anwalt vorher was es kostet wenn er sich die Sache anguckt.

Jakob

Für eure fachliche Antwort / Information dieses (natürlich
erfundenen :smile: )Beispiels währe ich sehr dankbar.

Danke schon mal. Auch wenn ich natürlich gerne eine andere Antwort gehabt hätte :smile:, danke für deine Fachliche Antwort.

Nehmen wir an die Person ist stinke sauer weil Geld weg ist und sich doof behandelt wurde. Vor allem sind ja auch die ganzen Daten weg. Wie könnte die Person die Firma ärgern?

Auf Mahnbescheit warten, Einspruch einlegen udn dann erst bei einer Verhandlung das Kündigungsschrieben vorlegen? (Haben die ja sicher intern verschlampt)

Wegen der Daten vielleicht mal Computer Bild hilft anrufen?

Hätte dann noch eine Frage. Wenn in der AGB etwas steht das für mich schlechter ist als das BGB, oder flasch gegenüber dem BGB, ist doch die AGB im ganzen für mich als Privatperson nichtig. Bzw. Pasagen die für mich schlechter sind nichtig,

Grüsse Zoomi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

sag mal, du bist nicht zufällig bei webplus24 oder?

Ich kenne eigentlich nur einen Anbieter, der sich so benimmt.

Gruß

Peter

Danke schon mal. Auch wenn ich natürlich gerne eine andere
Antwort gehabt hätte :smile:, danke für deine Fachliche Antwort.

Nehmen wir an die Person ist stinke sauer weil Geld weg ist
und sich doof behandelt wurde. Vor allem sind ja auch die
ganzen Daten weg. Wie könnte die Person die Firma ärgern?

Besser nicht.

Auf Mahnbescheit warten, Einspruch einlegen udn dann erst bei
einer Verhandlung das Kündigungsschrieben vorlegen?

Besser nicht . Schadensminimierungspflicht.

Auf dem Widerspruch draufschreiben Gegner hat selbst zu xx.yy.zz Gekündigt.

(Haben die
ja sicher intern verschlampt)

Wegen der Daten vielleicht mal Computer Bild hilft anrufen?

Ja versuchen

Hätte dann noch eine Frage. Wenn in der AGB etwas steht das
für mich schlechter ist als das BGB, oder flasch gegenüber dem
BGB, ist doch die AGB im ganzen für mich als Privatperson
nichtig. Bzw. Pasagen die für mich schlechter sind nichtig,

Nicht unbedingt.
Deshalb gibt es ja die AGB halt Vertragsbedingungen.
Die kennst Du ja vorher.

Ist es die Firma mit der Luftschicht wie tropossphäre oder so???
Jakob

Grüsse Zoomi

Hallo!

Nach kurzem Durchlesen kann ich Dir zumindest zwei Antworten geben:

Das mit dem Verzug steht in § 286 Abs.3 BGB!

http://bundesreecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__286.html

Der Anwalt kostet, wenn ich richtig gerechnet habe (Gegenstandswert insgesamt ca. 400 Euro?) EUR 58,50 + Auslagen EUR 11,70 + USt EUR 11,23. Eventuell kommt noch eine Eingungsgebühr hinzu, EUR 67,50 netto.

Na klar, natürlich falscher Link!

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__286.html

Die Anwaltskosten beziehen sich übrigens auf die gesamte Tätigkeit mit Schriftwechsel etc. Die reine Beratung kostet EUR 24,75 netto.

Hallo Zoomi,

wegen der Daten mache dem Betroffenen keine Hoffnungen.
Im Bereich EDV-Leistungen ist es doch so, dass der Verlust von Dateien/Daten nicht zu Schadenersatz führt, wenn dem Anwender zugemutet werden kann, Datensicherungen anzufertigen.
Bei einer Homepage ist es doch a) absolut einfach und b) höchst ratsam, immer Datensicherungen zu haben.
Die Homepage-Dateien befinden sich normalerweise ja auf dem PC, auf dem mithilfe irgendwelcher Programme die Seiten erstellt wurden, und werden dann auf den Server hochgeladen.
Sollte es sich im vorliegenden Fall um ein anderes Verfahren handeln, sprich die Erstellung der Seiten wurde vom Internet-Serviceanbieter vorgenommen, muss der Inhaber der Seiten seine Daten eben durch Herunterladen auf seinem PC sichern.

Michael

Nehmen wir an die Daten sind ja noch da, der Webspace auch, nur ist keinerlei Zugriff darauf möglich.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]