Fragen im Bewerbungsgespräch/-bogen

Hallo,

ich wollte mal wissen, ob eine Firma bei einem Bewerbungsgespräch oder einem -bogen die Fragen stellen darf, ob ich Schulden habe und ob ich Offenbarungseide geleistet habe.

Ich bin arbeitslos und schreibe gerade Bewerbungen. Ja ich habe Schulden und es liegt auch ein Pfändungsbescheid vor.

Gruß Oliver

ich wollte mal wissen, ob eine Firma bei einem
Bewerbungsgespräch oder einem -bogen die Fragen stellen darf,
ob ich Schulden habe und ob ich Offenbarungseide geleistet
habe.

Nach Schulden darf der AG meines Wissens nicht fragen, aber nach einer eidesstattlichen Versicherung schon.

Ich bin arbeitslos und schreibe gerade Bewerbungen. Ja ich
habe Schulden und es liegt auch ein Pfändungsbescheid vor.

Den Pfändungsbescheid erhält der AG sowieso früher oder später, also erfährt er es besser von Dir.

Hi,

ich wollte mal wissen, ob eine Firma bei einem
Bewerbungsgespräch oder einem -bogen die Fragen stellen darf,
ob ich Schulden habe und ob ich Offenbarungseide geleistet
habe.

Nach Schulden darf der AG meines Wissens nicht fragen, aber
nach einer eidesstattlichen Versicherung schon.

wie meinte unser Dozent immer: es kommt darauf an :wink:

Solange der Arbeitgeber ein billigendes wichtiges Interesse an diversen Antworten hat, darf er sehr viel fragen… sogar nach Schwangerschaft (aber eben abhängig von der zu besetzenden Stelle)

Meines Wissens darf er schon nach Schulden fragen, wenn es die zu besetzende Stellung erfordert - sprich, wer z.B. mit x hundert Euro am Tag hantiert.

Ich bin arbeitslos und schreibe gerade Bewerbungen. Ja ich
habe Schulden und es liegt auch ein Pfändungsbescheid vor.

Den Pfändungsbescheid erhält der AG sowieso früher oder
später, also erfährt er es besser von Dir.

Das sowieso, sonst bekommt man in der Probezeit vielleicht gleich die Kündigung, wenn unverhofft ein Pfädungsbescheid über „Altlasten“ eintrudelt. Der AG sollte es auch wissen, da es für die Lohnbuchhaltung mehr Aufwand (wenn auch nur minimal?) erfordert.

Schönen Gruß
Silvia

Nein!
Hi,

Solange der Arbeitgeber ein billigendes wichtiges Interesse an
diversen Antworten hat, darf er sehr viel fragen… sogar nach
Schwangerschaft (aber eben abhängig von der zu besetzenden
Stelle)

Darf er nicht! Und zwar NIE!

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Schwa…

Zu Deiner Entlastung: Vor diesem Urteil gab es Ausnahmen :wink:

LG
Guido

Hallo Guido,

Solange der Arbeitgeber ein billigendes wichtiges Interesse an
diversen Antworten hat, darf er sehr viel fragen… sogar nach
Schwangerschaft (aber eben abhängig von der zu besetzenden
Stelle)

Darf er nicht! Und zwar NIE!
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Schwa…
Zu Deiner Entlastung: Vor diesem Urteil gab es Ausnahmen :wink:

Hat doch nichts mit der Diskriminierung des weiblichen Geschlechts zu tun, ist doch nun mal so, daß das ungeborene Kind gefährdet werden könnte…? (meine Meinung)

Aber ok, des Menschen Wille ist sein Himmelreich, sollen sich Schwangere auf potentiell gefährliche Stellen bewerben und evtl. einstellen lassen … mein ungeborenes Kind isses ja nicht

Danke für die Aufklärung, ich werd das mal weiterleiten :smile:

Schönen Gruß
Silvia
*irritiert*

Nene!
Hi!

Aber ok, des Menschen Wille ist sein Himmelreich, sollen sich
Schwangere auf potentiell gefährliche Stellen bewerben und
evtl. einstellen lassen … mein ungeborenes Kind isses ja
nicht

Du verstehst da etwas falsch! Wenn das Kind gefährdet ist, gibbet Beschäftigungsverbot! Aber das berührt die Unkündbarkeit nicht…

LG
Guido

Hallo,

danke für Eure Antworten. Habt mir sehr geholfen.

Gruß Olli