Hallo,
darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Adresse des Urlaubsortes einfordern, um den Urlaub überhaupt zu gewähren ?
Im aktuellen Fall will der Arbeitgeber unbedingt wissen, wo der Arbeitnehmer Urlaub macht. Bei Nichtnennung wird der Urlaub nicht gewährt.
Ist das zulässig ?
Danke für die Info, Gruß Ditschi