Hallo,
angenommen jemand möchte eine neue Stelle antreten und der potenzielle Arbeitgeber bittet um das Ausfüllen eines Fragebogens um z. B. persönliche Daten (Name, berufl. Werdegang etc.) abzufragen.
Sind dort Fragen zur sexuellen Gesinnung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder finanziellen Situationen bezüglich Abtretungen von möglichen Einkommen an Dritte erlaubt?
Grüße
Manus
nicht alles
In einem Bewerbungsgespräch sind Fragen zulässig, welche für die Arbeit relevant sind. Dies sind beispielsweise Fragen zur Ausbildung, zu Erfahrungen, zu beruflichen Zielen. Unzulässig sind Fragen aus Bereichen wie politische Gesinnung, religiöse Zugehörigkeit, Sexualität, Familienplanung, Finanzen, Gesundheit, wenn diese zur Erfüllung der Aufgaben nicht relevant sind.
Fragen, welche nicht arbeitsplatzrelevant sind, müssen nicht beantwortet werden. Die Bewerbenden haben in solchen Situationen auch ein „Notwehrrecht der Lüge“. Die Frage beispielsweise, ob eine Bewerberin schwanger sei, darf nicht gestellt werden.
AUSSER…
… und nach denen wird hier sehr viel gefragt… es handelt sich um Tendenzbetriebe…
Gruss Ivo