ein freundliches hallo an alle interessierten.
frage:meine frau hat eine 5 tage arbeitswoche,muß aber für jede woche urlaub einen samstag mitrechnen. ist das rechtens??
Hallo,
(Standardantwort:smile: es kommt darauf an. Und zwar darauf, ob ihr Urlaubsanspruch in Arbeitstagen oder in Werktagen bemessen ist. Das steht normalerweise im Arbeits-, Ausbildungs- oder Tarifvertrag, eventuell ergänzt durch Betriebsvereinbarungen. Wenn da nichts (oder etwas Nichtiges) geregelt ist, dann gilt das BUrlG oder das JArbSchG. Bei Arbeitstagen zählt der Samstag nicht, bei Werktagen schon.
Gruß, FAQ