Fragen nach Erwerb einer Wohnung: Rechtsansprüche

Hallo zusammen,
wir haben im vergangenen Jahr eine renovierte Altbauimmobilie in Wiesbaden erworben. Im Kaufpreis enthalten war unser Anteil/Sondereinlage zum Bau eines Außenaufzuges und für die Restaurierung der Balkone an der Hausfront.
Beide „Bauvorhaben“ wurden bereits im letzten September bei der Eigentümerversammlung einstimmig beschlossen und uns wurde die Wohnung quasi mit renovierten Balkonen und Aufzug verkauft. (Allerdings wurde uns der Beginn der Baumaßnahmen nur mündlich für Frühjahr 2011 zugesagt, sobald es keinen Bodenfrost mehr gibt.)
Zum 01.03. sind wir eingezogen und bekamen in den letzen vier Wochen nach und nach einen besseren Eindruck in die tatsächliche Lage im Haus.
2 Wohnungen stehen zur Zeit leer, mindestens eine davon wird zwangsversteigert. Allerdings hat sich hier eine Maklerin vor die Bank geschaltet, welche die Wohnung gerade, genau wie unsere…INKLUSIVE Eigentümeranteil für Balkone und Aufzug zu verkaufen versucht.
Scheinbar wird es nicht zu einem Baubeginn irgendwelcher Maßnahmen kommen, bevor beide Wohnungen wieder verkauft sind und die Eigentümer bereit sind die Sonderleistungen zu zahlen.

Soviel zum Hintergrund…jetzt zu den Fragen:
Welchen Rechtsanspruch haben wir auf die im September beschlossenen Vorhaben? Gibt es Umsetzungsfristen innerhalb derer beschlossene Punkte umgesetzt werden müssen?
Die Baumaßnahmen sind bereits in der Teilungserklärung vermerkt und Baugenehmigungen liegen auch vor!
Am Donnerstag haben wir die nächste/erste ETV und es stehen unter anderem eine Änderung des Verteilerschlüssels für die Nebenkosten (Aufzug) und die erstmalige Bildung von Rücklagen (dringend notwendig) auf der Tagesordnung.
Was ist hier üblich? Wir sind 10 Parteien in 4 Stockwerken.

Vielen lieben Dank für Ratschläge und Tipps!
Yvonne Schäfer

hallo Yvonne.
es tut mir leid aber ich kann ihnen in dem fall leider nicht erfahrungsgemäs weiter helfen.

hallo Yvonne.
es tut mir leid aber ich kann ihnen in dem fall leider nicht
erfahrungsgemäs weiter helfen.

Kein Problem. Trotzdem vielen lieben Dank! :0)

Hallo Yvonne,
also mit einem Rechtsanspruch sieht es wohl eher mies aus. Das wäre so, als wenn die zwei Besitzer eines Doppelhauses sich streiten, wann das Dach neu gedeckt werden soll.
Klar könnte man einen Rechtsstreit anstrengen, aber der müsste sich gegen die anderen Miteigentümer richten, kann dauern und was dabei ran kommt…?
Besser wäre es, die anderen zu fragen. ob die den Aufzug denn ebenfalls haben wollen. Dann kann auf der nächsten Versammlung beschlossen werden (was unbedingt ins Protokoll muss!), dass das in Gang kommt- voraus gesetzt, es ist genug Geld dafür da.
Den neuen Eigentümern, die die Wohnungen erst noch zwangsersteigern müssen, dürfte es willkommen sein, dass ein Aufzug mit drin ist- das hebt den Wert. Nur: an wen geht denn deren Kaufpreis? An die Ex-Eigner? Die haben doch wohl kein Geld. Eine Bank? Die interessiert kein Fahrstuhl.
Es kann also sein, dass dafür neues Geld her muss. Umsetzungsfristen etc. kann man beschließen, aber die Ausführung liegt in Händen der Gemeinschaft. Und wenn es darin zu Klagen kommt, ist es irgend wann keine mehr. Da halte ich es für besser, neues Geld einzulegen. Sonst kommt Ihr jeden Abend mit Grummeln im Magen heim und der Aufzug kommt nicht.
Ganz wichtig: solch große Aufträge erst vergeben, wenn genug Geld vorhanden ist!
Hoffentlich hilft Euch das ein wenig.
Viele Grüße
Henning

Hallo Yvonne,
schwierige Lage in deiner WEG.
Zu den Fragen:Ihr habt Rechtsanspruch auf die Umsetzung solange bis die ETV den Beschluss widerruft!
Wenn Widerruf, dann Rückzahlung des Anteils betragen, ist hoffentlich im Kaufvertrag explizit aufgeführt!
Die Umsetzung sollte innerhalb der Frist der Baugenehmigung erfolgen ansonsten muss neue Baugenehmigung eingereicht werden.
Da in der nächsten ETV die Nebenkostenverteilung ansteht wird der Baubeginn wohl demnächst erfolgen.
Der Verwalter tut gut daran den Verkauf aller Wohnungen abzuwarten, da dies für alle Parteien die günstigste Lösung ist.
PS: Ich als potentieller Käfer würde keinen Anteil für den Aufzug bezahlen, dies ist Sache des Vormieters, da der Beschluss vor meiner Zeit als Eigentümer lag.
Der Makler will natürlich das Gegenteil ist natürlich besser für alle anderen Eigentümer.
Rechne mal damit, daß noch " Nachschusskosten" wegen der Baumaßnahme zukommen.
Wenn Rücklage gebildet wird, hohen Betrag einplanen wenn alle Eigentümer diesen zahlen können, ansonsten vorerst mal niedrige Rücklage einziehen, was aber zusätzliche Sonderumlagen bedeuten kann.
Hoffentlich ist die Mehrheit der Eigentümer wenigstens einer Meinung ansonsten könnt ihr Euch auf viele auseinandesetzungen freuen!
Wer ist der Verwalter der Anlage und wie lange läuft sein Vertrag?
Gruss Hermann

Vielen lieben Dank für die Antworten…ich befürchte es wird bei uns wirklich alles etwas komplizierter… :0(

Beschlossen ist schon alles…und die Baugenehmigung musste auch schon einmal verlängert werden…ich verstehe einfach nicht, dass die anderen Leute hier im Haus nicht auch daran interessiert sind das Haus wieder in Schuss zu bringen…abgestimmt ist es…aber keiner kommt in die Puschen…auch Angebote von Baufirmen liegen bereits seit Jahren vor…

Naja…dann warten wir wohl mal die ETV am Donnerstag ab.

Lieben Dank noch einmal für die Antworten!!!

Hallo
Ihr habt alles mit dem Kaufpreis notariell beurkundet und dann bezahlt. Sollte keine Frist bis wann die Fertigstellung zu geschehen hat im Kaufvertrag vermerkt sein dann sollte dies eigentlich auf der Eigentümerversammlung beschlossen wurden sein.Dazu muss es ja Protokolle geben. Die nächste Eigentümerversammlung wird hier sicher Klarheit bringen. Das die Nebenkostenvorauszahlungen auf Grund des Fahrstuhls angepasst werden müssen ist klar. Für die zu bildenden Rücklagen werden im Schnitt zwischen 20 Cent pro m² und Monat bei Neubau/neu Saniert bis 3 Euro pro m² und Monat für absoluten nichtsanierten Altbau, wo viel zu tun ist., angesetzt. Die Höhe bestimmt die Mehrheit der Eigentümerversammlung. Dies ist aber normal und und das Guthaben gehört euch ja mit. Achtung wenn man die Wohnung verkauft dann kann man seine gebildete Instandhaltungsrücklage nicht rausnehmen, Sie geht mit auf den neuen Eigentümer über. Sollte man beim Kaufpreis beachten. Ihr solltet mal nachfragen warum noch nie Rücklage gebildet wurde von beginn an und wenn ja wo ist Euer Anteil ? Es soll schon vorgekommen sein das diese Rücklagen irgendwie verschwanden durch häufige Eigentümerwechsel.

Viele Grüße Olaf

Tut mir leid, dass ich nicht früher geantwortet habe, hatte hier viel um die Ohren. Kann auch leider nicht viel dazu sagen, außer dass Sie Rechtsanspruch auf das haben, was Ihnen schriftlich vorliegt. Also wenn im Vertrag die Baumaßnahmen enthalten sind, müssen diese auch vorgenommen werden. Mündliche Terminzusagen nützen Ihnen leider nichts.

Aber ich denke, da die Anfrage schon eine Weile her ist, hat sich Ihr Problem vielleicht schon gelöst.

Viele Grüße