Hallo!
Meine Wohnung brannte unverschuldet aus. Laut kripo: Techn. Defekt am Fernseher. Hierzu 4 Fragen.
- Muss ich während der Sanierung Miete zahlen (ca. 2-3 Monate)?
- Muss ich die Reinigungsfirma zahlen? (850Euro)
- Darf der Vermieter nach der Sanierung die Miete erhöhen?
- Darf ich jetzt fristlos kündigen? (Z.B. mit der Begründung, dass es keinen fixen Termin zum Wiedereinzug gibt)
Vielen Dank im Voraus!
Hallo!
Meine Wohnung brannte unverschuldet aus. Laut kripo: Techn.
Defekt am Fernseher. Hierzu 4 Fragen.
- Muss ich während der Sanierung Miete zahlen (ca. 2-3 nein, da die wohnung nicht genutzt werden kann.
Monate)?
- Muss ich die Reinigungsfirma zahlen? (850Euro)
kann deine versicherung übernehmen, haftpflicht
- Darf der Vermieter nach der Sanierung die Miete erhöhen? nein, auf keinen fall. sanierung ist immer sache des vermieters
- Darf ich jetzt fristlos kündigen? (Z.B. mit der Begründung,
dass es keinen fixen Termin zum Wiedereinzug gibt)
Eigentlich nicht…
Vielen Dank im Voraus!
MfG
Hallo Max,
leider kann ich dir deine Fragen nicht rechtlich beantworten.
Nur wenn der Brand unverschuldet ausgebrochen ist, dann haftet die Gebäudeversicherung des Vermieters für den Schaden und du solltest dich mit deinem Vermieter auseinandersetzen. Da wird es bestimmt eine akzeptable Lösung für beide Seiten geben.
Viel Erfolg
lg Claudia
Der Wohnungsbrand hat m.E. mit dem Mietvertrag nichts zu tun.
Also muss die Miete weiter gezahlt werden und eine Mieterhöhung kann auch nur nach den gesetzl- Vorschriften erfolgen, und da ist von solchen Ereignissen keine Rede. Dasselbe gilt für eine Kündigung Ihrerseits.
Die Reinigungskosten müssen Sie natürlich auch selbst bezahlen. Es sei denn, Sie haben eine entsprechende Versicherung, die dafür aufkommt.
Sie sprechen von „unverschuldet“. Solange Sie keinen andren als Schuldigen haftbar machen können, müssen Sie alle Kosten selbst tragen.
Vielleicht können Sie dem Hersteller ein Verschulden nachweisen?
Wenn Sie ein elektrisches Gerät wie einen Fernseher betreiben. müssen Sie für die davon ausgehenden Gefahren haften, genau wie bei einem Auto.
Deshalb empfiehlt es sich immer, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Ich hoffe, Sie haben eine.
MfG
J.W.