Fragen rechtlich anfechtbar?

Hallo,

Im Freundeskreis gab es folgende Diskussion:
Können Fragen an Personen nach einer ehemaligen Zugehörigkeit zu einer krimminellen Vereinigung als „üble Nachrede“ rechtlich "verklagt werden?
Mit besten Dank im voraus

teddy

Hallo,

wenn Du so etwas öffentlich machst wohl schon. Es sei denn, diese Zugehörigkeit ist offiziell z.B. über durch ein Gerichtsurteil festgestellt.

Gruß
hps

Hallo,

wenn Du so etwas öffentlich machst wohl schon. Es sei denn, diese Zugehörigkeit ist offiziell z.B. über durch ein Gerichtsurteil festgestellt.

Wenn es durch ein Gerichtsurteil festgestellt ist, braucht man ja nicht mehr fragen? Oder habe ich den UP falsch verstanden?
Die Frage sollte doch z. B. lauten: Waren sie Mitglied einer kriminellen Vereinigung/ der kriminellen Vereinigung XY?
Diese Frage wäre also öffentlich gestellt, rechtlich angreifbar (ich nehme an, das ist mit anfechtbar gemeint)?

Grüße

@ El Buffo

Du hast es richtig verstanden. Es geht genau um die Fragestellung. Wenn es beweisbar wäre , bräuchte ja niemand fragen.

Hallo,

Du hast es richtig verstanden. Es geht genau um die Fragestellung. Wenn es beweisbar wäre , bräuchte ja niemand fragen.

Dann ist sie rechtlich auch nicht erfolgreich angreifbar. Etwas anderes wäre es möglicherweise, wenn es eine rhetorische Frage nach der Art wäre: Sie waren doch Mitglied bei der kriminellen Vereinigung?

Grüße