Hallo, allerseits!
Mich quält schon seit Langem eine grundsätzliche Frage: Wie sieht es denn beim Thema „Copyright“ aus, wenn eine Sendung zuerst auf Sender x, später dann jedoch auf Sender y (wobei Sender y zu einer Gruppe, zu der auch Sender x gehört, gehört) ausgestrahlt wird? Beispiel: Pro7 (zur SevenOne Intermedia GmbH gehörig) gehört in eine Gruppe mit z. B. Sat. 1, VIVA etc. RTL gehört zusammen mit n-tv, N24 und, und, und.
Kann man grundsätzlich sagen, dass eine Sendung IMMER Copyright des Erstausstrahlungs-Senders ist (Copyright Sender x)? Und wie ist das mit Texten rund um diese Sendung: Sind diese dann immer Copyright jenen Senders, dem auch die Internetpräsenz, auf der der Text zur Sendung steht, gehört?
Würde mich über Antworten freuen! Danke.