Hallo,
mich würde mal folgendes interessieren:
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Person A arbeitete ehrenamtlich für eine ausländische Universität und vermittelt dorthin Studenten um den Sprachkurs zu besuchen. Für diese Tätigkeit erhält Person A eine Aufwandsentschädigung. In welchem Land muss diese versteuert werden? Wenn in D, wie wird es dann betitelt.
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Person A überlässt den eigenen Pkw Person B unentgeltlich über. Person B ist freiberuflich tätig und verrechnet die Geschäftsfahrten nicht mit 30 cent. Jedoch möchte Person B die Parkgebühren als Geschäftsausgaben abzugsfähig gelten machen. Ist es dafür notwendig eine Auflistung der Fahrten zu machen oder wie muss das nachgewiesen werden?
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Person B ist freiberuflich tätig. Ab Juli ist der Hauptwohnsitz im EU-Ausland und von ca. 12 Monaten ist Person B ca. 5 Monate in D und arbeiet dann freiberuflich. Ist es notwendig diesen Wandel dem FA mitzuteilen, dass ab 1. Juli die freiberufliche Tätigkeit ein Nebenerwerb darstellt?
Vielen Dank.
Grüße
Lara