Fragen über Fragen

Guten Tag,

Ich möchte mir durch eine Nebentätigkeit etwas Geld dazu verdienen und das auf Dauer ausbauen - sprich dass ich in einigen Jahren davon Leben kann, falls es möglich ist.
Und zwar setze ich mich mit z.B. Gaststätten, Bauunternehmen zusammen (kurz gesagt Firmen) und erarbeite gemeinsam entwürfe, erstelle und gestalte darauf hin Internetpräsenzen die die Firma (das ist ja auch der zweck der sache) optimal repräsentieren soll. (Habe bereits viele Interessenten dank bekanntenkreis)
Ich persönlich Designe und Programmiere Internetpräsenzen schon seit einigen Jahren, habe aber dennoch keine Ausbildung in diesem Bereich…dürfte ich trotzdem ins Kleingewerbe gehen (oder läuft das als Freiberufler?)
Dies läuft alles Über meinen eigenen Namen und würde es gerne so machen dass ich monatlich einen Gewissen Betrag „kassieren“ möchte der die aufwands- so wie die Server Kosten und sonstiges deckt.
Darf ich als einzelperson das Geld monatlich einbeziehen? Oder besser Gesagt was benötige ich um dies zu dürfen? (Lastschriftverfahren?)
Ebenfalls stellt sich mir die Frage ob ich, falls ich kein (Klein)unterhnehmer bin, Rechnungen ausstellen darf.
Ich möchte diesbezüglich keinesfalls unseriös wirken - alles was ich ausstelle soll schließlich seine ordnung haben!
Bis was für ein „Einkommen“ muss ich nichts versteuern?
Kann ich die Fahrtkosten für Kundenfahrten als Freiberufler/Kleinunternehmer erstattet bekommen?

Würde mich über eine Antwort freuen :smile:

Wandler

Moin Wandler,

ich kann nur raten:

  • schau mal in´s Archiv: Selbstständigkeit, Existenzgründung u.ä.

  • besuch ein Existenzgründerseminar, leider ist die Spannweite der Qualität und Dauer von bis, ich habe ein sehr gutes besucht, habt aber auch 6 Wochen gedauert. Es gibt aber auch Tagesveranstaltungen. Schau beim Arbeitsamt, IHK. U.U kosten einige Kurse etwas, auch dies ist von - bis.

  • bestell das Heft „Starthilfe“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

http://www.bmwi.de

das Heft ist recht gut, ich glaube sogar herunterzuladen oder als CD kostenlos zu bestellen (hab ich jetzt nicht überprüft)

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Hallo,
wenn du die Server Kosten berechnest bist du nicht mehr Freiberuflich tätig, d.h. du müsstest ein Gewerbe anmelden. Als Kleinunternehmer brauchst du bei einem Umsatz unter 17500€ im Jahr keine Umsatzsteuer ausweisen, d.h. Umsatzsteuervoranmeldung entällt.
Auch die „Buchführung“ ist als Kleinunternehmer sehr einfach (Einfache Einnahmen Überschuss Rechnung). Hier: http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/ebay-handel… gibt es Tipps für Kleinunternehmer.
Schließe mich ansonsten meinem Vorredner an, schau dir entsprechende Seiten mit Tipps an. Ist alles nicht ganz einfach, aber auch nicht wahnsinnig kompliziert.
Viel Erfolg!

Darf ich als einzelperson das Geld monatlich einbeziehen? Oder
besser Gesagt was benötige ich um dies zu dürfen?
(Lastschriftverfahren?)
Ebenfalls stellt sich mir die Frage ob ich, falls ich kein
(Klein)unterhnehmer bin, Rechnungen ausstellen darf.
Ich möchte diesbezüglich keinesfalls unseriös wirken - alles
was ich ausstelle soll schließlich seine ordnung haben!
Bis was für ein „Einkommen“ muss ich nichts versteuern?
Kann ich die Fahrtkosten für Kundenfahrten als
Freiberufler/Kleinunternehmer erstattet bekommen?

Würde mich über eine Antwort freuen :smile:

Wandler

Hi,
die meisten Deiner Fragen werden beantwortet, wenn Du mal diese Seiten durchliest: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Gewerbe/Freiberuf ist eine Sache. Das richtet sich nach Art der Tätigkeit:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php
Bei Deinem „Mix“ sieht es ehernach Gewerbe aus.

Unternehmen/Kleinunternehmen ist eine ganz andere Baustelle; da geht es um die umsatzsteuerliche Behandlung.
Bei den hier aufgezählten Kunden und Tätigkeiten macht die Kleinunternehmerregelung vermutlich weniger Sinn.
Argumente:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#mit_mehrwer…

Darf ich als einzelperson das Geld monatlich einbeziehen? Oder
besser Gesagt was benötige ich um dies zu dürfen?
(Lastschriftverfahren?)

Mit schriftlichem Einverständnis der Kunden (kleiner Vertrag) sollte das funktionieren.
Alternative bei Leuts, die nicht abbuchen lassen möchten:
Zahlung im Voraus am Jahresanfang;
keine Zahlung - Homepage wird abgeschaltet.

Ebenfalls stellt sich mir die Frage ob ich, falls ich kein
(Klein)unterhnehmer bin, Rechnungen ausstellen darf.

Auch eine Privatperson kann in Einzelfällen eine Rechnung stellen.
Es darf aber (wie beim KleinU.) keine MwSt drauf.

Ich möchte diesbezüglich keinesfalls unseriös wirken - alles
was ich ausstelle soll schließlich seine ordnung haben!

Gut so, - sonst Ärger mit dem Finanzamt.

Bis was für ein „Einkommen“ muss ich nichts versteuern?

Wenn das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt (7600ungrad Euro)

Kann ich die Fahrtkosten für Kundenfahrten erstattet bekommen?

Mit Privat-PKW 0,30€ pro gefahrenem km.

Gruß JK