Fragen über Krankenversicherung

könnte sein dass man exmatrikulation bekommt wenn man nicht krankenversicherungs monatlicher betrag nicht zahlt?(3 bis 4 monate…)oder kann man dann noch was machen?
Und was für eine rechte hat noch der person oder besser gesagt der/die Student/in?
danke
lg bassasxvi

Hallo!

In Deutschland muss man immer krankenversichert sein - das ist eine Pflichtversicherung und auch die Unis müssen sich dies nachweisen lassen. Inwieweit die Universität Dich exmatrikuliert, wenn Du nicht versichert warst, weiß ich nicht, das kann Dir nur die Universität beantworten und nicht eine Krankenversicherung. Ich würde Dir empfehlen, dort einmal nachzufragen und die offenen Krankenversicherungsbeiträge nachzuzahlen, damit Du Schlimmeres abwenden kannst.

Viel Erfolg!

Hallo bassasxvi,

ja, das ist richtig. Wenn Du die Beiträge nich zahlst ist die Krankenkasse verpflichtet dieses der Uni/Hochschule zu melden, was dann Deine Exmatrikulation zu Folge hat. Auf die schnelle finde ich zwar die gesetzliche Grundlage nicht, fakt ist aber, dass die Krankenkasse dazu berechtigt ist, ja sogar zwingend so handeln MUSS, da es sich um eine gesetzl. Vorgabe handelt.

Du solltest Dich schnellstens mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Oft lassen die in Punkto Ratenzahlung mit sich reden. Wenn du die Beiträge dann auch zahlst, kann die Kasse das auch wieder an die Uni/Hochschule melden.

Gruß
Strumi

Hallo Bassasxvi,
dies ist richtig. Wenn du die KV/PV-Beiträge nicht zahlst, geht eine Mitteilung an deine Uni/FH raus. Exmatr. ist dann die Folge! Was du tun kannst? Ruf deine Kasse an, mach ein Zahlungsvorschlag und bitte deine Kasse der Uni/FH eine entsprechend zu informieren.

Viel Glück!

Kla69

Hallo! Der Abschluss und die Aufrechterhaltung der Krankenversicheurng ist für ein Student Pflicht. Wer seine Versicherungsbeiträge nicht bezahlt, kann exmartikuliert werden.

Hier sollte sofort mit der Krankenkasse gesprochen werden.

Beste Grüße,
Jw

Hallo,

ja stimmt, wenn Sie die Beiträge nicht zahlen, muss das die gesetzliche Krankenversicherung an die Hochschule weiter melden.
Zuerst würde ich mit der Krankenkasse sprechen, und ggf. eine Ratenzahlung vereinbaren. Dann bekommen sie wieder eine Versicherungsbescheinigung für die Hochschule.
Mfg
Christian