Hmmmm…
Hallo Goosi,
bin ich
nicht der Meinung, daß der neue AG auf einen bevorstehenden
Wehrdienst hingewiesen werden sollte. Wenn er danach gefragt
wird, darf er das zwar nicht verschweigen, aber warum sollte
er von sich auf darauf hinweisen?
Nun ja, weil ich als Arbeitgeber äußerst „sauer“ reagieren würde, wenn mir dieses jemand verschweigen würde- auch wenn ich nicht explizit nachgefragt hätte. Das Problem war ja bekannt.
Wir sollten m.E. so langsam einmal von der „Arbeitgeber- und Arbeitnehmer Mentalität“ hier in der BRD Abstand gewinnen.
Es zeigt sich immer deutlicher, leider erst nur in anderen Nationen, daß es hier auf ein Hand in Hand arbeiten (Teamwork) ankommt. Mit Offenheit im Team kommst du in vielen Dingen weiter, als mit der bewussten Täuschung des Teams.
Männer Wehrdienst leisten müssen und wenn der AG nicht fragt
ob der bereits geleistet ist - selbst schuld…
siehe Mentalität, damit kommen wir auf die Dauer nicht weiter.
Wegen der Musterung braucht sich Dein Sohn noch keine Gedanken
machen - die hat mit der Einberufung erst mal nichts zu tun.
soweit richtig
Hat Dein Sohn denn eine Auflage sich nach Rückkehr in die BRD
beim KWEA zu melden? Wenn nicht, würde ich es auch nicht tun
und hoffen, daß er schlicht vergessen wird. Die Chancen dafür
stehen meines Wissens (ist allerdings ca. 1-2 Jahre alt)
derzeit sehr gut.
Da er sich mit der Erlaubnis des KWA in der USA aufhält unterliegt er offensichtlich schon der Wehrüberwachung und hat sich zu melden.
Der Staat hat schlichtweg das Problem, nicht
alle Wehrpflichtigen unterbringen zu können.
darauf würde ich mich keinesfalls verlassen.
Hier kommt dann das Stichwort „Wehrgerechtigkeit“ ins Spiel:
Sollte er nicht vergessen werden, kann er mit Hinweis auf die
Ausbildung eine Rückstellung beantragen. Wenn sich an den
Verhältnissen nichts geändert hat (Zahl Wehrpflichtige zu
Stellen), hat er gute Chancen - notfalls die Rückstellung
einklagen, denn es ist nicht einzusehen, daß einer aus der
Ausbildung gerissen wird während andere ihren Dienst überhaupt
nicht leisten müssen.
Dazu ist zu bedenken, dass er ja schon die erste (Aus)bildung hinter sich hat.- Studium.
Die Pflicht zur Rückstellung besteht nur in der ersten Ausbildung, alles weiter ist KANN.
Im Moment würde ich mir noch keine großen Sorgen machen,
sondern erst einmal abwarten und planen als ob der WD
entfiele. Notfalls könntest Du ein Beratungsgespräch mit einem
Anwalt vereinbaren. Aber wie gesagt, ich sehe keinen Grund
warum er seine Ausbildung nicht abschließen sollte (ich wurde
mehrfach zurückgestellt - einmal sogar EINEN Tag vor
Dienstantritt).
Sorgen sollte man sich überhaupt nicht machen, Gedanken schon und gegebenenfalls auch intervenieren.
Die erste Ausbildung ist mit dem Studium abgeschlossen. Alles weitere sind Weiterbildungen oder zusätzlich Ausbildungen. Leider geht der deutsche Staat hier streng nach §§ vor.
Oftmals sind Gespräche im Vorfeld wirkungsreicher. Auch die Beamten sind nur Menschen und reagieren auch so. Hat der zuständige Sachbearbeiter einen schlechten Tag, dann schickt er dich erst einmal und denkt später noch einmal drüber nach.
Alles weitere geht auf das Kto. Risiko und kann auch schiefgehen.
Gruß
der Alex
P.S. auch mich haben die Feldjäger am verlassen des KWA bei der Musterung gehindert, ich hatte damals einen kurzfristigen, sehr wichtigen Locationtermin aber der Bereichsleiter hatte einen schlechten Tag:wink:.