Fragen wegen Arbeitsvertrag

Mal angenommen man bräuchte in einem Arbeitsvertrag verscheidene Passus. Wie währen sie rechtens, wie vormulierbar?

Alskohol.
Kein Alkohol während der Arbeitszeit (Bayern).
Führen von Firmenfahrzeugen (Auto-Stapler) 0,0 Alkohol (Ob beruflich oder Privat).
Falls jemand angetrunken, heimschicken ohne Arbeitsvergütung.

Arbeitskleidung.
Es wird Arbeitskleidung von AG gestellt / bezahlt.
Der AN übernimmt die Reinigung / Waschen.
Der AN soll die gestellte Kleidung tragen.
(Als Beispiel im Büro oder der Technik Männer Hemd und Krawatte, Frauen falls nicht diskrementierend Rock und Bluse. Arbeiter ihre Schutzkleidung, je nach Bereich, Schutzhose, Kittel etc.
Im büro hätte ich gerne das die AN schick aussehen und gegenüber dem Kunden einen positiven Eindruck machen)
Jeder AN egal in welchen Bereich bekommt 1 mal jährlich eine Sicherheitsunterweisung (Das schadet keinen) und soll verpflichtet sein selbständig die notwendige Kleidung zu wählen. (Damit das nicht ständg nachkontrolliert werden muss, bzw. nur bei den Azubis)

Nachrichten.
Der AN hat auch sofern dies möglich ist bei Krankheit oder Urlaub seine Emails, Faxe, Postnachrichten etc. täglich zu kontrolieren und ist verpflöichtet sofern dies möglich ist diese an seine Vertretung weiterzuleiten.
Nun gibt es ein Problem, wegen persönlicher Post. Falls ein AN Krank oder im Urlaub ist und ohne vorherige Absprache private Post kommt die den Verdacht aufweckt von einem Kunden zu sein, bzw ein wichtiger Katalog darin enthalten ist das wir die Post öffenen und den Inhalt verwenden dürfen. Natürlich mit einer Notitzt für den betroffenen AN.
Praktisch währe wenn die AN hierfür jährlich eien Vertrauensperson wählen, bzw. dies später der Betriebsrat macht.

Es soll in der Firma oder 2 Rechner zur verfügung stehen mit seperaten Internetanschluss ohne LAN oder WAN ins Firmennetzwerk.
Die AN sollen für Private dinge nur in der Pause, nach / vor der Arbeit absolut nur diese Rechner für externe Software.
Es dürfen auf alle Rechner weder Illegales oder Unlizensiertes installiert werden.

Danke schon mal,

Zoomi

Hallo.

An sich sind das übliche arbeitsrechtliche Bestimmungen (normal), wie man sie auch in einem Gesetz (BetrVerfGes ?) finden kann. Von daher braucht einiges nicht explizit erwähnt zu werden. Zur Not hilft ein freundliches drauf-aufmerksam-machen oder im Extremfall eine Abmahnung…

Alkohol.
Kein Alkohol während der Arbeitszeit (Bayern).
Führen von Firmenfahrzeugen (Auto-Stapler) 0,0 Alkohol (Ob
beruflich oder Privat).

normal

Falls jemand angetrunken, heimschicken ohne Arbeitsvergütung.

Sollte noch normal sein: nicht arbeitsfähig -> keine Arbeitszeit -> kein Geld

Arbeitskleidung.
Es wird Arbeitskleidung von AG gestellt / bezahlt.
Der AN übernimmt die Reinigung / Waschen.

„Der AN übernimmt die Verantwortung für die Sauberkeit seiner Kleidung“. Obwohl das eigentlich auch die Pflicht des AG’s ist…

Der AN soll die gestellte Kleidung tragen.
(Als Beispiel im Büro oder der Technik Männer Hemd und
Krawatte, Frauen falls nicht diskriminierend Rock und :Bluse.

normal („Kulturstrick: Pfui Deibel…“). Obwohl der AN ohnehin so erscheinen wird. Evtl. drauf aufmerksam machen kann helfen ohne den Holzhammer rausholen zu müssen :wink:

Arbeiter ihre Schutzkleidung, je nach Bereich, :Schutzhose,
Kittel etc.

normal: AN müssen für ihre Tätigkeit vorgeschriebene (Schutz)Kleidung tragen.

Im Büro hätte ich gerne das die AN schick aussehen und
gegenüber dem Kunden einen positiven Eindruck machen)

normal

Jeder AN egal in welchen Bereich bekommt 1 mal jährlich :eine
Sicherheitsunterweisung (Das schadet keinen) und soll
verpflichtet sein selbständig die notwendige Kleidung :zu
wählen. (Damit das nicht ständig nachkontrolliert :werden muss,
bzw. nur bei den Azubis)

normal. „Die Teilnahme an der jedes Jahr stattfindenden Sicherheitsunterweisung ist verpflichtend“.

Nachrichten.
Der AN hat auch sofern dies möglich ist bei Krankheit :oder
Urlaub seine Emails, Faxe, Postnachrichten etc. täglich :zu
kontrolieren und ist verpflichtet sofern dies möglich :ist
diese an seine Vertretung weiterzuleiten.
Nun gibt es ein Problem, wegen persönlicher Post. Falls :ein AN
krank oder im Urlaub ist und ohne vorherige Absprache :stuck_out_tongue:rivate
Post kommt die den Verdacht aufweckt von einem Kunden zu sein,
bzw ein wichtiger Katalog darin enthalten ist das wir :die Post
öffnen und den Inhalt verwenden dürfen. Natürlich mit :einer
Notiz für den betroffenen AN.

(„Diese Schreibfehler. Und das als AG…?“)
normal. „Im Fall einer Krankheit ist der AN verpflichtet von Kunden des AG empfangene e-mails an XYZ weiterzuleiten und in seinem Konto zu löschen“. Kann man auch im email Programm einstellen.

Praktisch wäre wenn die AN hierfür jährlich eine
Vertrauensperson wählen, bzw. dies später der :Betriebsrat
macht.

normal

Es soll in der Firma oder 2 Rechner zur Verfügung :stehen mit
seperaten Internetanschluss ohne LAN oder WAN ins
Firmennetzwerk.

normal

Die AN sollen für Private Dinge nur in der Pause, nach :confused: vor
der Arbeit absolut nur diese Rechner für externe :Software.
Es dürfen auf alle Rechner weder Illegales oder :Unlizensiertes
installiert werden.

normal. „Bei der Rechnerbenutzung gelten die betriebsinternen Bestimmungen“
Z.B. hat die Adam Opel AG in Rüsselsheim derartige Bestimmungen: ‚Person ABC bis zum … nicht erreichbar. Bitte wenden sie sich an …‘, Pflicht bestimmte Arbeitskleidung zu tragen, keine illegalen Softwaregeschichten…

HTH
mfg M.L.

Hallo.

An sich sind das übliche arbeitsrechtliche Bestimmungen
(normal), wie man sie auch in einem Gesetz (BetrVerfGes ?)
finden kann. Von daher braucht einiges nicht explizit erwähnt
zu werden. Zur Not hilft ein freundliches
drauf-aufmerksam-machen oder im Extremfall eine Abmahnung…

Alkohol.
Kein Alkohol während der Arbeitszeit (Bayern).
Führen von Firmenfahrzeugen (Auto-Stapler) 0,0 Alkohol (Ob
beruflich oder Privat).

normal

Falls jemand angetrunken, heimschicken ohne Arbeitsvergütung.

Sollte noch normal sein: nicht arbeitsfähig -> keine
Arbeitszeit -> kein Geld

Arbeitskleidung.
Es wird Arbeitskleidung von AG gestellt / bezahlt.
Der AN übernimmt die Reinigung / Waschen.

„Der AN übernimmt die Verantwortung für die Sauberkeit seiner
Kleidung“. Obwohl das eigentlich auch die Pflicht des AG’s
ist…

Der AN soll die gestellte Kleidung tragen.
(Als Beispiel im Büro oder der Technik Männer Hemd und
Krawatte, Frauen falls nicht diskriminierend Rock und :Bluse.

normal („Kulturstrick: Pfui Deibel…“). Obwohl der AN ohnehin
so erscheinen wird. Evtl. drauf aufmerksam machen kann helfen
ohne den Holzhammer rausholen zu müssen :wink:

Arbeiter ihre Schutzkleidung, je nach Bereich, :Schutzhose,
Kittel etc.

normal: AN müssen für ihre Tätigkeit vorgeschriebene
(Schutz)Kleidung tragen.

Im Büro hätte ich gerne das die AN schick aussehen und
gegenüber dem Kunden einen positiven Eindruck machen)

normal

Jeder AN egal in welchen Bereich bekommt 1 mal jährlich :eine
Sicherheitsunterweisung (Das schadet keinen) und soll
verpflichtet sein selbständig die notwendige Kleidung :zu
wählen. (Damit das nicht ständig nachkontrolliert :werden muss,
bzw. nur bei den Azubis)

normal. „Die Teilnahme an der jedes Jahr stattfindenden
Sicherheitsunterweisung ist verpflichtend“.

Nachrichten.
Der AN hat auch sofern dies möglich ist bei Krankheit :oder
Urlaub seine Emails, Faxe, Postnachrichten etc. täglich :zu
kontrolieren und ist verpflichtet sofern dies möglich :ist
diese an seine Vertretung weiterzuleiten.
Nun gibt es ein Problem, wegen persönlicher Post. Falls :ein AN
krank oder im Urlaub ist und ohne vorherige Absprache :stuck_out_tongue:rivate
Post kommt die den Verdacht aufweckt von einem Kunden zu sein,
bzw ein wichtiger Katalog darin enthalten ist das wir :die Post
öffnen und den Inhalt verwenden dürfen. Natürlich mit :einer
Notiz für den betroffenen AN.

(„Diese Schreibfehler. Und das als AG…?“)

Kontolle

normal. „Im Fall einer Krankheit ist der AN verpflichtet von
Kunden des AG empfangene e-mails an XYZ weiterzuleiten und in
seinem Konto zu löschen“. Kann man auch im email Programm
einstellen.

Praktisch wäre wenn die AN hierfür jährlich eine
Vertrauensperson wählen, bzw. dies später der :Betriebsrat
macht.

normal

Es soll in der Firma oder 2 Rechner zur Verfügung :stehen mit
seperaten Internetanschluss ohne LAN oder WAN ins
Firmennetzwerk.

normal

Die AN sollen für Private Dinge nur in der Pause, nach :confused: vor
der Arbeit absolut nur diese Rechner für externe :Software.
Es dürfen auf alle Rechner weder Illegales oder :Unlizensiertes
installiert werden.

normal. „Bei der Rechnerbenutzung gelten die betriebsinternen
Bestimmungen“
Z.B. hat die Adam Opel AG in Rüsselsheim derartige
Bestimmungen: ‚Person ABC bis zum … nicht erreichbar. Bitte
wenden sie sich an …‘, Pflicht bestimmte Arbeitskleidung zu
tragen, keine illegalen Softwaregeschichten…

HTH
mfg M.L.

Danke.

Mit der Rechtschriebung habe ich es leider nicht so.
5000 Zeilen Computerprogramm fehlerfrei (Weil die Befehle schon als Reflex aus meinen Gedanken mit den Fingern in die Tastatur eingebe *fg*), aber auf einer Din A4 Seite 20 Fehler :smile:

Hallo Christian,

Mal angenommen man bräuchte in einem Arbeitsvertrag
verscheidene Passus. Wie währen sie rechtens, wie
vormulierbar?

Alskohol.
Kein Alkohol während der Arbeitszeit (Bayern).
Führen von Firmenfahrzeugen (Auto-Stapler) 0,0 Alkohol (Ob
beruflich oder Privat).
Falls jemand angetrunken, heimschicken ohne Arbeitsvergütung.

(1)Während der Arbeitszeit ist das Zusichnehmen von Alkohol und Rausch-/Betäubungsmitteln verboten.
(2) Der An hat sicherzustellen, dass er zu Arbeitsbeginn nicht unter Einfluss der in (1) genannten Stoffe* steht.
(3)Der An hat bei begründeten Verdacht das ein Verstoss gegen §1 (1) vorliegt, sich auf Verlangen des AG einer Atemalkohholkontrolle bzw. einem Drogenschnelltest zu unterziehen.

Bei diesem Passus ist zu beachten, dass Hasch bis zu 7d nach Apllikation nachweisbar ist, bei Dauergenuss noch länger (Depoteffekt).

Das Verlangen sollte sich aus den Unfallverhütungsvorschriften deiner Berufsgenossenschaft herleiten lassen. Auf diese kann man ja nochmal (an anderer Stelle) hinweisen inkl. Angabe, wo diese (quasie ständig und barrierefrei) zur Einsichtnahme bereitliegen,.

Arbeitskleidung.
Es wird Arbeitskleidung von AG gestellt / bezahlt.
Der AN übernimmt die Reinigung / Waschen.

Je nach Art der Verschmutzung und Anforderungen des AG könnte dieser Passus heikel werden. Ich denke an Reinraumanzüge oder an fleckenfreie Kleidung eines Maschineneinrichters. In beiden Fällen könnte der Aufwand des AN unverhältnismässig (im Vgl. zum Arbeitslohn) hoch sein.

Der AN soll die gestellte Kleidung tragen.
(Als Beispiel im Büro oder der Technik Männer Hemd und
Krawatte, Frauen falls nicht diskrementierend Rock und Bluse.
Im büro hätte ich gerne das die AN schick aussehen und
gegenüber dem Kunden einen positiven Eindruck machen)

Verstehe ich es richtig, dass die Hemden/Blusen/Röcke/Hosen Firmeneigentum sind (wg. CI) ?

Arbeiter ihre Schutzkleidung, je nach Bereich, Schutzhose,
Kittel etc.

Verweis auf Unfallverhütungsvorschriften deiner BG (benennen!).

Jeder AN egal in welchen Bereich bekommt 1 mal jährlich eine
Sicherheitsunterweisung (Das schadet keinen)

Dies liegt im allg. Direktionsrecht des AG. Er muss allerdings die Teilnahme ermöglichen (rechtzeitige Bekanntgabe, zumutbare Zeit/Örtlichkeit, Einpassung in allg. Arbeitsorganisation)

und soll verpflichtet sein selbständig die notwendige Kleidung zu
wählen. (Damit das nicht ständg nachkontrolliert werden muss,
bzw. nur bei den Azubis)

Dies kann problematisch sein. Wenn es um immer gleiche Arbeitssituatioinen handelt, dann ist es machbar (Maschineneinrichter, der 10 verschiedene Typen von Maschinen einrichtet, braucht dazu je Maschine nur1x die Einweisung), bei ständig wechselnden Situationen (heute Bagrube mit > 10 m, morgen Schornstein sprengen, übermorgen Hochhausfassade monieren und nächste Woche eine Platte abreissen) ist der Vorarbeiter/Meister/Abteilungsleiter in der Pflicht.

Nachrichten.
Der AN hat auch sofern dies möglich ist bei Krankheit oder
Urlaub seine Emails, Faxe, Postnachrichten etc. täglich zu
kontrolieren und ist verpflöichtet sofern dies möglich ist
diese an seine Vertretung weiterzuleiten.

Das ist m. E. extrem problematisch.
Eine automatische (softwaremässige) Weiterleitung ist o.k. Die erste Frage ist, wer entscheidet, was ‚möglich‘ ist ? Kann man per Modemleitung 350kB grosse Anhänge laden ? Wenn ich vier TAge bei Freunden in einem Provinzdorf ohne Internetcafe bin, muss ich meinen Kumpel bitten, seinen PC nutzen zu könnnen ?
Und zu guter letzt: Die tägliche Beschäftigung mit seinen Arbeitsaufgaben dürfte dem erholungseffekt nicht zuträglich sein, d.h. der Urlaub wird ‚sinnfrei‘.

Nun gibt es ein Problem, wegen persönlicher Post. Falls ein AN
Krank oder im Urlaub ist und ohne vorherige Absprache private
Post kommt die den Verdacht aufweckt von einem Kunden zu sein,
bzw ein wichtiger Katalog darin enthalten ist das wir die Post
öffenen und den Inhalt verwenden dürfen. Natürlich mit einer
Notitz für den betroffenen AN.

§2 Der empfang von privater Post und Email am Arbeitsplatz ist verboten. Im Abwesenheitsfall (Krankheit/Urlaub länger als 2 AT) behält der AG sich vor, auch persönlich an den AN gerichtete Post vom Vertreter des AN öffnen zu lassen.

Praktisch währe wenn die AN hierfür jährlich eien
Vertrauensperson wählen, bzw. dies später der Betriebsrat
macht.

Mir ist der Sinn nicht ganz klar.

Es soll in der Firma oder 2 Rechner zur verfügung stehen mit
seperaten Internetanschluss ohne LAN oder WAN ins
Firmennetzwerk.
Die AN sollen für Private dinge nur in der Pause, nach / vor
der Arbeit absolut nur diese Rechner für externe Software.
Es dürfen auf alle Rechner weder Illegales oder Unlizensiertes
installiert werden.

Formulier es, wie es dein Menschenverstand sagt.

Ciao maxet.

Hallo

Zoomi, mein Rat lautet: Gib lieber bei den teilwiese sehr diffizilen Punkten, einmal etwas Geld für einen Fachanwalt vor Ort aus und laß Dir einen sauberen Arbeitsvertrag vorformulieren, der dann auch die komplizierten Vertragspunkte abdeckt. (in dem Zuge läßt Du dir auch gleich eine saubere Abmahnung musterhaft erstellen)

Gruß,
LeoLo