Fragen wegen Gesundheitsreform Basistarif

Hallo an alle,

Person X war während der Ehe privat versichert,
nach der Scheidung konnte Person X sich nur freiwillig privat weiterversichern(knapp 420,-€).
Die Frist zur Rückkehr in die gesetzliche KK war abgelaufen.
Bisher hat Person X einen Krankenkassenzuschuss von der Arge bekommen.
Für das letzte Quartal in 2008 steht noch nicht fest,
ob der Krankenkassenzuschuss rechtmäßig gezahlt wurde,
da ein gerichtlicher Termin zur Klärung des Unterhaltsanspruchs
für diese und die folgende Zeit erst im neuen Jahr stattfindet.

Nun tritt ja eine weitere Stufe der Gesundheitsreform ab 1.1.09 in Kraft und zwar müssen die privaten Krankenkassen einen Basistarif anbieten, der den Leistungen der gesetzlichen Kassen in etwa entspricht.

Nun hat sich Person X ein Angebot des neuen Basistarifs schicken lassen.Kostet knapp 570,-€ also nur einige Cents unter der gesetzlichen Höchstgrenze, Mindestbindungsfrist 3 Jahre.

Da Person X bedürftig ist, kann der Betrag ja noch um die Hälfte reduziert werden und danach kann Person X wieder den Krankenkassenzuschuss beantragen,
der aber für vormals privatversicherte ja begrenzt ist, auf wieviel weiss Person X nicht, aber nicht mehr die gesamte Differenz abdeckt.

So, nun weiss Person X nicht was tun.

Da Person X nicht weiss, ob im nächsten Jahr überhaupt noch das
Einkommen den Bedarf(nach ALG2) deckt(Unterhalt wird neu gerichtlich
geklärt), weiss Person X gar nicht ob dieser Vertrag abgeschlossen werden kann, muss, soll?

Was, wenn Person X den Vertrag abschließt und es stellt sich heraus, dass Person X sowenig Einkommen hat, dass Person X ALG2 bekommen müsste?
Ist Person X dann in diesem Basistarif „gefangen“?
oder gilt das dann nicht mehr und Person X wird über ALG2 gesetzlich versichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn ja, wie lange müsste Person X in dieser gesetzlichen dann verbleiben, um sich anschließend dort freiwillig weiterversichern zu können?

Und was, wenn Person X den Vertrag im Basistarif nicht abschließt,
es sich aber herausstellt, dass Person X doch knapp den Bedarf ALG2 deckt, aber nicht die Krankenversicherung zahlen kann?

Erklärungen, Ratschläge, Hilfe von Euch wären toll, denn ich weiss einfach

nicht mehr weiter…

Vielen Dank schonmal

Lucky7

Hallo Lucky,

kenne das Problem, welches wirklich recht kompliziert ist und ca. 300.000 Menschen in Deutschland betrifft!
Es wäre wichtig herauszufinden, ob Person X irgendwann mal im Leben selbst gesetzlich versichert war, z.B. vor der Ehe? Dann sollte man bei dieser Krankenkasse einen Antrag stellen, dem diese natürlich nicht wiederspruchslos nachkommen will (meistens). Da aber ab 2009 ein sogenannter KONTRAHIERUNGSZWANG besteht, müssen die KK reagieren!
Auf der Website der BfA findest du eine Tel.Nr. für Bürgerfragen auch zu diesem Thema. Schau mal dort nach und rufe an! Es sind dort sehr nette , fachkundige Experten, die dir bestimmt eine brauchbare Antwort für dein Problem geben können. Viel Erfolg! Gruss, Kirsten

nach der Scheidung konnte Person X sich nur freiwillig privat
weiterversichern(knapp 420,-€).

Was bitte ist „freiwillig privat“ ?

Ich verstehe ehrlich gesagt die Frage nicht. Wenn jemand für 420 € im Monat krankenversichert ist, warum macht er oder sie sich dann Gedanken über einen Tarif mit schlechteren Leistungen und einem Beitrag von 570 € im Monat ?

Hallo,

Es wäre wichtig herauszufinden, ob Person X irgendwann mal im
Leben selbst gesetzlich versichert war, z.B. vor der Ehe? Dann
sollte man bei dieser Krankenkasse einen Antrag stellen, dem
diese natürlich nicht wiederspruchslos nachkommen will
(meistens). Da aber ab 2009 ein sogenannter
KONTRAHIERUNGSZWANG besteht, müssen die KK reagieren!

Warum sollte eine GKV sie versichern? Sie ist eindeutig der PKV zuzuordnen, da gibt es keinen Kontrahierungszwang für die GKV sondern für die PKV!

Gruß
CM

Zwangsweise freiwillig privat trifft es wohl besser.
Person X ist einfach Hausfrau und Mutter, war nie selbstständig, hat niemals soviel Geld verdient, dass sie über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen hätte, Person X war und ist nicht verbeamtet…sie war nur während der Ehe mit einem Beamten privat krankenversichert, nachdem die Scheidung rechtskräftig wurde, war die Frist zur Rückkehr in die gesetliche KK von vor der Ehe abgelaufen. Person X konnte sich also nur bei der privaten KK, bei der sie während der Ehe und Trennungszeit versichert war, weiterversichern.

Ohne versicherungspflichtigen Job konnte und kann Person X auch nicht in eine gesetliche KK.
Bisher hat Person X Unterhalt in einer Höhe bekommen, dass nur ein Teil der Versicherungsbeiträge nicht bezahlt werden konnten, für den Rest wurde bei der ARGE ein Krankenkassenzuschuss nach §26 SGB2 beantragt und auch gewährt. Der Unterhalt wird aber jetzt neu gerichtlich geklärt, Termin liegt im neuen Jahr, also 2009 und zwar rückwirkend in das letzte Quartal des Jahres 2008.

Der jetzige Beitragstarif wird durch die Stufe der Gesundheitsreform, die ab 01.01.2009 gilt nicht reduziert und auch nicht bezuschusst.

Die privaten Kassen müssen nun einen Basistarif anbieten für solche Fälle wie eben Person X z.B. die in einer privaten Kasse regelrecht gefangen sind, dieser Basistarif muss bei Bedürftigkeit(nachgewiesener) von der privaten Kasse um die Hälfte reduziert werden,reicht das immer noch nicht um bezahlbar zu sein kann Person X wieder einen Krankenkassenzuschuss bei der ARGE beantragen, der aber auf eine Summe Y begrenzt ist, also nicht die gesamte unbezahlbare Differenz ausgleicht.

Bleibt Person X im jetzigen Tarif steht sie ab Januar mit einem Beitrag von ca 420,-€ da, den sie nicht bezahlen kann.

Unterschreibt Person X das Angebot für den Basistarif ist sie 3 Jahre gebunden an einen Beitrag, der zwar um die Hälfte reduziert werden muss, und für den sie für den Rest einen Krankenkassenzuschuss beantragen kann, der aber begrenzt ist auf irgendwas zwischen 125,-€ -150,-€ im besten Fall blieben immer noch ca 135,-€ offen, die Person X nicht bezahlen kann.

Weiterhin kommt erschwerend hinzu, dass Person X ja überhaupt nicht weiss, ob bei der Unterhaltsangelegenheit nicht ein so geringer Betrag, oder auch gar keiner als Unterhalt herauskommt, dann könnte es sein, dass Person X im letzten Quartal diesen Jahres ALG2 hätte bekommen müssen, womit Person X über das ALG2 gesetzlich versicherungspflichtig gewesen wäre…ob das reichen würde um sich dann dort freiwillig weiterzuversichern kann offensichtlich bisher niemand beantworten.
Peerson X weiss auch nicht wie sich diese Unterhaltsangelegenheit dann im Jahr 2009 auswirkt, weil ab Januar das Kinder- und Wohngeld steigt und sie dann rein rechnerisch vielleicht wieder um ein paar Cents über dem ALG2-Bedarf liegt.

Person X macht sich also Gedanken, weil jede dieser Lösungen eine schlechte Lösung ist und fragt sich mittlerweile ob es nicht vielleicht sogar Betrug ist, wenn man einen Vertrag unterschreibt, von dem man weiss, dass man ihn nicht erfüllen kann.

Im jetzigen Tarif kann Person X aber aus den gleichen Gründen ja auch nicht verbleiben.

Gruß Lucky7

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