Liebe/-r Experte/-in,
es geht um einen Laptopkauf. Und zwar waren wir in einem Computerladen um uns beraten zu lassen. Wir haben ausdrücklich zu dem Mitarbeiter gesagt, dass wir einen mit Blue-Ray-Laufwerk wollen. Er wählte einen bestimmten mit uns aus (es gab damals nur 1 mit und 1 ohne blue-ray). Dann den Laptop mitgenommen. Er war natürlich teurer als der ohne die Extrafunktion. Zu Hause stellen wir später fest (nach 2 Monaten), dass dort kein Blue-Ray-Laufwerk drin ist. Nun steht aber auf der Rechnung nicht drauf, ob er mit oder ohne Blue-Ray ist, sondern nur die Bezeichnung und der Preis. Mittelerweile gibt es aber mehrere Laptops bei denen, die von dieser Marke sind. Nun wollten die uns abwimmeln, obwohl wir den teuereren Laptop mit der Extrafunktion ausgewählt und bezahlt haben, aber nur das „minderwertigere“ Modell bekommen haben. Auf der steht die Bezeichnung des „minderwertigeren“ Modells, aber der Preis ist der teure.
Ich hoffe, es ist irgendwie zu verstehen, denn es ist schwer das zu erklären.
Hi
also ich sehe das als einen fall von betrug an euch, ihr habt ja die rechnung (gehe ich mal davon aus). ich würde mit einem rechtsbeistand reden ihm das ganze erklären. Hier der Gestzesauszug der in meinen augen zutrift: stgb § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil
zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch
Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einenIrrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis
zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten
Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt,
durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die
Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, …
Ich RATE DIR DAHER DRINGENDST, zum anwalt zu gehen bevor die sache nicht mehr nachvollziehbar wird, weil defakto der laptop mit einem falschen innenleben ausgehändigt wurde.
ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Die von dem Laden sagen, die könnten das nicht mehr zurückverfolgen, wie der Preis damals war. Das glaube ich aber nicht. Und das einzige was an der Rechnung nicht stimmt ist der Preis. Die Artikelbezeichnung ist ja die von dem billigeren Laptop. Wir haben einfach für eine Extrafunktion bezahlt, die wir nicht bekommen haben. Es ist jetzt schon schwer das nachzuvollziehen, da es von dieser Marke jetzt mehrere Laptops gibt. Ich glaube aber stark, dass die die Daten vom Kaufdatum abrufen können um zu sehen, welcher Laptop wieviel gekostet hat. Nur sie WOLLEN es nicht. Mein Freund hat sich auch schon am Telefon mit denen rumgeärgert. Das mit dem Anwalt werd ich ihm gleich vorschlagen.
Danke nochmal
als erstes möchte ich euch raten bei einer verbraucherzentrale oder rechtsberatung hilfe zu suchen
nach meinem eigenen empfinden habt ihr euch bei dem kauf über den „tisch“ ziehen lassen und oder euch selbst geleimt
normalerweise ist auf der rechnung das laufwerk mit genauer bezeichnung aufgelistet
ist das gerät falsch ausgestattet habt ihr die möglichkeit dies innerhalb von 14 tagen zu beanstanden
ob das nach zwei monaten noch geht ???
du hattest doch einen zeugen bei
da ihr den teueren preis bezahlt habt, könnte dies als hinweis dienen das die bessere version bestellt wurde
das es in der zwischenzeit mehrere modelle mit der besseren ausstattung gibt ist hier nicht von nutzen
was ganz wichtig ist - das gerät nicht aus der hand geben
möchte der händler das gerät zur überprüfung haben sind unbedingt seriennummer, genaue bezeichnung der verbauten teile und am besten ein foto anzufertigen
versucht bei dem verkäufer zumindest den differenzbetrag wieder zu bekommen - lehnt er ab - versucht es über die geschäftsleitung - lehnen die ab - geht zu hauptverwaltung
ob sich ein rechtsstreit nach zwei monaten lohnt - ich selbst hätte da keine große hoffnung
Da muss ich leider fragen wie ich da Ihnen helfen soll? Denn wenn man das Gerät zu Hause auspackt, sollte man überprüfen was man sich da gekauft hat. Es wird wahrscheinlich sehr schwer werden da irgend etwas noch zu reklamieren. Aber ich würde es wahrscheinlich auch schriftlich über einen Anwalt machen.
leider handelt es sich hier um eine rechtsfrage,die ich nicht beantworten darf. wende dich doch an die nächste verbraucherzentrale die wird dir bestimmt weiterhelfen.
es tut mir leid dir keine günstigere antwort zu geben.
mit frdl. grüssen
chowchow
Liebe/-r Experte/-in,
es geht um einen Laptopkauf. Und zwar waren wir in einem
Computerladen um uns beraten zu lassen. Wir haben ausdrücklich
zu dem Mitarbeiter gesagt, dass wir einen mit
Blue-Ray-Laufwerk wollen. Er wählte einen bestimmten mit uns
aus (es gab damals nur 1 mit und 1 ohne blue-ray). Dann den
Laptop mitgenommen. Er war natürlich teurer als der ohne die
Extrafunktion. Zu Hause stellen wir später fest (nach 2
Monaten), dass dort kein Blue-Ray-Laufwerk drin ist. Nun steht
aber auf der Rechnung nicht drauf, ob er mit oder ohne
Blue-Ray ist, sondern nur die Bezeichnung und der Preis.
Mittelerweile gibt es aber mehrere Laptops bei denen, die von
dieser Marke sind. Nun wollten die uns abwimmeln, obwohl wir
den teuereren Laptop mit der Extrafunktion ausgewählt und
bezahlt haben, aber nur das „minderwertigere“ Modell bekommen
haben. Auf der steht die Bezeichnung des „minderwertigeren“
Modells, aber der Preis ist der teure.
Ich hoffe, es ist irgendwie zu verstehen, denn es ist schwer
das zu erklären.
Hallo, ich denke das dies kein Pc Problem ist, sondern eher in den Bereich Kaufvertrag gehört.
Denn es hätte ja auch z.B ein Fernseher ohne eingebaute DVB-T Technik oder ein Auto mit einem Leistungsschwächerem Motor sein können.
Falls auf der Rechnung keine Bezeichnung steht die auf ein eingebautes BlueRay Laufwerk schließen läßt wird es schwierig.
Ich würde mal über Google die genau Bezeichnung von der Rechnung eingeben. Wenn diese Bezeichnung dann auf ein Notebook mit BlueRay Laufwerk hin deutet hast du schon mal bessere Karten. Denn in der Regel unterscheiden sich die Produktions-Bezeichnungen nur gering wenn es sich nur um ein anderes Laufwerk handelt.
Was auch noch wichtig ist,warst du alleine beim Kauf oder war noch jemand dabei der deine Aussage bestätigen kann?
So wie du es schilderst steht ja jetzt Aussage gegen Aussage.Wenn du nichts findest zum nachlegen (Zeuge,Bezeichnung bezieht sich ausdrücklich auf das Model mit BlueRay) sieht es nicht so rosig aus.
Also die Bezeichnung ist leider die für den Laptop ohne Blueray! Aber: Der Preis ist dafür einmal genau betrachtet dann viel zu hoch! Das heißt, wenn man die Angebote von dem Tag anguckt, an dem wir den Laptop gekauft haben, dann würde man sofort sehen, dass wir den mit Blueray gekauft haben.
Wir waren zu zweit und haben dem Berater ausdrücklich gesagt, dass wir den mit Blueray haben möchten und dafür dann auch gern den teureren Preis bezahlen. Also Zeuge ist kein Problem. Wir haben uns ja erstmal mit dem „angeblich vorhandenen“ Blueray rumgeärgert, bis wir mal kapiert haben, dass es ja sein kann, dass wir den ohne Blueray daheim stehen haben. Es ist bestimmt schon 2 Monate her.
Meinst Du, es wäre sinnvoll eine Verbraucherzentrale zu fragen, was da genau zu tun ist? Die müssten doch Bescheid wissen?
Hallo, wenn es sich um einen größeren Händler (Mediamarkt, Saturn) handelt würde ich erst mal zum Geschäftsleiter. Und würde im das ganze schildern, gleichzeitig würde ich auch unmissverständlich durchblicken lassen das ich mich wehre (Zeuge).Man muß dafür eben ein wenig Gefühl haben und auch durchblicken lassen das man gütlichen Einigung auf jeden Fall vorzieht. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast kein Problem wenn nicht würde ich mir eine Klage überlegen. Denn es dreht sich um einen Betrag um ca.70-90 Euro und Recht haben und Recht bekommen sind Ist eben auch nicht sicher. Der Monate lange Ärger, wenn es zum Streitfall wird ist auch nicht schön wenn man dann obwohl im Recht auch noch bei Gericht unterliegt das ist schon bitter.
Deine Frage nach der Verbraucherzentrale, bei uns in der Stadt ist eine habe mir das mal angeschaut mein Eindruck war eher schlecht aber das kann in jeder Stadt anderst sein.Und kostenlos machen die auch nichts wenn man mit einem Rechtsanwalt spricht kostet dies auch Geld.
Habe mir mal die Kosten von denen bei Telefonischer Rechtsberatung angeschaut und war sehr überrascht was da die Minute kostet und man weiß nicht mal ob am anderen Ende überhaupt ein Anwalt sitzt und wenn ja ob dies sein Fachgebiet ist. Aber mal reingehen und fragen wie das so ist und was es kostet schadet nicht und dann hast du auch einen eigenen Eindruck.
Falls der Händler nicht darauf eingeht kannst du ja auch mal versuchen dich an den Hersteller zu wenden und ihm dein Leid zu klagen, vielleicht geht da was.
Gruß
Es geht um einen Betrag um die 300euro…
Die Rechnung ist auf meinen Freund und ich glaube er hat eine Rechtschutzversicherung.
Ich werde ihm vorschlagen dort morgen anzurufen und zu versuchen den Geschäftsführer ans Telefon zu kriegen. Dann wird er auch direkt sagen, dass er eine Einigung will, sonst werden wir den Anwalt die Sache übernehmen lassen.
Vielen Dank für Deine Hilfe!
Hallo wie kommst du auf 300,00 Euro?
Wenn der Händler nicht darauf eingeht und ihr es nicht mehr zurück geben könnt da über 14 Tage verstrichen beträgt der Streitwert m.E den Unterschied zwischen dem eingebautem DVD Player (ca.35,00 Euro) und einem BlueRay Player (ca.120 Euro) macht etwa 85,00 Euro. So würde ich den Streitwert als Laie sehen.
Gruß
Hallo und Moin Moin aus dem HOHEN NORDEN!
Warum ich als Experte für Lap-Top genannt wurde - keine Ahnung. Habe mich aber trotzdem schlau gemacht und gebe folgenden Tipp. Ab zur Verbraucherzentrale mit den Unterlagen. Die beraten sehr gut und haben dann auch Rechtsanwaltstermine. Diese sind sehr preiswert. Bei uns 15,-- Euro meine ich! Da die Waren eingescannt sind muß es doch möglich sein festzustellen, wo der Fehler liegt. Wenn man die einfachere Variante mit dem Preis des „Guten“ ausgzeichnet hat, so muß man das doch rekonstruieren können! Auf jeden FALL nicht abspeisen lassen. Die Leitung der Filiale oder den Geschäftsführer des Betriebes verlangen und dann ganz emotionslos - ABER mit Nachdruck seine Wünsche und Forderungen stellen. Normalerweise ist keine Firma darauf erpicht sich eine schlechte Beurteilung einzuhandeln! Ruhig mit der lokalen Presse drohen - das hilft dann meistens!
Hoffentlich konnte ich ein wenig helfen!
Einen schönen Abend wünscht
hph49
Hallo,
ich kam auf 300euro wegen der differenz zwischen dem einen
Laptop ohne und dem anderen mit Blueray.
Ja,war das so viel dann müßte eigentlich noch mehr anderst sein andere CPU oder mehr Arbeitsspeicher.
Hier sende ich dir mal einen Link von einem Pc mit oder ohne Blueray kannst auf den Pfeil drücken und verändern. Der kostet mit BlueRay/DVD Brener ca 90,00 euro mehr als nur mit DVD Brenner. http://www.agando-shop.de/product_info.php/info/p126…
tut mir leid dass ich jetzt erst antworten kann, da ich am Wochenende erst aus einer Auslandsmontage zurückgekommen bin.
Die Angelegenheit bedarf eines Anwalts, aber vorab soviel.
Wenn im Kaufvertrag das mindere Produkt angegeben ist, lässt sich schwer nachweisen, dass mündlich etwas anderes vereinbart wurde. Der einzige Aufhänger m.E. wäre der Kaufpreis, der sich ja von den beiden Modellen erheblich unterscheidet.
Nächstes mal etwas vorsichtiger und die Geräte mir ihren einzelnen Komponenten vorführen lassen.
Gruss
Frantzi