Fragen zu §246 StGB (Unterschlagung)

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe vor ca 2 Monaten Möbel in einem Möbelhaus bestellt und dabei 200 DM Anzahlung geleistet.
Diese sind zwar auf dem Kaufvertrag aufgeführt, die Angestellte hat sie aber anscheinend nicht verbucht, sondern eingesteckt. Eine explizite Quittung habe ich nicht. Wie ich jetzt die Möbel abhiolen wollte, streitet man die Leistung die Anzahlung ab. Das Möbelhaus will der Sache anscheinend nicht durch Befragung nachgehen. Wie die Angestellte aussah, weiss ich nicht mehr so genau; es ist auf jeden Fall nicht diejenige, die den Kaufvertrag ausgefertigt hat.

Kann ich eine Anzeige wegen Unterschlagung stellen (gegen Unbekannt, vorläufig)?
Ist dies ein Offizialdelikt, das die Strafverfolgungsbehörden unabhängig von einer Anzeige verfolgen müssen? D.h., falls das Möbelhaus mir doch noch Glauben schenkt und die Sache aus der Welt haben will, kann ich dann die Anzeige zurückziehen?

Danke

meleg

Hallo Michael,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe vor ca 2 Monaten Möbel in einem Möbelhaus bestellt
und dabei 200 DM Anzahlung geleistet.
Diese sind zwar auf dem Kaufvertrag aufgeführt,

das ist das wichtigste: Steht explizit drin: Anzahlung von 200 DM geleistet mglst nicht vorgedruckt.
Ja? Gratulation, Du bist aus dem Schneider. Du hast mit dem Möbelhaus einen Vertrag und dieser ist maßgeblich.

die Angestellte hat sie aber anscheinend nicht verbucht, :sondern eingesteckt.

Dies ist das Problem des Möbelhauses. Was kannst Du dafür, wenn es schlecht organisiert ist ?
Oder würdest du auch das Möbel bezahlen wenn es aus dem Lafger des Möbelhauses geklaut woden ist ?

Eine explizite Quittung habe ich nicht. Wie ich
jetzt die Möbel abhiolen wollte, streitet man die Leistung die
Anzahlung ab. Das Möbelhaus will der Sache anscheinend nicht
durch Befragung nachgehen. Wie die Angestellte aussah, weiss
ich nicht mehr so genau; es ist auf jeden Fall nicht
diejenige, die den Kaufvertrag ausgefertigt hat.

Zeig auf den Kaufvertrag und fordere dein Möbelstück oder die Anzahlung zurück. Geh im Möbelhaus eine Hierarchieleiter nach oben und noch eine und nimm ein Schriftstück mit, wo du deine Position erklärst unfd gebes beim oberwwsten Chef ab und lass die die Abgabe auf eine Kopie bestätigen.

Kann ich eine Anzeige wegen Unterschlagung stellen (gegen
Unbekannt, vorläufig)?

`Das ist nicht dein Problem, siehe oben.

Ist dies ein Offizialdelikt, das die Strafverfolgungsbehörden
unabhängig von einer Anzeige verfolgen müssen? D.h., falls das
Möbelhaus mir doch noch Glauben schenkt und die Sache aus der
Welt haben will, kann ich dann die Anzeige zurückziehen?

Tschuess Marco.