Fragen zu 400 EUR Mini-Job

Hallo,

ich möchte neben meinem Hauptberuf einen 400 EUR Mini-Job im Dienstleistungsbereich ausüben.
Dazu habe ich zwei kurze Fragen:

  1. Muss ich einen Mini-Job beim Hauptarbeitgeber genehmigen lassen bzw. ihm die Tätigkeit auf 400 EUR Basis überhaupt mitteilen?

  2. Ich habe dazu noch ein Gewerbe angemeldet (Kleingewerbe).
    Mit meinem Mini-Job Arbeitgeber wurde eine feste Stundenzahl vereinbart. Was ist nun, wenn erheblich mehr arbeite als die vereinbarten X - Stunden und ihm quasi die „Überstunden“ in Rechnung stellen möchte? Spricht irgendwas dagegen oder kann ich das ohne Probleme machen?

Vielen Dank & Grüße
Alex

Hallo Axel!

Zu deiner ersten Frage:
Nebentätigkeiten muss man sich in der regel immer von seinem Hauptarbeitgeber bewilligen lassen.

Gruß Meli

Hallo Alex,

Spricht irgendwas dagegen oder kann
ich das ohne Probleme machen?

Eine einheitliche Tätigkeit kann nicht gleichzeitig nichtselbständig und selbständig ausgeführt werden. Wenn die 400€ überschritten sind (Stundenbegrenzung ist seit ein paar Jahren vorbei), ists halt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Oder es handelt sich um eine insgesamt selbständige Tätigkeit. Für diese gibts keine Sonderregelung für Umsätze bis 400€, damit fällt die Kiste mit dem Minijob weg.

Eins von beiden geht.

Schöne Grüße

MM

Ein Blick ins Archiv…
Hi!

Schau mal hier - besonders die Ausführung von LeoLo!

/t/minijob-400-euro/1718686

LG
Guido

Hallo Guido,

vielen Dank für den Link, das hat mir weitergeholfen!!

Grüße,
Alex

Hallo,

Eine einheitliche Tätigkeit kann nicht gleichzeitig
nichtselbständig und selbständig ausgeführt werden.

Ok, nehmen wir an ich werde von meinem Mini-Job Arbeitgeber zur Instandhaltung seiner Computer eingestellt.
Ich habe zudem ein Gewerbe angemeldet, dass sich mit der Erstellung von Webseiten beschäftigt.
Kann ich nun, wenn mein Mini-Job „Arbeitgeber“ (der ja in diesem Fall als Kunde auftritt) ein Angebot für eine Webseite wünscht, diesmal diese Tätigkeiten (also Webseitenerstellung) selbständig ausführen, also ihm Rechnungen ausstellen?

In diesem Fall handelt es sich ja um verschiedene Tätigkeiten.

Schöne Grüße,
Alex

Hallo Alex,

dieses ist irgendwo im Grenzbereich angesiedelt. Angesichts der relativ hohen in Frage stehenden „riskanten“ Beträge täte ich solches nicht ohne vorheriges Statusfeststellungsverfahren durch die BfA angehen. Dieses bezieht sich explizit nicht auf die steuerliche Beurteilung, wird aber vom Fiskus als Indiz betrachtet. Das relativ höhere Risiko liegt hier eh auf der Kante Sozialversicherung.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

dieses ist irgendwo im Grenzbereich angesiedelt. Angesichts
der relativ hohen in Frage stehenden „riskanten“ Beträge täte
ich solches nicht ohne vorheriges Statusfeststellungsverfahren
durch die BfA angehen. Dieses bezieht sich explizit nicht auf
die steuerliche Beurteilung, wird aber vom Fiskus als Indiz
betrachtet. Das relativ höhere Risiko liegt hier eh auf der
Kante Sozialversicherung.

wie aufwendig und teuer ist denn so ein Statusfeststellungsverfahren?
Bfa bedeutet?
Ich frage mich ob so ein Aufwand nötig ist, zumal es sich sowieso nur um eine einmalige Aktion handelt (das mit der Webseitenerstellung) und es sich mit Sicherheit auch um keine großen Beträge handeln wird.

Grüße,
Alex

Hallo Alex,

wie aufwendig und teuer ist denn so ein
Statusfeststellungsverfahren?

Das kostet nichts, aber kann ein bissel aufreibend sein - je nachdem, ob man auf die Praxis von Verwaltungsbehörden tendenziell sensibel reagiert.

BfA bedeutet?

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Zentrale in Berlin, Zweigstellen an sehr vielen Orten: Ein Rentenversicherungsträger.

Ich frage mich ob so ein Aufwand nötig ist, zumal es sich
sowieso nur um eine einmalige Aktion handelt (das mit der
Webseitenerstellung) und es sich mit Sicherheit auch um keine
großen Beträge handeln wird.

Das kommt drauf an. Wenn in der Firma relativ viele Freelancer beschäftigt sind, ist das Thema garantiert bei jeder Steuer- und Sozialversicherungsprüfung dran. Die fraglichen Beträge müsste man im Detail rechnen.

Schöne Grüße

MM