Gilt eine Jagdwaffe vom Baujahr 1968 heute als abgeschrieben, oder kann ich bei einer neuen Veräußerung wieder von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ausgehen und damit die Abschreibung wieder berücksichtigen ?
Gilt eine Jagdwaffe vom Baujahr 1968 heute als abgeschrieben,
oder kann ich bei einer neuen Veräußerung wieder von einer
Nutzungsdauer von 20 Jahren ausgehen und damit die
Abschreibung wieder berücksichtigen ?
Hallo Tango Ecco,
ich kann Dir in dieser Angelegenheit nicht helfen.
Ich habe mit Wafffen nichts am Hut.
Mit freundlichen Grüßen
Otto D. Huber